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Montag, 20. April 2026

infas Holding Aktiengesellschaft: Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main über Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

Pressemitteilung

20.03.2026 – Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass das Landgericht Frankfurt am Main die von Ipsos im Januar 2025 im Nachgang zu dem öffentlichen Übernahmeangebot von Ipsos nach § 39a WpÜG beantragte Übertragung der übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 antragsgemäß beschlossen hat.

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