Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 22. Oktober 2026
QIAGEN N.V.: Abschluss einer Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit EQT Private Equity; vorläufige Ergebnisse für das 3. Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für 2026
Venlo, Niederlande, 21. Oktober 2026 – QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) hat heute mit Crown NL Bidco B.V. (dem „Bieter“) eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss („BCA“) geschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Bieter angekündigt, allen QIAGEN-Aktionären ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie zu unterbreiten.
Der Bieter ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI-Fonds („EQT Private Equity“) kontrolliert wird. Weitere mittelbare Beteiligungen an dem Bieter halten die Co-Investoren Luxinva S.A., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), und CPP Investment Board Europe Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments). EQT Private Equity wird von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen verwaltet und kontrolliert.
Die Transaktion soll im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots des Bieters für sämtliche ausgegebenen Stammaktien von QIAGEN zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie (das „Übernahmeangebot“) durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird QIAGEN mit einem Unternehmenswert von rund EUR 10,8 Milliarden bewertet (rund USD 12,1 Milliarden zu aktuellen Umrechnungskursen, einschließlich einer Nettoverschuldung von rund USD 1,1 Milliarden). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 40,3 % auf den unbeeinflussten Aktienkurs von QIAGEN am 8. Juli 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung von Marktberichten über das Übernahmeinteresse von Private-Equity-Gesellschaften, sowie einem Aufschlag von 46,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der QIAGEN-Aktie von EUR 31,66 in dem XEXTRA-Handel während der letzten drei Monate vor dem (einschließlich) 8. Juli 2026.
Der Transaktion ging eine umfassende Prüfung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand von QIAGEN voraus. Dabei bewerteten Aufsichtsrat und Vorstand die strategischen Perspektiven von QIAGEN und führten Gespräche mit strategischen und finanziellen Interessenten. Nach ihrer Einschätzung bietet die Transaktion die besten Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase von QIAGEN: Unter privater Eigentümerschaft gewinnt das Unternehmen größere Flexibilität für langfristige Investitionen, während die Aktionäre einen attraktiven und sofort realisierbaren Verkaufspreis erhalten. QIAGEN wird weiterhin unter seinem bisherigen Namen und seiner Marke firmieren. Im Rahmen des BCA hat sich EQT Private Equity verpflichtet, die langfristige Entwicklung von QIAGEN zu unterstützen. Die Verpflichtungen betreffen insbesondere das Geschäft und die wesentlichen Marken von QIAGEN, die operative Präsenz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Regelungen für Mitarbeiter, eine vernünftige Finanzierung sowie die Fortführung einer Kultur der Exzellenz.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand von QIAGEN (die „QIAGEN-Gremien“) haben das BCA einstimmig beschlossen und unterstützen die Transaktion. Nach Maßgabe der Vereinbarung und vorbehaltlich der darin festgelegten Bedingungen werden sie den QIAGEN-Aktionären empfehlen, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen und auf einer außerordentlichen Hauptversammlung (die „außerordentliche Hauptversammlung“) während der Annahmefrist den vorgeschlagenen Beschlüssen zuzustimmen. Die formelle Empfehlung wird in einer begründeten Stellungnahme veröffentlicht, nachdem der Bieter die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Angebotsunterlage veröffentlicht und die entsprechenden US-amerikanischen Unterlagen für das Angebot eingereicht hat. Die Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen des BCA, der Prüfung der endgültigen Angebotsunterlage und den fortbestehenden Sorgfaltspflichten der QIAGEN-Gremien nach geltendem Recht.
Das Übernahmeangebot steht insbesondere unter den folgenden Bedingungen: dem Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der ausgegebenen Aktien von QIAGEN zuzüglich einer Aktie; der Fassung bestimmter Beschlüsse auf der außerordentlichen Hauptversammlung, einschließlich der Genehmigung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die nach Abschluss des Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen und dem Bieter den vollständigen Erwerb des gesamten Geschäfts von QIAGEN ermöglichen (die „Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots“); der Fassung eines gesonderten Beschlusses durch die QIAGEN-Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen (der „Umsetzungsbeschluss“); den erforderlichen Fusionskontroll- und Investitionsrechtlichen Genehmigungen; sowie weiteren Bedingungen, die in der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot dargelegt werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots wird der Bieter das gesamte Geschäft der Gesellschaft erwerben. QIAGEN-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, erhalten eine Barausschüttung in Höhe des Angebotspreises je Aktie abzüglich anfallender Quellensteuern. Ihr Nettoerlös kann daher geringer ausfallen als bei einer Annahme des Übernahmeangebots. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Notierung der QIAGEN-Aktien an der FSE und der NYSE beendet.
Nach Maßgabe des BCA werden die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss fassen, wenn die Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots auf der außerordentlichen Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen beschlossen wurden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, können die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss dennoch fassen, sofern sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten zu dem Ergebnis gelangen, dass die Durchführung der Transaktion einschließlich der Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion unter Berücksichtigung der Interessen der QIAGEN-Aktionäre und sonstiger Stakeholder im besten Interesse von QIAGEN liegt und von einer erheblichen Mehrheit der QIAGEN-Aktionäre unterstützt wird.
Bei der Beurteilung, ob die Transaktion von einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre unterstützt wird und ob das Abstimmungsergebnis die tatsächliche Aktionärsunterstützung angemessen widerspiegelt, können die QIAGEN-Gremien insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen: den Anteil der für die Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion abgegebenen Stimmen, die Anwesenheitsquote in der außerordentlichen Hauptversammlung sowie das Verhältnis der Ja-Stimmen langfristig orientierter Aktionäre zu den Stimmen von Aktionären, die ihre Aktien erst nach Ankündigung der Transaktion erworben haben, um deren Vollzug zu erschweren oder situative Hedgefonds-Strategien zu verfolgen.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird für Mitte 2027 erwartet. Erfolgt der Vollzug nicht innerhalb von zehn Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, weil erforderliche behördliche Genehmigungen noch ausstehen, kann QIAGEN nach Maßgabe des BCA beschließen, eine Zwischendividende von bis zu USD 0,47 je Aktie auszuschütten. Eine solche Zwischendividende wird nicht auf den Angebotspreis angerechnet.
Vorläufige Ergebnisse von QIAGEN für das dritte Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2026
QIAGEN hat heute vorläufige Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht. Der Nettoumsatz belief sich sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen (CER) auf USD 548 Millionen. Das bereinigte verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) lag sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen bei USD 0,65.
Aufgrund der angekündigten Transaktion mit EQT Private Equity hat QIAGEN den Ausblick für das Gesamtjahr 2026 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der VIB Vermögen AG
Die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BuG) zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BRANICKS Group) als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen war zunächst über mehrere Monate durch eine Anfechtungsklage verzögert. Der Vertrag wurde daher erst am 27. August 2026 im Handelsregister eingetragen (Fristende für Spruchanträge am 27. November 2026).
In den letzten Monaten war ein erheblicher Kursverfall von BRANICKS- und VIB-Aktien festzustellen, so dass der Ausgleich gemäß § 304 AktG von EUR 0,92 brutto je VIB-Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr und die Abfindung in Form von 4,18 auf den Namen lautenden Stückaktien der BRANICKS Group AG je VIB-Stückaktie inzwischen nicht mehr richtig passt.
Mehrere VIB-Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht München I die Überprüfung von Ausgleich und Abfindung beantragt. Dadurch verlängert sich die Annahmefrist für die Abfindung aus dem BuG.
Update: BGH hebt Entscheidung des OLG Schleswig zur Unzulässigkeit eines Spruchantrags auf
Der BGH hat kürzlich auf die (vom OLG zugelassene) Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hin die Entscheidung des OLG Schleswig aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: HHLA senkt die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2026
Hamburg, 22. Oktober 2026 | Basierend auf dem bisherigen Geschäftsverlauf und aktualisierten Einschätzungen für das vierte Quartal 2026 hat der Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) heute beschlossen, die Prognose für das operative Betriebsergebnis (EBIT) des laufenden Geschäftsjahres anzupassen.
Im Zuge der strategischen Fokussierung auf das Kerngeschäft hat die HHLA ihr Beteiligungsportfolio im Bereich der Neu- und Ausgründungen von Geschäftsaktivitäten überprüft. Nach Marktsondierungen ergibt sich für das Segment Logistik eine nicht zahlungswirksame Wertberichtigung in Höhe von rund 12 Mio. Euro.
Streikbedingte Ausfälle und die Anlaufphase zur weiteren Automatisierung der Hamburger Containerterminals lassen die Entwicklung des Containerumschlags zudem hinter den Erwartungen zurückbleiben, was sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis auswirkt.
Vor diesem Hintergrund wird im Teilkonzern Hafenlogistik für das Geschäftsjahr 2026 nunmehr ein operatives Betriebsergebnis (EBIT) in einer Bandbreite von 100 bis 120 Mio. Euro erwartet (zuvor: 135 bis 155 Mio. Euro). Beim Containerumschlag wird nun von einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr ausgegangen (zuvor: leichter Rückgang).
Auf Konzernebene wird für das operative Betriebsergebnis (EBIT) nunmehr mit einer Bandbreite von 115 bis 135 Mio. Euro gerechnet (zuvor: 150 bis 170 Mio. Euro).
Die Erwartungen für die Umsatzerlöse und den Containertransport bleiben gegenüber der zuletzt veröffentlichten Prognose unverändert (deutlicher Anstieg bzw. leichter Zuwachs).
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, ARENDTS ANWÄLTE
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- 1&1 AG: Kommt Squeeze-out zugunsten der United Internet AG? United Internet AG hat kürzlich 35.352.929 neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage der 1&1 AG durch Einbringung einer Darlehensforderung der United Internet AG gegen die mittelbare 1&1 Tochter 1&1 Versatel GmbH in die 1&1 AG erworben.
- All for One Group SE: erfolgreiches Übernahmeangebot der VINCI-Gruppe, nunmehr Delisting-Erwerbsangebot der VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions Acquico SE (wird für Dezember erwartet)
- AUSTRIACARD HOLDINGS AG (Österreich): Squeeze-out zugunsten der DAI NIPPON PRINTING CO., LTD.
- Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch SAZERAC COMPANY, INC.
- Biogena Group Invest AG (Österreich): Verschmelzung auf die Biogena Good Vibes AG, Hauptversammlung am 28. September 2026
- capsensixx AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der PEH Wertpapier AG für EUR 20,23 je Aktie, Verschmelzung und Squeeze-out-Beschluss am 31. Juli 2026 eingetragen (Fristende am 2. November 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026, Eintragung durch mehrere Anfechtungsklagen verzögert
- Delivery Hero SE: Business Combination Agreement mit Uber abgeschlossen, freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
- Evonik Industries AG: ggf. freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch die BASF SE
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert, Verhandlung über Freigabeantrag am 6. November 2026
- Fernheizwerk Neukölln AG: Delisting-Erwerbsangebot angekündigt
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- HUGO BOSS AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch Frasers Group
- Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel hat Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, Ablehnung auf der ao. Hauptversammlung am 23. Oktober 2026, Delisting: Überprüfung des Gegenleistung nur für annehmende Aktionäre
- LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.
- Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot, Delisting-Spruchverfahren nur für annehmende Aktionäre
- Nagarro SE: Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems, öffentliches Übernahmeangebot veröffentlicht, Delisting beabsichtigt, Squeeze-out in Aussicht gestellt
- niiio finance group AG: Squeeze-out zugunsten der Neptune BidCo AG (Pollen Street Group) für EUR 0,69 je niiio-Aktie, Hauptversammlung am 30. Juli 2026, Eintragung im Handelsregister am 12. August 2026 (Fristende am 12. November 2026)
- Northern Data AG: Squeeze-out zugunsten der Rumble Deutschland AG angekündigt
- NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out zugunsten der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Hauptversammlung am 12. November 2026
- PSI Software SE: Übernahmeangebot durch Warburg Pincus, Delisting-Erwerbsangebot angekündigt
- RHÖN-KLINIKUM AG: Squeeze-out zugunsten der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Steyr Motors AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der SMOT Acquisition GmbH
- Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau: Squeeze-out zugunsten der VFHV GmbH, Hauptversammlung am 20. August 2026, Eintragung im Handelsregister am 7. Oktober 2026 (Fristende am 7. Januar 2027)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH, Bewertungsarbeiten ruhen angeblich, Kursverfall
- Vectron Systems AG: Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Arrow HoldCo GmbH am 21. Oktober 2026, Hauptversammlung am 3. Dezember 2026
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BRANICKS Group) als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, jetzt am 27. August 2026 eingetragen (Fristende am 27. November 2026), Kursverfall von BRANICKS- und VIB-Aktien
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Steyr Motors AG: Abschluss Business Combination Agreement mit Red Cat Holdings, Inc. und SMOT Acquisition GmbH
Steyr, Österreich, 21. Oktober 2026 – Der Vorstand der Steyr Motors AG („Gesellschaft“) (ISIN: AT0000A3FW25 / LEI: 529900I7M6Z1HG0L8440) hat heute für die Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Zusammenschlussvereinbarung („Business Combination Agreement“) mit der SMOT Acquisition GmbH mit Sitz in Wien (die „Bieterin“) und deren Muttergesellschaft Red Cat Holdings, Inc. („Red Cat“), einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Nevada gegründeten Kapitalgesellschaft (Corporation) mit Hauptgeschäftssitz in Salt Lake City, Utah, Vereinigte Staaten, die am NASDAQ Stock Market unter dem Tickersymbol „RCAT“ notiert ist, abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben den Abschluss und die Durchführung des Business Combination Agreements jeweils zuvor einstimmig beschlossen.
Das Business Combination Agreement regelt die Grundlagen und den Ablauf des bereits am 19. Oktober 2026 durch die Bieterin angekündigten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots der Bieterin an die Aktionäre der Gesellschaft („Angebot“). Die bereits veröffentlichten Eckdaten bleiben unverändert: Der Angebotspreis beträgt EUR 39,00 je Aktie der Gesellschaft („Steyr-Aktie“) in bar, die Mindestannahmeschwelle liegt bei 50 % plus eine Steyr-Aktie, und die B&C Holding Österreich GmbH hat sich für ihre rund 15 % der Steyr-Aktien zur Annahme des Angebots verpflichtet.
Red Cat hat sich verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ab Abwicklung des Angebots keine Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, der Fertigung sowie der Forschung und Entwicklung am Standort Steyr zu veranlassen. Ebenfalls hat sich Red Cat verpflichtet, für die Dauer von zwei Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitern bzw. Arbeiterinnen zu veranlassen und auch nicht auf sonstige betriebsbedingte Kündigungen der Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen hinzuwirken.
Gemäß dem Business Combination Agreement beabsichtigt die Bieterin keine Veränderungen im Vorstand. Die Größe des Aufsichtsrats soll unverändert bleiben. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt Red Cat, im Aufsichtsrat entsprechend der Größe ihrer Aktionärsstellung vertreten zu sein.
Für den Fall, dass die Bieterin nach Abwicklung des Angebots ein Delisting der Steyr-Aktien aus dem Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse und aus dem direct market plus der Wiener Börse verlangt, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) nach dem österreichischen Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) oder andere Strukturmaßnahmen in Bezug auf die Gesellschaft anstrebt, hat sich die Gesellschaft, vorbehaltlich der Wahrung der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands, dazu verpflichtet, die Umsetzung solcher Maßnahmen zu unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot und werden, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage unter Wahrung ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, in einer begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots empfehlen.
Unternehmensprofil der Steyr Motors AG
Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in Defense-Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl Defense als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate (APU) für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt.
Stimmrechtsmitteilung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige behält sich vor, innerhalb der nächsten zwölf Monate in Abhängigkeit von Marktbedingungen, Bewertung und weiteren Entwicklungen zusätzliche Stimmrechte an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zu erwerben.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100 % um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
Vectron Systems AG: Hauptaktionärin Arrow HoldCo GmbH stellt förmliches Squeeze-out-Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
Münster, 21. Oktober 2026 - Die Arrow HoldCo GmbH hat dem Vorstand der Vectron Systems AG (ISIN: DE000A0KEXC7 / WKN: A0KEXC) am 19. Oktober 2026 ein förmliches Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt. Danach soll die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Arrow HoldCo GmbH als Hauptaktionärin zu übertragen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Hauptaktionärin hält 8.472.201 der insgesamt 8.882.165 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Vectron Systems AG. Das entspricht rund 95,38 % des Grundkapitals. Sie gehört zum Konzern der US-amerikanischen Shift4 Payments, Inc.
Yggdrasil SPAC 1 AG: Hauptversammlung beschließt Neuausrichtung zur Innok Robotics Group AG
- Aktionäre stimmen Änderung der Firma, Sitzverlegung nach Regenstauf und Neufassung der Satzung zu
- Sachkapitalerhöhung beschlossen und Entwurf des Einbringungsvertrags zur Übernahme von Innok Robotics gebilligt
- Innok Robotics ist spezialisiert auf Physical AI und autonome mobile Robotik für Indoor-, Outdoor- und Brownfield-Anwendungen
Hauptversammlung schafft Grundlage für die neue Unternehmensausrichtung
Der künftige Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Entwicklung, Fertigung und den Vertrieb von Servicerobotern. Damit wird die Satzung auf das künftige operative Geschäft von Innok Robotics ausgerichtet. Der operative Fokus soll auf Physical AI-basierten autonomen mobilen Robotern (AMRs) für den Indoor- und Outdoor-Einsatz sowie in bestehenden Produktions- und Logistikumgebungen (Brownfield) liegen. Die Änderungen von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand werden mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 10.023.699,00 durch Ausgabe von bis zu 10.023.699 neuen Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre. Als Sacheinlage ist die Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der Innok Robotics GmbH vorgesehen. Die Hauptversammlung stimmte auch dem Entwurf des entsprechenden Nachgründungs- und Einbringungsvertrags zu. Der Abschluss des Vertrages ist nach aktueller Planung für die Woche nach der Hauptversammlung vorgesehen. Mit diesen Beschlüssen ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der bereits angekündigten Transaktion erreicht; der Vollzug steht noch aus.
Die bisherigen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat legten ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung nieder. Die Hauptversammlung beschloss zudem die Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf sechs Mitglieder. Dr. Peter Mauritz, Holger Strotmann und Jörg Hernando wurden in den Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl der beiden weiteren Mitglieder Alwin Berninger und Helmut Schmid wird mit der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister wirksam. Nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister wird ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Florian Huber als sechstem Mitglied des Aufsichtsrats eingereicht.
Darüber hinaus wurden Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 entlastet, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen.
Innok Robotics: Physical AI und autonome Robotik für Indoor, Outdoor und Brownfield
Innok Robotics ist ein schnell wachsendes deutsches Deeptech-Unternehmen mit Sitz in Regenstauf, das auf Physical AI und Robotik spezialisiert ist. Im Fokus stehen die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Physical-AI-basierten Servicerobotern, insbesondere von autonomen mobilen Robotern (Autonomous Mobile Robots, AMR). Ein wesentliches Differenzierungsmerkmal ist das breite Einsatzspektrum: Die Systeme von Innok Robotics navigieren autonom innerhalb von Produktions- und Lagerhallen, im Außenbereich und auf anspruchsvollem Gelände (All-Terrain). Ihre Brownfield-Fähigkeit ermöglicht den Einsatz in bestehenden Produktions- und Logistikumgebungen. Das Unternehmen adressiert damit eine zentrale Herausforderung der industriellen Automatisierung: Materialflüsse verlaufen häufig nicht nur innerhalb einer Halle, sondern auch über Außenflächen und zwischen Gebäuden. Innok ermöglicht die Automatisierung solcher Transportwege auch in bestehenden Werksstrukturen.
Im Mittelpunkt des aktuellen Produktspektrums von Innok Robotics steht die Transportroboterfamilie INDUROS. Sie verbindet robuste Hardware mit der eigenen, seit 2012 entwickelten Autonomie-Software INNOK COCKPIT®, die es unter anderem mit Hilfe von physikalischer KI, komplexen Navigationsalgorithmen und Sensordatenfusionsmodellen ermöglicht, autonome Transportaufgaben im Innen- und Außenbereich zu automatisieren, um Mitarbeiter zu entlasten und Materialflüsse effizienter zu organisieren. INNOK COCKPIT® ermöglicht über das Feature HYBRID NAVIGATION™ die gleichzeitige Verwendung von hochwertigen laserbasierten LiDAR-Sensoren und sehr präziser GPS/GNSS/RTK-Satellitentechnologie innerhalb einer Mission und ermöglicht damit auch sogenannte Indoor-Outdoor-Combined-Missionen. Zudem unterstützt die Autonomie-Software die einfache Bedienbarkeit und Steuerung der Roboter (No-Code-Konzept). Innok ReMain als weiterer Teil der Autonomie-Software ermöglicht einfache Fernwartung und laufende Versorgung mit Software-Updates und Produktverbesserungen.
Das Unternehmen hat sich erfolgreich, teilweise bereits mit weltweiten Rahmenverträgen, bei internationalen Großkonzernen etabliert, darunter Volvo, Bosch, ZF, Kubota, John Deere, Siemens, ABB, BASF und Surventis. Daneben automatisieren viele mittelständische Unternehmen ihre Intralogistikprozesse mit AMRs von Innok Robotics, unter anderem Zwick-Roell, Rigdon, Horsch und Markgraf. Im April 2026 wurde Innok Robotics auf der Hannover Messe als Gewinner des 17th Innovation World Cup in der Kategorie Robotics ausgezeichnet.
Mit der Verbindung aus Robotik, eigener Steuerungssoftware und industriellen Anwendungen positioniert sich Innok Robotics an der Schnittstelle von Automatisierung und Physical AI – dem Einsatz künstlicher Intelligenz in Systemen, die Aufgaben in der realen Welt ausführen. Die geplante Einbringung in die börsennotierte Gesellschaft soll diese operative Ausrichtung künftig auch am Kapitalmarkt abbilden.
Werner Weiß, bisheriger Vorstand der Yggdrasil SPAC 1 AG, erklärte im Rahmen der Hauptversammlung: „Mit den heutigen Beschlüssen haben unsere Aktionärinnen und Aktionäre die Grundlage für die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft geschaffen. Innok Robotics verbindet Physical AI-basierte Servicerobotik mit eigener Software und konkreten industriellen Anwendungen. Damit ist der Weg für die nächsten Schritte zur Innok Robotics Group AG bereitet.“
Die Stimmpräsenz lag bei 91,4 %. Weitere Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 sowie die detaillierten Abstimmungsergebnisse stehen unter www.yggdrasil-spac-1.de zum Download zur Verfügung.
MOBOTIX AG: MOBOTIX AG wurde Opfer krimineller Aktivitäten
Winnweiler, 21. Oktober 2026 – Die MOBOTIX AG hat am 15.10.2026 erkannt, dass sie Opfer eines Betrugs unter Verwendung gefälschter Dokumente und Identitäten sowie Nutzung elektronischer Kommunikationswege wurde. In deren Folge wurden Gelder der Gesellschaft auf Zielkonten im Ausland transferiert.
LEG Immobilien: SE LEG Statement: Bekanntmachungen von Grand City Properties und Aroundtown bezüglich der Beteiligung von der GCP an der LEG in Höhe von 20 %
LEG ist darauf verpflichtet, im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und der relevanten Stakeholder zu handeln. Das Unternehmen konzentriert sich unverändert auf die Umsetzung seiner Strategie, den Wert für seine Aktionäre nachhaltig zu steigern und zuverlässige Dienstleistungen für seine Mieter bereitzustellen.
Für Aktionäre der LEG besteht derzeit keinerlei Anlass, Maßnahmen zu ergreifen. LEG beabsichtigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abzugeben.
Über die LEG
Die LEG Immobilien SE gehört mit rund 171.000 Mietwohnungen und etwa 500.000 Bewohnerinnen und Bewohnern zu den führenden börsennotierten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Das Unternehmen ist mit acht Niederlassungen sowie zusätzlichen lokalen Ansprechpartnern in ausgewählten Regionen präsent. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die LEG Immobilien SE eine Nettokaltmiete von rund 920 Millionen Euro. Mit einer durchschnittlichen Miete von rund 7 Euro pro Quadratmeter, einem hohen Bestand an gefördertem Wohnraum, einer konsequenten Digitalisierungsstrategie und ihrem Engagement für die Weiterentwicklung von Dekarbonisierungsmaßnahmen setzt die LEG wichtige Impulse für eine verantwortungsvolle und zukunftssichere Wohnungswirtschaft. Als eines der ersten Unternehmen der Branche baut sie ein technologie-getriebenes Operating Model und treibt seit 2022 gezielt Innovationen über eigene Gründungen voran.
Worthington Steel GmbH: Worthington Steel gibt Erklärung im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung von Klöckner & Co ab
Die außerordentliche Hauptversammlung wird wie geplant am Freitag, den 23. Oktober 2026, in Düsseldorf stattfinden. Dies umfasst auch Tagesordnungspunkt 2, die Abstimmung über die Zustimmung zum BGAV.
Sollte der BGAV nicht die erforderliche Zustimmung von mindestens 75 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erhalten, wird Worthington Steel für mindestens ein Jahr ab dem Datum der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung keine erneute Abstimmung über einen BGAV anstreben.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist eines der führenden Metallverarbeitungs- und Fertigungsunternehmen in Nordamerika mit Fokus auf wertschöpfende Verarbeitung. Gemeinsam mit seinen Kunden entwickelt das Unternehmen spezialisierte, hochtechnische Lösungen in den Bereichen flachgewalzter Kohlenstoffstahl, Aluminium, Edelstahl, Langprodukte, Grobblech und Elektrostahl, um komplexe Herausforderungen in einer Vielzahl von Branchen zu lösen.
Worthington Steel beschäftigt rund 12.000 Mitarbeitende und betreibt rund 150 Standorte, vor allem in Nordamerika, sowie weitere Niederlassungen in Europa und Asien. Das Unternehmen verbindet umfassende Expertise in der Metallverarbeitung mit fortschrittlichen Fertigungstechnologien, darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, die Fertigung von Elektrostahl-Lamellen, Metallbearbeitung und Präzisionsverarbeitung.
Auf Basis seiner People-first-Philosophie und eines klaren Bekenntnisses zu Sicherheit, Innovation und kontinuierlicher Verbesserung schafft Worthington Steel langfristige Werte: durch verlässliche Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, Renditen für Aktionäre und die Stärkung der Gemeinschaften an seinen Standorten.
Wichtiger Hinweis: Am 8. September 2026 haben Worthington Steel und Klöckner einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) unterzeichnet. Der BGAV bedarf noch der Zustimmung der Klöckner-Aktionäre sowie der Eintragung in das zuständige Handelsregister, bevor er wirksam werden kann. Bis zum Wirksamwerden des BGAV bleibt Klöckner ein eigenständig operierendes Unternehmen. Die oben genannten Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden und Standorte beziehen sich auf das erwartete zusammengeschlossene Unternehmen nach Wirksamwerden des BGAV.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Worthington Steel beabsichtigt, die Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 (das „Gesetz“) in Anspruch zu nehmen. Aussagen von Worthington Steel, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, stellen „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des Gesetzes dar. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Ergebnissen abweichen. Zu den Faktoren, die wesentliche Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse verursachen können, zählen unter anderem die Risiken, Unsicherheiten und Auswirkungen, die Worthington Steel von Zeit zu Zeit in seinen bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Berichten beschreibt.
Aroundtown-Tochter Grand City Properties kauft mehr als 20 Prozent an LEG Immobilien
Dienstag, 20. Oktober 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG verzögert sich
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart
Branicks Group AG: Gläubiger stimmen für Laufzeitverlängerung und ebnen Weg für Restrukturierung
Frankfurt am Main, 20. Oktober 2026. Die Branicks Group AG (ISIN: DE000A1X3XX4 und DE000A41YEE3) (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Gläubiger der ursprünglich in 2026 fälligen Unternehmensanleihe in Höhe von 400 Mio. Euro mit 99% der abgegebenen Stimmen für eine Neustrukturierung der Verbindlichkeiten des Unternehmens gestimmt haben. Damit haben sie sich zugleich hinter das von der Gesellschaft entwickelte Sanierungskonzept zur finanziellen Restrukturierung von Branicks gestellt.
Die Neustrukturierung der Verbindlichkeiten aus Anleihe, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sieht als neues Fälligkeitsdatum für insgesamt 375 Mio. Euro den 30. September 2030 und für weitere 220 Mio. Euro den 30. September 2038 vor.
„Das Votum unserer Gläubiger ist ein Vertrauensbeweis in unser Sanierungskonzept. Mit der gewonnen Zeit können wir uns jetzt wieder voll auf unser Geschäfts fokussieren und mit unserer Substanz und Expertise die Chancen in einem weiterhin herausfordernden Markt für uns nutzen,“ sagte Josef Schultheis, Chief Restructuring Officer der Branicks Group AG.
Nach der Entscheidung der Gläubiger sind in den kommenden Wochen noch eine Reihe technischer Vollzugsvoraussetzungen umzusetzen. Ziel ist, dass das Sanierungskonzept der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026, spätestens aber bis zum 31. März 2027, in Kraft gesetzt werden kann.
Die Gesellschaft teilt darüber hinaus mit, dass sie die Beraterverträge mit der MDC Matthias Danne Consulting GmbH und der BLACKLAKE Management Partners GmbH, deren Geschäftsführer die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Matthias Danne bzw. Dr. Johannes Conradi sind, einvernehmlich beendet hat. Die MDC Matthias Danne Consulting GmbH und die BLACKLAKE Management Partners GmbH haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie jeweils entsprechende Dienstleistungsverträge mit einer von den Gläubigern finanzierten Gesellschaft abgeschlossen haben.
Über die Branicks Group AG:
Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.06.2026 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,1 Mrd. Euro.
Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.
Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.
Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4 und DE000A41YEE3 ).
Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.branicks.com
Montag, 19. Oktober 2026
Steyr Motors AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der SMOT Acquisition GmbH, einer Tochtergesellschaft der Red Cat Holdings, Inc. – Angebotspreis von EUR 39,00 in bar
Steyr, Österreich, 19. Oktober 2026 – Die Steyr Motors AG („Gesellschaft“) (ISIN: AT0000A3FW25), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich maßgeschneiderter Motoren für einsatzkritische Defense- und zivile Anwendungen, wurde darüber informiert, dass die SMOT Acquisition GmbH mit Sitz in Wien, (die „Bieterin“), beabsichtigt, ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots für sämtliche Aktien der Gesellschaft (die „Steyr-Aktien“) abzugeben (das „Angebot“). Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Red Cat Holdings, Inc. („Red Cat“), einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Nevada gegründeten Kapitalgesellschaft (Corporation) mit Hauptgeschäftssitz in Salt Lake City, Utah, Vereinigte Staaten, die am NASDAQ Stock Market unter dem Tickersymbol „RCAT“ notiert ist.
Der Angebotspreis soll EUR 39,00 in bar je Steyr-Aktie betragen. Der vorgesehene Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 55,8 % auf das 52-Wochen-Tief der Steyr-Aktie sowie einem Aufschlag von 28,9 % auf den Xetra-Schlusskurs der Aktie am 16. Oktober 2026. Das Angebot soll üblichen Bedingungen unterliegen, darunter fusionskontrollrechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Freigaben sowie eine Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Steyr-Aktie. Die Bieterin erwartet den Vollzug des Angebots – vorbehaltlich regulatorischer Freigaben sowie weiterer üblicher Bedingungen – im ersten Halbjahr 2027.
Darüber hinaus wurde die Gesellschaft darüber informiert, dass die Bieterin mit der B&C Holding Österreich GmbH, die rund 15 % der Steyr-Aktien hält, Vereinbarungen abgeschlossen hat. Darin verpflichtet sich die B&C Holding Österreich GmbH, das Angebot nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung für alle von ihr gehaltenen Steyr-Aktien anzunehmen.
Steyr Motors hat in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden strukturellen Wandel durchlaufen: Nach dem Einstieg von CEO Julian Cassutti im Jahr 2022 folgten auf eine rasche und erfolgreiche Neuausrichtung 2024 der Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie 2025 die Verbreiterung der Aktionärsbasis durch die Platzierung der verbliebenen Anteile des ehemaligen Mehrheitseigentümers Mutares. Der nächste Schritt mit Red Cat setzt diese Entwicklung konsequent fort: Mit Red Cat gewinnt Steyr Motors österreichischer Entwicklungs- und Technologiestandort einen strategischen Partner, der über die erforderliche Größe, den Zugang zu Kunden und die finanziellen Mittel verfügt, um die nächste Wachstumsphase zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die Weiterentwicklung der spezialisierten Antriebsaggregate von Steyr Motors sowie die Stärkung der Rolle des Unternehmens innerhalb der wachsenden Plattform von Red Cat im Bereich unbemannter Systeme.
Julian Cassutti, CEO der Steyr Motors AG, kommentiert: „Vier Jahre nach Beginn der Transformation von Steyr Motors freue ich mich sehr darauf, gemeinsam mit Red Cat als strategischem Partner an unserer Seite das nächste Kapitel der Unternehmensentwicklung zu gestalten. Unsere Engineering-Kompetenz und der Zugang von Red Cat zu internationalen Märkten bilden die Grundlage für gemeinsames Wachstum. Zugleich steht Red Cat uneingeschränkt hinter unserem Standort und unseren Mitarbeitenden. Für unsere Aktionärinnen und Aktionäre bietet das Barangebot die Möglichkeit, ihre Beteiligung bereits heute in bar zu realisieren. Ich unterstütze diesen Schritt und beabsichtige, meine eigenen Steyr-Aktien ebenfalls im Rahmen des Angebots anzudienen.“
Dr. Rolf Wirtz, Aufsichtsratsvorsitzender der Steyr Motors AG, ergänzt: „Die mögliche Transaktion unterstreicht die strategische Attraktivität von Steyr Motors und eröffnet die Chance, die internationale Expansion weiter zu beschleunigen, neue Märkte zu erschließen und den Zugang zu wichtigen Ressourcen nachhaltig zu stärken. Der Aufsichtsrat sieht in dem geplanten Zusammenschluss erhebliches strategisches Potenzial. Vorbehaltlich der Prüfung der in der Angebotsunterlage veröffentlichten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen beurteilen wir die mögliche Transaktion positiv.“
Red Cat beabsichtigt, Steyr Motors als österreichisches Kompetenzzentrum zu erhalten und weiter auszubauen. Die bestehenden Arbeitsplätze sollen gesichert werden, und Fertigung sowie Forschung und Entwicklung werden weiterhin am Standort verbleiben. Über diese geplante Weiterentwicklung hinaus beabsichtigt Red Cat, im Dialog mit der Geschäftsführung und der Belegschaft das mittelfristige Potenzial von Steyr Motors als zentralen Ausgangspunkt für den Ausbau der europäischen Aktivitäten von Red Cat zu prüfen.
Jeff Thompson, Chief Executive Officer von Red Cat, erklärt: „Steyr Motors hat in Österreich ein starkes Unternehmen aufgebaut, mit spezialisierter Ingenieurskompetenz, vertrauensvollen Kundenbeziehungen und bewährter Schiffsmotorentechnologie. Bei der geplanten Transaktion geht es darum, in dieses Fundament zu investieren und Steyr Motors beim Wachstum zu unterstützen. Wir sehen Österreich als zentral für die Zukunft des Unternehmens. Unser Ziel ist es, zusätzliche Ressourcen, Zugang zu Kunden und eine langfristige Nachfrage bereitzustellen, die die Mitarbeitenden, das operative Geschäft und die weitere Expansion von Steyr Motors unterstützen können.“
Bedingungen und Zeitplan
Vorbehaltlich einer positiven Prüfung auf der Grundlage der endgültigen Angebotsunterlagen und der Verabschiedung der erforderlichen Beschlüsse durch den Vorstand und den Aufsichtsrat beabsichtigt die Gesellschaft, eine abschließende und das Angebot unterstützende Stellungnahme zu veröffentlichen. Der Vollzug des geplanten Angebots steht unter anderem unter der Bedingung, dass Red Cat am Ende der Annahmefrist mindestens 50 % plus eine Aktie der Steyr Motors AG hält.
Red Cat geht davon aus, dass die Annahmefrist, innerhalb derer die Aktionär:innen ihre Aktien im Rahmen des Angebots andienen können, kurz nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage beginnt und am 18. Dezember 2026 um 17:00 Uhr MEZ endet.
Die vollständige Angebotsunterlage wird auf einer eigens für die Transaktion eingerichteten Website veröffentlicht: https://ir.redcatholdings.com
Unternehmensprofil der Steyr Motors AG
Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in Defense-Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl Defense als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate („APU“) für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt.
Über Red Cat Holdings, Inc.
Red Cat (Nasdaq: RCAT) ist ein US-amerikanischer Anbieter fortschrittlicher Drohnen- und Robotiklösungen für Verteidigung und nationale Sicherheit, die in sämtlichen Einsatzbereichen zum Einsatz kommen. Mit seinem integrierten Portfolio aus vertrauenswürdigen Hard- und Softwarelösungen aus den USA und verbündeten Staaten unterstützt Red Cat militärische, staatliche und öffentliche Sicherheitsorganisationen bei Einsätzen in der Luft, an Land, auf See und im Weltraum. Das Lösungsportfolio umfasst kleine unbemannte Luftfahrtsysteme, unbemannte Wasserfahrzeuge, Technologien zur drahtlosen Energieübertragung sowie Software für autonome Schwarmoperationen. Diese Lösungen tragen dazu bei, das Lagebewusstsein, die operative Leistungsfähigkeit und die Sicherheit bei Einsätzen zu verbessern. Weitere Informationen unter www.redcat.red.
Steyr Motors AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der SMOT Acquisition GmbH, einer Tochtergesellschaft der Red Cat Holdings, Inc., für sämtliche Aktien der Steyr Motors AG
Steyr, Österreich, 19. Oktober 2026 – Die Steyr Motors AG („Gesellschaft“) (ISIN: AT0000A3FW25 / LEI: 529900I7M6Z1HG0L8440) wurde darüber informiert, dass die SMOT Acquisition GmbH, eine nach dem Recht von Österreich gegründete GmbH mit Sitz in Wien (die „Bieterin“), beabsichtigt, ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots für sämtliche Aktien der Gesellschaft (die „Steyr-Aktien“) abzugeben (das „Angebot“). Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Red Cat Holdings, Inc. („Red Cat“), einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Nevada gegründeten Kapitalgesellschaft (Corporation) mit Hauptgeschäftssitz in Salt Lake City, Utah, Vereinigte Staaten, die am NASDAQ Stock Market unter dem Tickersymbol „RCAT“ notiert ist. Der Angebotspreis soll EUR 39,00 (in Worten: neununddreißig Euro) in bar je Steyr-Aktie betragen. Das Angebot soll üblichen Bedingungen unterliegen, darunter außenwirtschaftsrechtliche Freigaben sowie eine Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Steyr-Aktie. Die Bieterin erwartet den Vollzug des Angebots – vorbehaltlich regulatorischer Freigaben sowie weiterer üblicher Bedingungen – im ersten Halbjahr 2027.
Darüber hinaus wurde die Gesellschaft darüber informiert, dass die Bieterin mit der B&C Holding Österreich GmbH, die rund 15 % der Steyr-Aktien hält, Vereinbarungen abgeschlossen hat. Darin verpflichtet sich die B&C Holding Österreich GmbH, das Angebot nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung für alle von ihr gehaltenen Steyr-Aktien anzunehmen.
Vorbehaltlich einer positiven Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen des Angebots auf Grundlage der Angebotsunterlage und der Fassung der erforderlichen Beschlüsse durch Vorstand und Aufsichtsrat, beabsichtigt die Gesellschaft das Angebot zu unterstützen.
Unternehmensprofil der Steyr Motors AG
Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in Defense-Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl Defense als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate (APU) für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt.
Frasers Group stockt bei HUGO BOSS auf
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Oktober 2026
Müller - Die Lila Logistik SE wechselt vom regulierten Markt in das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse
Besigheim, den 19. Oktober 2026 – Wie bereits per Ad-hoc-Mitteilung am 5. August veröffentlicht, hat Müller - Die Lila Logistik SE beschlossen, den Wechsel vom regulierten Markt in das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten. Die dafür notwendigen Anforderungen wurden inzwischen mit allen Beteiligten abgestimmt, insbesondere der begleitenden Bank und der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Wechsel findet am 20. Oktober 2026 statt. Der letzte Handelstag der Aktie im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist der 19. Oktober 2026. Ab dem 20. Oktober 2026 werden die Aktien der Gesellschaft im Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Handelbarkeit der Aktien bleibt dabei durchgehend gewährleistet.
Mit dem Wechsel in das Segment Scale verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig ihre transparente Kapitalmarktpräsenz weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse zu gewährleisten. Dies entspricht nach Einschätzung des Verwaltungsrats besser der Aufstellung und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft.
Sonntag, 18. Oktober 2026
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss der Funkwerk AG
Wechselwelle in Scale: Warum Unternehmen den regulierten Markt verlassen
Immer mehr Gesellschaften wechseln vom regulierten Markt in das Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu den Unternehmen, die diesen Schritt 2026 bereits vollzogen oder angekündigt haben, gehören neben kleineren Gesellschaften auch Wüstenrot & Württembergische. Die Deutsche Börse berichtete Mitte Oktober von rund 20 Unternehmen, die bereits gewechselt sind oder einen Wechsel planen. Dahinter steht vor allem das Ziel, die Kosten und den Verwaltungsaufwand der Kapitalmarktpräsenz zu reduzieren, ohne den Börsenhandel aufzugeben.
Den entscheidenden rechtlichen Anstoß hat das Standortfördergesetz (StoFöG) gegeben: Der Wechsel vom regulierten Markt in einen qualifizierten KMU-Wachstumsmarkt ist nun auch ohne ein begleitendes Delisting-Erwerbsangebot möglich. Scale bietet damit einen Weg zur Entlastung, bei dem die Aktien weiterhin börslich handelbar bleiben. Für Aktionäre ist der Segmentwechsel gleichwohl nicht nur eine technische Änderung: Er kann mit geringeren Berichtsanforderungen und Änderungen der Rechnungslegung verbunden sein.
Der Rückzug aus dem regulierten Markt setzt grundsätzlich ein Erwerbsangebot an die Aktionäre voraus, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Durch das Standortfördergesetz ist eine weitere Ausnahme hinzugekommen: Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG kann auf ein solches Angebot verzichtet werden, wenn die Aktien weiterhin an einem entsprechend qualifizierten KMU-Wachstumsmarkt gehandelt werden, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Die Änderungen des Spruchverfahrensgesetzes durch das StoFöG: Spruchverfahren in Delisting-Fällen. In Deutschland ist Scale das hierfür einschlägige Segment.
Diese Änderung beseitigt eine wesentliche Hürde des Downlistings. Die Gesellschaft muss ihre Kapitalmarktpräsenz nicht vollständig aufgeben; zugleich ist der Segmentwechsel nicht mehr davon abhängig, dass die Gesellschaft oder ein Großaktionär ein Erwerbsangebot finanziert. Die neue Regelung unterscheidet damit bewusst zwischen einem vollständigen Börsenrückzug und dem Wechsel in einen KMU-Wachstumsmarkt.
Der umgekehrte Schritt bleibt allerdings nicht ohne Weiteres angebotsfrei: Für einen späteren Rückzug aus einem KMU-Wachstumsmarkt sieht das reformierte Börsengesetz seinerseits grundsätzlich eine Angebotspflicht vor. Scale ist daher kein beliebig nutzbarer Zwischenschritt zu einem anschließenden angebotsfreien vollständigen Delisting.
- Weniger regulatorischer und administrativer Aufwand
Viele Gesellschaften begründen den Wechsel mit dem Aufwand, den die Zulassung im regulierten Markt und gegebenenfalls die zusätzlichen Anforderungen des Prime Standard verursachen. Dazu zählen insbesondere Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und die hierfür erforderlichen internen sowie externen Prozesse. Der Wechsel soll die laufenden Kosten der Börsenpräsenz in ein günstigeres Verhältnis zur Unternehmensgröße und zur tatsächlichen Kapitalmarktnutzung bringen.
So begründet H&R den Schritt ausdrücklich mit einer Verringerung des regulatorischen und administrativen Aufwands. Nach Einschätzung der Geschäftsführung passt Scale besser zur Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft. Auch Wüstenrot & Württembergische nennt einen deutlich geringeren regulatorischen und administrativen Aufwand als wesentlichen Grund. An den positiven Kosteneffekten sollen dort nach der Unternehmensmitteilung auch die Aktionäre beteiligt werden.
- Spielraum für eine einfachere Rechnungslegung
Ein weiterer Beweggrund ist die Möglichkeit, die Rechnungslegung zu vereinfachen. Ein konkretes Beispiel liefert elumeo: Die Gesellschaft kündigte im Zusammenhang mit dem Scale-Wechsel an, ihre Finanzberichterstattung ab dem dritten Quartal 2026 von IFRS auf HGB umzustellen. Dadurch sollen die internen und externen Rechnungslegungs- und Berichtsprozesse vereinfacht sowie der administrative und externe Aufwand reduziert werden. Eine Konzernberichterstattung nach HGB will elumeo weiterhin freiwillig veröffentlichen.
Dabei ist zwischen Segmentwechsel und Rechnungslegungsumstellung zu unterscheiden. Der Wechsel in Scale führt nicht schon als solcher zwingend zur Aufgabe der IFRS-Berichterstattung. Er kann aber den Weg zu einer Umstellung eröffnen. Ob und in welchem Umfang eine Gesellschaft diese Möglichkeit nutzt, muss anhand ihrer jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen und Entscheidungen beurteilt werden.
- Börsenhandel und Kapitalmarktzugang bleiben erhalten
Scale ermöglicht eine fortbestehende Börsenpräsenz unter gegenüber dem regulierten Markt erleichterten Rahmenbedingungen. Die Unternehmen verbinden damit die Erwartung, weiter Zugang zu Investoren und Eigenkapital zu haben, ohne sämtliche bisherigen Folgepflichten tragen zu müssen. Der Wechsel ist deshalb von einem vollständigen Rückzug vom Kapitalmarkt zu unterscheiden.
Scale ist allerdings kein pflichtenfreier Markt. Die Einbeziehung setzt die Erfüllung der Segmentanforderungen und die Zustimmung der Börse voraus. Dazu gehören unter anderem die Zusammenarbeit mit einem Kapitalmarktpartner und Finanzanalysen. Auch für die Aktionäre bleibt deshalb entscheidend, welche konkrete Berichterstattung und Investorenkommunikation das Unternehmen nach dem Wechsel fortführt.
Übersicht der 2026 vollzogenen und angekündigten Wechsel
Die folgende Liste umfasst sowohl bereits vollzogene Wechsel als auch entsprechende Ankündigungen. Als Datum wird bei vollzogenen Wechseln grundsätzlich der erste Scale-Handelstag genannt. Bei noch nicht hinreichend belegtem Vollzug steht das Datum der Ankündigung.
Was Aktionäre beachten sollten
Aus Sicht der Gesellschaften steht meist ein nachvollziehbares Kostenargument im Vordergrund. Für Aktionäre stellt sich daneben die Frage, welche Informationen künftig noch in welcher Form verfügbar sind. Eine Umstellung von IFRS auf HGB kann zudem die Vergleichbarkeit der Finanzkennzahlen über den Zeitpunkt des Wechsels hinweg erschweren. elumeo weist etwa ausdrücklich darauf hin, dass seine neue HGB-Prognose wegen abweichender Bilanzierungs- und Ausweisregeln nur eingeschränkt mit der bisherigen IFRS-Prognose vergleichbar ist.
Auch die fortbestehende Handelbarkeit ist von der tatsächlichen Liquidität der Aktie zu unterscheiden. Der Segmentwechsel allein belegt weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung der Handelsbedingungen. Maßgeblich bleiben die konkrete Investorenbasis, die fortgeführte Finanzkommunikation und die Entwicklung des Handels nach dem Wechsel.
Ein Abfindungsanspruch entsteht bei einem gesetzeskonformen Wechsel in das Segment Scale nicht allein deshalb, weil die Zulassung zum regulierten Markt endet. Entsprechend ist ein solcher angebotsfreier Segmentwechsel auch nicht mit einem Delisting-Erwerbsangebot gleichzusetzen, dessen Gegenleistung nunmehr in einem Spruchverfahren überprüft werden könnte. Ein erstes Spruchverfahren zu dieser Neuregelung ist kürzlich im Fall Ludwig Beck eingeleitet worden: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Erstes Delisting-Spruchverfahren nach dem neuen Recht: Gegenleistung zum Delisting von Ludwig-Beck-Aktien wird überprüft
Die Wechselwelle zeigt damit eine neue Form der Kapitalmarktpräsenz: Gesellschaften verzichten auf den regulierten Markt, nicht aber auf den Börsenhandel. Ob die angestrebten Einsparungen auch den Aktionären zugutekommen, hängt wesentlich davon ab, wie die Unternehmen die frei werdenden Mittel einsetzen und welche Transparenz sie nach dem Wechsel freiwillig beibehalten. Wüstenrot & Württembergische hat eine Beteiligung der Aktionäre an den positiven Kosteneffekten jedenfalls ausdrücklich angekündigt.
Covestro AG: Sicherungserklärung der Deutschen Bank für etwaige Erhöhungsbeträge aus einem Spruchverfahren
die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin gegenüber jedem Minderheitsaktionär, diesem einen Erhöhungsbetrag (einschließlich etwaiger gesetzlicher Zinsen und nachgewiesener Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens) auf die festgelegte Barabfindung bis zu einer Höhe von maximal EUR 5,95 für jede seiner aufgrund des Übertragungsbeschlusses auf die Hauptaktionärin übergegangenen Aktien nach Maßgabe dieser Sicherungserklärung zu zahlen.
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Anmerkung der Redaktion:
Neue Bewertungsmethoden für zurückliegende Bewertungsstichtage in Spruchverfahren?
Das Spruchverfahren dient nicht dem Schutz einer einmal (von der Antragsgegnerin oder in deren Auftrag) gewählten Bewertungsmethode. Es dient vielmehr der Gewährleistung einer angemessenen Barabfindung und damit der verfassungsrechtlich zu garantierenden vollen wirtschaftlichen Entschädigung der ausgeschlossenen oder außenstehenden Aktionäre. Dieses Bewertungsziel gewinnt besondere Bedeutung, wenn sich im Laufe eines Verfahrens zeigt, dass die angewandte Methodik oder einzelne Berechnungsannahmen den wirtschaftlichen Verhältnissen am Bewertungsstichtag nicht zutreffend gerecht werden.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Stinnes-Beschluss (Beschluss vom 29. September 2015, Az. II ZB 23/14) einen klaren Maßstab gesetzt. Eine neue Berechnungsweise kann demnach durchaus auch für zurückliegende Bewertungsstichtage maßgeblich sein. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Entscheidend ist vielmehr, ob sie eine am Bewertungsstichtag bereits eingetretene oder angelegte wirtschaftliche oder rechtliche Entwicklung sachgerechter erfasst als die bislang verwendete Methode. Korrigiert die neue Methode eine Fehlerquelle oder Unzulänglichkeit der früheren Berechnung, spricht das Ziel einer möglichst wirklichkeitsnahen Unternehmensbewertung für ihre Anwendung.
Das Stichtagsprinzip steht dem nicht entgegen. Es verbietet lediglich, später eingetretene und am Stichtag noch nicht angelegte Tatsachen in die Bewertung einzuführen. Eine verbesserte Berechnung derselben stichtagsbezogenen Tatsachen ist dagegen keine unzulässige Rückschau. Sie ist die notwendige Konsequenz aus dem Anspruch der Minderheitsaktionäre auf eine Bewertung, die dem wirklichen Wert ihrer Beteiligung möglichst nahekommt.
Basiszinssatz: Neue Berechnung mit alten Stichtagsdaten
Dies zeigt sich besonders deutlich bei der Ableitung des einheitlichen Basiszinssatzes. Die frühere Berechnung unterstellte eine einheitliche Zahlungsreihe, die jährlich um 1,00 % wächst. Diese Annahme geriet in der Niedrigzinsphase in einen offenen methodischen Widerspruch. Die verwendete Wachstumsformel setzt voraus, dass der nachhaltige Basiszinssatz oberhalb der unterstellten Wachstumsrate liegt. Bei langfristigen risikofreien Renditen unterhalb von 1,00 % war diese Voraussetzung gerade nicht erfüllt.
Die inzwischen vorgesehene Herleitung des einheitlichen Basiszinssatzes anhand einer uniformen Zahlungsreihe ohne Wachstum beseitigt dieses Problem. Sie greift nicht auf nachträglich bekannt gewordene Tatsachen zurück. Ausgangspunkt bleiben die zum Bewertungsstichtag verfügbaren Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank. Verändert wird ausschließlich die rechnerische Verdichtung dieser Daten zu einem einheitlichen barwertäquivalenten Basiszinssatz.
Für Spruchverfahren folgt daraus ein konkreter Prüfauftrag. Bei einem Bewertungsstichtag in einem Niedrigzinsumfeld ist zu untersuchen, ob die frühere Annahme eines Zahlungswachstums von 1,00 % zu einer methodisch fehlerhaften oder jedenfalls weniger sachgerechten Basiszinsableitung geführt hat. Ist dies der Fall, muss die Bewertung anhand der weiterentwickelten Methode neu gerechnet werden. Erforderlich sind weder neue Unternehmensplanungen noch neue Kapitalmarktdaten. Die Berechnung beruht auf denselben Zinsstrukturdaten und kann mit überschaubarem Aufwand transparent nachvollzogen werden.
Eine automatische Anwendung der neuen Berechnung auf jeden historischen Stichtag folgt daraus nicht. Für Stichtage, an denen der nachhaltige Basiszinssatz deutlich über 1,00 % lag, bedarf es einer eigenständigen Begründung. Wo jedoch die Niedrigzinsproblematik bereits bestand oder jedenfalls konkret angelegt war, darf der Unternehmenswert nicht deshalb auf einer fehleranfälligen Rechenkonvention beruhen, weil die sachgerechtere Methode erst später veröffentlicht wurde.
Neuer IDW S 1: Abschied von „echten“ und „unechten“ Synergien
Eine zweite bedeutsame Entwicklung betrifft die Behandlung von Synergieeffekten. Der neue IDW S 1 i.d.F. 2026 gibt die bisherige Unterscheidung zwischen „echten“ und „unechten“ Synergien auf, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Synergieeffekte in der Unternehmensbewertung bei Spruchverfahren.
Die Aufgabe dieser Terminologie ist folgerichtig. Entscheidend kann nicht das Etikett einer Synergie sein. Entscheidend ist, ob ein positiver oder negativer Effekt am Bewertungsstichtag wirtschaftlich angelegt, rechtlich umsetzbar und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit realisierbar war. Bei einem bereits bestehenden Unternehmensverbund sind die daraus folgenden Veränderungen der Zukunftserfolge in die objektivierte Bewertung einzubeziehen. Besteht eine konkrete Möglichkeit, den Verbund zu begründen, zu intensivieren oder zu erweitern, müssen die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Umfang des erwarteten Effekts geprüft werden.
Die Neuregelung darf allerdings nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der neue Standard erlaubt keine pauschale Übernahme aller nur für den Hauptaktionär verfügbaren Erwerbs- oder Konzernvorteile in den objektivierten Unternehmenswert. Der gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlass bleibt maßgeblich. Ein Mehrwert, der ausschließlich durch die Strukturmaßnahme selbst ausgelöst wird und am Stichtag weder angelegt noch realisierbar war, gehört nicht ohne Weiteres zum Wert der entzogenen Beteiligung.
Für Minderheitsaktionäre liegt der Gewinn der Neuregelung an anderer Stelle: Die Antragsgegnerin kann sich nicht mehr mit der bloßen Behauptung begnügen, es handele sich um „echte Synergien“. Sie muss den tatsächlichen Umsetzungsstand und die wirtschaftliche Tragfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme offenlegen. Das betrifft insbesondere die Herkunft der Synergie, die rechtlichen Voraussetzungen, die Planungsgrundlagen, den Eintrittszeitpunkt, den Realisierungspfad, die Einmal- und Folgekosten, gegenläufige Effekte, Risiken sowie die Frage, wem der Wertbeitrag wirtschaftlich zuzurechnen ist.
Transparenz statt Schlagworte
Gerade bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, faktischen Konzernverhältnissen, vorangegangenen Beteiligungserwerben oder bereits eingeleiteten Integrationsprojekten ist eine umfassende Synergieanalyse unverzichtbar. Bestehen gemeinsame Beschaffung, Vertriebskanäle, IT-Strukturen, Finanzierungen, Markenstrategien, Verwaltungsfunktionen oder abgestimmte Investitionsentscheidungen bereits vor dem Bewertungsstichtag (durch ein Business Combination Agreement oder andere Vereinbarungen), können daraus erhebliche wertsteigernde Effekte folgen. Sie dürfen nicht mit der Behauptung ausgeblendet werden, der vollständige wirtschaftliche Vorteil trete erst nach Vollzug der Strukturmaßnahme ein.
Erforderlich ist daher eine vollständige Synergieplanung. Diese muss sämtliche identifizierten positiven und negativen Effekte erfassen. Sie muss Bruttoeffekte und Kosten der Realisierung unterscheiden, den zeitlichen Anfall der Effekte abbilden und nachvollziehbar erläutern, weshalb einzelne Wertbeiträge in der Unternehmensplanung enthalten oder ausgeschlossen sind. Ferner muss offengelegt werden, ob die Effekte nachhaltig oder zeitlich begrenzt sind und wie sie zwischen den beteiligten Unternehmen wirtschaftlich aufzuteilen sind.
Das Gericht darf sich bei der erforderlichen Prüfung nicht auf eine bloße Plausibilitätsbehauptung der Antragsgegnerin zurückziehen. Wo Synergien für die Zukunftserfolge wesentlich sein können, verlangt der Amtsermittlungsgrundsatz eine belastbare Tatsachengrundlage. Die Antragsteller sollten daher auf einer vollständigen Vorlage der Synergieplanung, der zugrunde liegenden Vorstandsvorlagen, Integrationskonzepte, Business Cases, Beschlussunterlagen und Sensitivitätsrechnungen bestehen.
Konsequenz für das Spruchverfahren
Die Fortentwicklung der Basiszinsermittlung und die Neuausrichtung der Synergiebehandlung folgen derselben Grundidee: Die Barabfindung darf nicht durch formale Kategorien oder technisch überholte Annahmen zu Lasten der Minderheitsaktionäre verkürzt werden.
Beim Basiszinssatz ist zu prüfen, ob eine neue Berechnungsweise eine stichtagsbezogene methodische Unzulänglichkeit der alten Methode korrigiert. Bei Synergien ist zu prüfen, welche Wertbeiträge am Stichtag bereits bestanden, konkret vorbereitet oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartbar waren. In beiden Fällen ist nicht die frühere Bezeichnung oder die gewählte Konvention entscheidend, sondern die ökonomische Realität am Bewertungsstichtag.
Minderheitsaktionäre haben Anspruch auf den vollen Wert ihrer Beteiligung. Dazu gehört eine Bewertung, die stichtagsbezogene Kapitalmarktverhältnisse zutreffend verarbeitet und wirtschaftlich angelegte Wertsteigerungen nicht allein deshalb ausblendet, weil ihre präzise Erfassung erst im Spruchverfahren verlangt wird.
Samstag, 17. Oktober 2026
Schweden: Ambea sichert sich ca. 98 % der HUMANA AB-Aktien und leitet Squeeze-out-Verfahren ein
Das Übernahmeangebot von Ambea für Aktien der Mitwettbewerberin HUMANA AB wurde erfolgreich mit der Annahme von 46.564.851 Aktien abgeschlossen. Dies entspricht rund 97,99 % der ausstehenden Aktien und Stimmen.
Der Pflegedienstleister Ambea teilte mit, ein Squeeze-out-Verfahren - dort als tvångsinlösen (Zwangseinlösung) bezeichnet - eingeleitet zu haben, um sämtliche noch verbleibenden Humana-Aktien zu erwerben. Zum Squeeze-out-Verfahren in Schweden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/09/squeeze-out-in-schweden-wesentliche.html
Für jede Humana-Aktie erhalten die Aktionäre 20 Kronen in bar, 0,305 Ambea-Aktien sowie ein CVR-Instrument, das den Inhaber zu einer möglichen zusätzlichen Zahlung in der Zukunft berechtigt.
Der Vollzug der Transaktion wird voraussichtlich um den 21. Oktober erfolgen. Der letzte Handelstag von Humana an der Nasdaq Stockholm ist für den 27. Oktober angesetzt. Darüber hinaus wird am 30. Oktober eine außerordentliche Hauptversammlung von Humana stattfinden, um einen neuen Verwaltungsrat zu wählen.
Freshfields berät All for One Group beim geplanten Delisting
15 Okt 2026
Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields berät die börsennotierte All for One Group SE, einen führenden internationalen Consulting-, IT- und Service-Provider, umfassend zum geplanten Delisting sowie beim öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der VINCI-Gruppe an die All for One-Aktionäre. Die VINCI-Gruppe ist ein an der Euronext Paris sowie im CAC 40 notiertes führendes internationales Unternehmen in den Bereichen Bau, Konzessionen, Energielösungen sowie multitechnische Dienstleistungen.
Nach dem Vollzug des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE („Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., hält die Bieterin nach eigenen Angaben ca. 87,33 Prozent der All for One-Aktien (ohne Berücksichtigung der von All for One gehaltenen eigenen Aktien).
Als Grundlage des geplanten Delisting und des beabsichtigten Delisting-Erwerbsangebots haben All for One und VINCI heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung konkretisiert das Delisting-Verfahren, regelt die Unterstützung des Delisting-Erwerbsangebots durch All for One und enthält in Ergänzung der bereits am 16. Juli 2026 zwischen All for One und der Bieterin abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) Regelungen in Bezug auf die Finanzierung von All for One durch die VINCI-Gruppe. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung der Treue- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats von All for One, ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt werden (das „Delisting“). Darüber hinaus wird All for One nach Stellung des Delisting-Antrags alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der All for One-Aktien zum Handel im Freiverkehr anderer Wertpapierbörsen oder in multilateralen Handelssystemen zu beenden, sofern die Einbeziehung von All for One selbst veranlasst wurde.
Das heute von der Bieterin angekündigte öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an die All for One-Aktionäre für sämtliche nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen All for One-Aktien sieht einen Angebotspreis von 67,50 Euro in bar je All for One-Aktie vor; dies entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen Übernahmeangebots. Das Transaktionsvolumen des Delisting-Erwerbsangebots beträgt rund 65 Millionen Euro (Gesamttransaktionsvolumen zusammen mit dem vorangegangenen Übernahmeangebot: rund 336 Millionen Euro). Der Vollzug des Delisting-Erwerbsangebots wird für Dezember 2026 erwartet.
Freshfields berät All for One zu allen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Aspekten der Transaktion und wird den Vorstand und Aufsichtsrat von All for One auch bei der Erstellung der gemeinsamen begründeten Stellungnahme beraten. Freshfields hatte All for One bereits beim vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin und dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung beraten.
Das Freshfields-Team wird von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt geleitet und umfasst Principal Associate Sean Tries sowie Associates Dr. Jan-Willem Koldehofe und Dr. Moritz Meyer (alle Corporate/M&A, Hamburg).
Inhouse wird die Transaktion rechtlich von Dr. Maike Sauter (General Counsel), John Wiederhöft (Teamlead Corporate & Capital Markets) und Antonia Braun (Legal Counsel) begleitet.
