von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund nach zwei pandemiebedingten Verschiebungen nunmehr einen Verhandlungstermin auf den 15. Juni 2022, 10:00 Uhr, angesetzt.Der
sachverständige Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, der bei diesem Termin angehört
werden soll, hatte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2021 die
Einwendungen der Antragsteller als unbegründet zurückgewiesen. Trotz
ausschließlich positiver Plan-Ist-Abweichungen (S. 5) sei an der
vorgelegten Planungsrechnung nicht zu zweifeln. Ein Abgleich der
vorgelegten "Planungsrechnung Januar 2018" mit der überholten
"Planungsrechnung November 2017" sei nicht erforderlich gewesen. Der
Prüfer habe keine eigenständige Bewertung vorzunehmen, wenn die
vorgelegte Bewertung plausibel und in sich widerspruchsfrei sei (S. 8).
Die wachstumsbedingte Thesaurierung sei zutreffend den Aktionären nicht
zugerechnet worden.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
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