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Freitag, 21. März 2025

ESPG AG: Mit stabiler Finanzbasis ins Jahr 2025: ESPG investiert in Bestandsentwicklung

Corporate News

- Stabile Finanzbasis nach dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses: 12,8 Mio. Euro bereitgestellt zur Restrukturierung und Kapitalausstattung der AG.

- In Ulm bereitet ESPG eine Nachvermietung im Wissenschaftspark „Science City“ vor, nachdem Nokia eine Kündigungsoption genutzt hat.

- Neue Mietabschlüsse mit Nichia und der Meknes GmbH bestätigen die hohe Nachfrage nach hochspezialisierten Science Park-Flächen.

Köln, 20. März 2025: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, richtet ihren Fokus im Jahr 2025 auf die Weiterentwicklung ihres Science Park-Portfolios. Mit dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses wurde die finanzielle Basis der Gesellschaft nachhaltig stabilisiert und eine solide Grundlage für die weitere Geschäftsentwicklung geschaffen. Das bilanzierte Eigenkapital sollte mit diesem Schritt auf 83,7 Millionen Euro steigen. Dabei haben Investoren neue Finanzmittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, die Gesellschaft auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen, erforderliche Bestandsinvestitionen vorzunehmen und ESPG auf eine erfolgreiche Zukunft auszurichten.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Mit dem erfolgreichen Abschluss des Restrukturierungsprozesses haben wir eine stabile Grundlage geschaffen, um unser Portfolio gezielt weiterzuentwickeln. Die nun zur Verfügung stehenden Mittel versetzen uns in die Lage, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen, um unsere Standorte wettbewerbsfähig zu halten. So können wir flexibel auf Marktveränderungen reagieren und gleichzeitig die Attraktivität unserer Science Parks nachhaltig steigern.“

Nachvermietung in Ulm: Investitionen sichern Standortqualität
Ein Schwerpunkt für ESPG in der Weiterentwicklung des Science Park-Portfolios liegt aktuell in der Nachvermietung von Flächen im Science Park „Science City“ in Ulm. Der Telekommunikationskonzern Nokia hat eine vertragliche Kündigungsoption zum Jahresende 2025 genutzt. ESPG führt bereits Gespräche mit potenziellen Nachmietern, um eine rasche Nachvermietung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Standort langfristig zu stärken und die Attraktivität für neue Mieter zu erhöhen.

Neue Mietverträge bestätigen hohe Nachfrage nach Science Park-Flächen
Dass spezialisierte Wissenschaftsparks stark nachgefragt bleiben, zeigen die aktuellen Mietabschlüsse. Der weltweit führende LED-Entwickler Nichia hat seine Mietfläche im Science Park BlueCircle in Würselen um 222 m2 auf insgesamt 1.146 m2 erweitert. Die zusätzliche Fläche wird Nichia für seine Forschung mit Prototypen verwenden. Gleichzeitig wird der Standort durch die Meknes GmbH gestärkt, die dort eine Pflegefachschule auf 1.000 m2 eröffnet. Ziel ist es, dringend benötigte Fachkräfte für den Gesundheitssektor auszubilden und internationale Talente in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die langfristige Bindung von Nichia bestätigt die Attraktivität des Science Parks BlueCircle als Innovationsstandort im Technologiehub Aachen. Gleichzeitig stärkt die Pflegefachschule der Meknes den Standort durch die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte.

ESPG startet mit klarer Strategie in das Jahr 2025
Mit einer stabilen finanziellen Basis und gezielten Investitionen stärkt ESPG die Wettbewerbsfähigkeit seiner Standorte und schafft langfristige Perspektiven für Mieter. Die anhaltend hohe Nachfrage nach spezialisierten Wissenschaftsflächen bestätigt den Fokus auf technologiegetriebene Unternehmen und forschungsnahe Standorte. Mit dieser klaren Strategie geht ESPG entschlossen ins Immobilienjahr 2025 – mit einem Portfolio, das auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist und die Innovationskraft seiner Mieter optimal unterstützt.

Markus Drews, Vorstand der ESPG AG, ergänzt: „Mit der neu gewonnen stabilen finanziellen Basis und unserer klaren strategischen Ausrichtung sehen wir ESPG wieder gut für die kommenden Jahre aufgestellt. Unser Fokus liegt darauf, unsere Standorte weiterzuentwickeln, neue Mietpartnerschaften einzugehen und gezielt in unsere Bestände zu investieren. So schaffen wir nicht nur nachhaltige Werte für unsere Stakeholder, sondern stärken auch die Innovationskraft der Unternehmen, die in unseren Wissenschaftsparks forschen und arbeiten.“

Über ESPG

Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.

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Anmerkung der Redaktion:

In dem StaRUG-Fall ESPG kam es zu einem entschädigungslosen Ausscheiden der Minderheitsaktionäre. Der Restrukturierungsplan sah eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wurde das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen.

freenet AG beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 100 Mio. EUR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Büdelsdorf, 20. März 2025. Der Vorstand der freenet AG [ISIN DE000A0Z2ZZ5] hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm 2025 aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen im Geschäftsjahr 2025 Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 100 Mio. EUR. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere den konkreten Zeitraum und das genaue Volumen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sowie die maximale Anzahl der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben werden können, wird der Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Damit macht die freenet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 4. Mai 2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält aktuell 50.000 eigene Aktien (ca. 0,04% des Grundkapitals).

Die zurückgekauften Aktien sollen unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf wird nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission durchgeführt. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die freenet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder einzustellen.

Mittwoch, 19. März 2025

:be AG: Beendigung des Börsenlistings im Vienna MTF

AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lustenau, 19. März 2025

Die :be AG (die “Gesellschaft”) teilt mit, dass der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats heute beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: AT0000A2SGH0) im Vienna MTF der Wiener Börse (Marktsegment: direct market) mit ehestmöglicher Wirkung aufzukündigen (Delisting). Das entsprechende Kündigungsschreiben soll morgen an die Wiener Börse übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; letzter Handelstag im Vienna MTF ist daher voraussichtlich der 22. April 2025 (maßgeblich ist die Veröffentlichung der Wiener Börse AG über die Notierungslöschung).

Da es sich hierbei um eine einschneidende Maßnahme für die Aktionäre der Gesellschaft handelt, hat sich der Vorstand dazu entschlossen gemäß § 103 Abs 2 AktG den Vorstandsbeschluss (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) auch zur Genehmigung der Hauptversammlung vorzulegen.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung, in der die Aktionäre um Genehmigung des Vorstandsbeschlusses (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) ersucht werden, wird in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Es ist geplant diese außerordentliche Hauptversammlung am 16. April 2025 abzuhalten (maßgeblich ist die Veröffentlichung über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes).

Der Beschluss zum Delisting erfolgte vor den Hintergrund, dass sich die Gesellschaft seit dem Börsenlisting im Jahr 2021 nicht über den Kapitalmarkt finanziert hat und seitdem auch das Handelsvolumen der Aktien im Segment direct market gering geblieben ist. Erhebliche Kursausschläge bei geringen Handelsvolumina und der große Spread haben es der Gesellschaft unmöglich gemacht, institutionelle Investoren von einer Investition in die :be-Aktie zu überzeugen.

Der mit dem Listing verbundene erhebliche administrative und finanzielle Aufwand aufgrund der anzuwendenden und immer strenger werdenden Regularien steht aus Sicht der Gesellschaft in keinem Verhältnis zum Nutzen, weshalb sich die Gesellschaft auch unter diesem Gesichtspunkt für das Delisting entschlossen hat.

Dienstag, 18. März 2025

Mutares SE & Co. KGaA: Beabsichtigte Reduzierung der Beteiligung an der Steyr Motors AG zur Stärkung des Streubesitzes aufgrund sehr starker Investorennachfrage

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

München, den 18. März 2025 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit zur Stärkung der deutschen Rüstungsindustrie sowie der sehr starken Nachfrage nach Aktien der Steyr Motors AG (ISIN AT0000A3FW25) („Steyr“) heute beschlossen, den Streubesitz der Steyr zu erhöhen, um die Aktionärsbasis weiter zu diversifizieren. Damit sollen auch Einstiegsmöglichkeiten für neue Investoren geschaffen und die Möglichkeiten zum Beteiligungsausbau für bestehende Investoren verbessert werden.

Zu diesem Zweck hat sich Mutares mit der Bank, die das Listing der Steyr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Oktober 2024 begleitet hatte, heute auf eine Zustimmung zur Aufhebung der unter der Listing-Vereinbarung derzeit noch bestehenden Halteverpflichtung (Soft Lock-Up) verständigt.

Mutares ist weiterhin sehr von der positiven Entwicklung der Steyr überzeugt und beabsichtigt, auch weiterhin eine wesentliche Aktionärin der Steyr zu bleiben.

Abhängig von den aktuell sehr dynamischen Marktbedingungen erwartet Mutares aus der Beteiligungsreduzierung einen signifikanten Bruttoerlös.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Mitteilung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Voraussichtlicher Beginn des freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufsangebotes noch im März

Das Rückkaufsangebot der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) wird voraussichtlich am 20. März beginnen und am 9. April enden.

Die Angebotsunterlagen werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Wie bereits am 10. März angekündigte, sollen im Wege eines öffentlichen Aktienrückkaufangebotes 50.000 Stück zu einem Stückpreis von € 4,80 zurückgekauft und anschließend eingezogen werden.
Die RCM Beteiligungs AG als Konzernmutter wird keine Stücke einreichen.

Sindelfingen, 18. März 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

UniCredit darf Anteil an der Commerzbank auf maximal 29,9 Prozent erhöhen

Die italienische Großbank UniCredit darf ihren Anteil an der Commerzbank auf bis zu 29, 9 Prozent erhöhen. Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) habe keine Einwände, teilte UniCredit mit. Die EZB prüft Investoren, die zehn Prozent oder mehr an einer Bank besitzen wollen, um sicherzugehen, dass sie geeignete Aktionäre sind.

Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch UniCredit. Ob es aber wirklich zu der Übernahme kommt, ist derzeit noch offen. Bis zur Entscheidung, ob es tatsächlich zu einem Zusammenschluss mit der Commerzbank komme, werde es wohl "deutlich über das Jahr 2025 hinaus" dauern. Zuletzt hatte UniCredit-Chef Andrea Orcel von "drei bis fünf Quartalen" gesprochen.

Nach jüngsten Angaben kontrolliert UniCredit inzwischen gut 28 Prozent der Anteile: 9,5 Prozent direkt über Aktien und 18,5 Prozent über Finanzinstrumente. Bei Erreichen von 30 % der Anteile an einer börsennotierten AG hat der Erwerber nach dem Übernahmegesetz (WpÜG) die Pflicht, allen anderen Aktionären ein angemessenes Kaufangebot für ihre Anteile zu unterbreiten.

Nach Stimmrechtsmitteilungen vom Januar 2025 hält die Barclays Bank 16,05 % an der Commerzbank, während 7,45 % von der Citigroup gehalten werden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/barclays-bank-plc-halt-nunmehr-1605-der.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/citigroup-inc-halt-nunmehr-745-der.html

Zur Pressemitteilung der UniCredit: https://shareholders-germany.blogspot.com/2025/03/ecb-authorizes-unicredit-to-increase.html

Montag, 17. März 2025

niiio finance group AG: Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum europäischen WealthTech-Powerhouse: Das Kundengeschäft der Etops Group und der niiio finance group wird unter der Marke Etops auftreten.

17. März 2025

Etops Group AG und niiio finance group AG, zwei führende Adressen im europäischen WealthTech-Markt, haben auf ihrer strategischen Roadmap ein weiteres Etappenziel erreicht. Im Rahmen der laufenden Umstrukturierung werden die Schlüsseleinheiten der niiio finance group AG, darunter Patronas, FixHub, FundHero, Fundsaccess, DSER, and MiFID-Recorder neu gemeinsam unter der Marke Etops auftreten.

Cham/Schweiz & Görlitz/Deutschland | Die in der Schweiz ansässige Etops Group AG und die in Deutschland beheimatete niiio finance group AG sind vollständige bzw. Mehrheitsbeteiligungen der Private-Equity-Firma Pollen Street Capital. Zusammen bilden sie ein WealthTech-Powerhouse mit 550 Kunden aus der Finanzdienstleistungsindustrie – darunter Banken, Vermögensverwalter, Asset Manager, Finanzberater sowie Versicherungen aus der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen Märkten – mit 250 Mitarbeitenden. Ihre Partnerschaft unterstreichen sie nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt.

Die Entscheidung für die Vereinheitlichung des Auftritts unter der Marke Etops spiegelt das Engagement der Unternehmen für umfassende, innovative Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Wealth und Asset Managements. Die einheitliche Präsenz soll Kunden ein nahtloses und integriertes Markenerlebnis bieten und die europaweite Positionierung stärken.

Als Ausdruck der strategischen Ausrichtung wurde Pius Stucki, Gründer und CEO der Etops Group AG, im Dezember 2024 zusätzlich zum CEO der niiio finance Group AG ernannt. Die gemeinsame Marke festigt die Partnerschaft zwischen beiden Branchenführern weiter. Dazu führt Stucki aus: «Dieser Meilenstein markiert ein weiteres Kapitel unserer strategischen Partnerschaft. Neben der Stärkung unserer Marktpräsenz wollen wir mit der Einheitsmarke vor allem Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Gemeinsam setzen wir einen neuen Standard für WealthTech in Europa.»

Christian Ropel, Chief Business Development Officer, fügt an: «Der gemeinsame Auftritt des Kundengeschäfts unter der Marke Etops unterstreicht unser gemeinsames Zukunftsbild. Die gemeinsame Marke steht für unsere kundenzentrierten, innovativen Lösungen und bringt zum Ausdruck, dass wir das gebündelte Know-how unserer Teams nutzen, um unsere Reichweite in mehreren europäischen Märkten auszudehnen. Mit dem gemeinsamen Auftritt treiben wir die Innovation und das Wachstum unter einer Marke voran.»

Der gemeinsame Markenauftritt verstärkt sowohl die Sichtbarkeit im Markt als auch das Kundenerlebnis. Sowohl die Etops Group AG als auch die niiio finance group AG behalten ihre Organisationsstrukturen bei. Damit lässt sich die operative Kontinuität sicherstellen und gleichzeitig die Vorteile einer gemeinsamen Markenidentität maximieren.

Über Etops Group AG | Etops ist ein führendes Schweizer WealthTech-Unternehmen, das auf innovative digitale Lösungen für das Asset und das Wealth Management spezialisiert ist. Die 2010 gegründete Firma konzentriert sich auf die Steigerung von Effizienz und Transparenz, in dem sie Technologien und Dienstleistungen bietet, die es Finanzinstituten ermöglichen, ihre Abläufe zu optimieren, KI-basierte Intelligenz anzuwenden und erstklassige Kundenerlebnisse zu schaffen.

Über niiio finance group AG | niiio bietet Cloud-basierte SaaS-Lösungen für die Asset und Wealth-Management-Branche. Das Unternehmen bietet eine umfassende, modulare Reihe von Lösungen an, welche die Digitalisierung eines breiten Spektrums kundenorientierter und Mid-/Back-Office-Aktivitäten ermöglichen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: Verhandlungsfortsetzung am 30. Mai 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel einen Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf Freitag, den 30. Mai 2025, 10:00 Uhr, bestimmt. Das Gericht will von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG (nunmehr: GmbH): Beweisbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG in eine GmbH hatte das LG Berlin II letztes Jahr angesichts gescheiterter Vergleichsbemühungen mitgeteilt, für die Feststellung der Höhe einer angemessenen Kompensation nunmehr ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, da weder eine nachvollziehbare und vollständige NAV-Bewertung noch eine solche nach dem Ertragswertverfahren IDW S 1 vorliege.

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2025 Herrn WP Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADISORY AG, zum Gutachter bestimmt. Der Sachverständige wurde vom Gericht darauf hingewiesen, dass anstelle „eindeutiger Unternehmenswerte“ auch Wertspannen angegeben werden können. Das Gutachten soll sich deshalb bei Zweifelsfragen auch darüber verhalten, von welchem Ansatz beziehungsweise Parameter gegebenenfalls mindestens, höchstens und nach Auffassung des Sachverständigen naheliegend auszugehen ist.

Das Gutachten soll sich insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungsfragen verhalten:

1. Bewertungsmethode

Ist mit der Auffassung einer Mehrzahl von Antragstellern davon auszugehen, dass bei bestandhaltenden Immobiliengesellschaften wie der KWG eine Bewertung nach NAV/NRV einer Ertragswertermittlung nach IDW S1 vorzuziehen ist? 

Wo liegen im Einzelnen die Faktoren für das Auseinanderfallen des von der Umwandlungsprüferin ermittelten Ertragswerts und dem von der Gesellschaft verlautbarten NAV, aufgrund derer es der Prüferin nach ihrer Aussage nicht gelungen ist, die sich ergebenden Werte miteinander in Übereinstimmung zu bringen ? 

Kann nach Auffassung des Sachverständigen der von CBRE ermittelte NAV der Abfindung zugrunde gelegt werden ? Bedarf das Ergebnis gegebenenfalls einer Anpassung im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern beziehungsweise auf den später liegenden Bewertungsstichtag ?

2. Planung

Soweit der Sachverständige den – auch angepassten – NAV nicht für eine geeignete Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Abfindung hält oder er einen Abgleich mit dem Ertragswert nach IDW S1 für erforderlich hält, ist ein solcher erstmals nachvollziehbar zu ermitteln.

LG Berlin II, Az. 102 O 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. ./. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 50668 Köln

BayWa AG ist in fortgeschrittenen Gesprächen über alternatives Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014:

München, 17. März 2025 – Am 23. Februar 2025, 23.31 Uhr, hat die BayWa AG über EQS News gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht, dass sie sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG, vorbehaltlich der Abbildung in verbindlichen Verträgen und der erforderlichen Gremienzustimmungen, auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG geeinigt hat, welches vorsah, die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an EIP abzugeben. Eine finale Einigung auf die Details dieses Konzepts konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erzielt werden.

Die BayWa AG ist nunmehr in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Die Umsetzung soll durch weitere Finanzierungsbeiträge, teilweise unmittelbar an die BayWa r.e. AG, teilweise an die BayWa AG zur Weiterreichung als Gesellschafterdarlehen an die BayWa r.e. AG erfolgen.

Durch die Umsetzung des alternativen Finanzierungskonzeptes würde die BayWa AG vorerst Mehrheitsgesellschafterin der BayWa r.e. AG bleiben. Zudem würde das Eigenkapital der BayWa AG im Jahresabschluss 2024 voraussichtlich positiv bleiben. Zur operativen Trennung sowie Entkonsolidierung ist in einem weiteren Schritt die Übertragung der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG auf eine Beteiligungsmanagement-Gesellschaft angestrebt.

Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass man auf dieser Grundlage zeitnah auch eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung erzielen wird, und wird die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplanes im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vornehmen.

Freitag, 14. März 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 13. März 2025

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT schließt Vertrag über Brückenfinanzierung. Wechsel im Aufsichtsrat.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 13. März 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über eine mit 5,5% p.a. verzinsliche besicherte Brückenfinanzierung abgeschlossen. Zusammen mit den Zusagen einzelner Gläubiger hat die Gesellschaft dadurch die nötigen Voraussetzungen für die Erstellung eines bereits beauftragten Sanierungskonzepts bis zum 30. Mai 2025 geschaffen. Die Auszahlung der Brückenfinanzierung steht unter dem Vorbehalt bestimmter marktüblicher Bedingungen. Auf dieser Grundlage soll insbesondere die Rückführung der im laufenden Jahr fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten mit den relevanten Gläubigern geregelt werden.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der auf der Hauptversammlung am 1. April 2025 zu wählende unabhängige Immobilienexperte und Rechtsanwalt Daniel Löhken nach seiner Wahl zum Aufsichtsrat zukünftig den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt. Rolf Elgeti und Antje Lubitz haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie für eine Wiederwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mehr zur Verfügung stehen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

Der Zeitplan des "Bayerischen Obersten" sieht wie folgt aus: Die Beschwerden können bis zum 6. Juni 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. September 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 8. Dezember 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 26/24 e
LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Mittwoch, 12. März 2025

Continental AG stimmt Abspaltung von Automotive zu und fasst Beschlüsse zur Kapitalausstattung sowie zur künftigen Dividendenpolitik

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hannover, 12. März 2025. Der Aufsichtsrat der Continental AG hat in seiner heutigen Sitzung im Zuge seiner positiven Entscheidung über die Durchführung der Abspaltung des zukünftigen Automotive-Konzerns („Spin-off“) und dem Abschluss der damit im Zusammenhang stehenden Verträge der Entscheidung des Vorstands zugestimmt, dass der zukünftige Automotive-Konzern vor Vollzug des Spin-off mit Barmitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet sein wird. Die jeweiligen Chancen und Risiken werden geschäftsbezogen klar zu den beiden zukünftig unabhängigen Unternehmen zugeordnet.

Ferner hat der Aufsichtsrat heute der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividendenpolitik der beiden zukünftigen Konzerne zugestimmt. Für die Dividendenausschüttungen der Continental AG wird ein Zielkorridor von 40% bis 60% des Konzerngewinns angestrebt. Für den zukünftigen Automotive-Konzern wird eine Ausschüttungsquote von 10% bis 30% des Konzerngewinns angestrebt, soweit solche Dividendenzahlungen mit einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung in Einklang zu bringen sind.

SPORTTOTAL AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 12. März 2025. Die SPORTTOTAL AG hat heute beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Teil des Verfahrens werden – neben der SPORTTOTAL AG – sechs deutsche Tochtergesellschaften (die sporttotal.tv gmbh, die SPORTTOTAL EVENT GmbH, die SPORTTOTAL CONTENT MARKETING GmbH, die SPORTTOTAL TECHNOLOGY GmbH, die SPORTTOTAL VENTURES GmbH und die Forty10 GmbH) sein, welche ebenfalls unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen werden. Nicht von dem Verfahren betroffen werden die SPORTTOTAL VENUES GmbH sowie die US-amerikanische Gesellschaft STAIDIUM US Inc. sein.

Es ist zuletzt nicht mehr gelungen, Kapitalmaßnahmen umzusetzen, die eine Finanzierung der SPORTTOTAL Gruppe hätten sicherstellen können. Zusätzlich haben mehrfach verschobene Großprojekte im internationalen Projektgeschäft zu einer nicht mehr abzuwendenden Zahlungsunfähigkeit der SPORTTOTAL Gruppe geführt.

Der Vorstand möchte durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeiten der SPORTTOTAL Gruppe ermöglichen. Insbesondere die Geschäftsbereiche der Ausstattung von Rennstrecken mit Spezialelektronik, in dem die SPORTTOTAL VENUES GmbH zu den Weltmarktführern zählt, und der Ausbau des Streaming-Geschäfts für Live-Sport-Events versprechen zukünftig Wachstumschancen und positive Erträge.

Bei der Anordnung der Eigenverwaltung werden die operativen Gesellschaften ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, so dass Einschränkungen für Kunden der SPORTTOTAL Gruppe vermieden werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 10. November 2022 nicht abgeholfen und angekündigt, die Akten dem nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorzulegen. Dort sind die Akten inzwischen angekommen. 

Die Beschwerden können bis zum 9. Mai 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. August 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 20. November 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

CLIQ Digital AG: CLIQ erwägt Delisting

Corporate News

- Delisting wird in Betracht gezogen

- Potenzielle öffentliche Teilerwerbs- und Teilrückkaufangebote

- Hauptversammlung bis auf Weiteres vertagt


DÜSSELDORF, 10. März 2025 - Am 6. März 2025 gab der CLIQ-Konzern per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass CLIQ ein Delisting von allen Börsen erwägt, an denen die Aktien des Unternehmens derzeit notiert sind. Im Rahmen dieses Prozesses hat CLIQ eine Vereinbarung mit Dylan Media B.V. getroffen, die den Erwerb einer erheblichen Anzahl ausstehender CLIQ-Aktien prüft.

Delisting

Die Entscheidung, ein Delisting zu prüfen, ist in erster Linie auf die geringe Nachfrage der Anleger nach den CLIQ-Aktien zurückzuführen, sowie auf die mit der Börsennotierung verbundenen Berichtspflichten und Kosten. Ein mögliches Delisting würde auch die operative Flexibilität und die Entscheidungsfindung ohne kurzfristigen Marktdruck verbessern. Die Kapitalmärkte sind für CLIQ schon seit einiger Zeit nicht mehr die beste Finanzierungsoption und eine Trendwende in dieser Hinsicht ist in naher Zukunft nicht abzusehen. Ein potenzielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media und ein potenzielles öffentliches Teilrückkaufangebot von CLIQ würden den CLIQ-Aktionären die Möglichkeit geben, ihre Aktien zu veräußern, wenn sie nicht Aktionäre eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben wollen.

Potentielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media


Dylan Media erwägt ein öffentliches Teilerwerbsangebot an die CLIQ-Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen möchten, bevor CLIQ in ein nicht börsennotiertes Unternehmen umgewandelt wird. Dylan Media ist eine niederländische Investmentgesellschaft in Privatbesitz, die von internationalen Investoren, erfahrenen Medienmanagern und einer Gruppe bestehender CLIQ-Aktionäre, darunter Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, finanziert wird. CLIQ erkennt an, dass Dylan Media noch mit Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern verhandelt, um zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und dass es den Umfang oder die Bedingungen seines potenziellen Teilerwerbsangebots noch nicht endgültig festgelegt hat.

Potentielles öffentliches Teilrückkaufangebot durch CLIQ


Je nach Umfang und Bedingungen des potenziellen Angebots von Dylan Media und der sich daraus ergebenden Aktionärsstruktur von CLIQ, könnte der Konzern seiner Hauptversammlung auch ein öffentliches Teilangebot für Aktienrückkauf vorschlagen. Sollte dies beschlossen werden, würde dies den Erwerb eigener Aktien auslösen, die dann - nach Abschluss des öffentlichen Teilangebots zum Aktienrückkauf von CLIQ - eingezogen würden und das Grundkapital von CLIQ entsprechend verringern würden. Für den Fall, dass CLIQ ein öffentliches Teilrückkaufangebot unterbreitet, hat sich Dylan Media verpflichtet, nicht an einem möglichen Rückkaufangebot mit den von ihr gehaltenen CLIQ-Aktien teilzunehmen.

Hauptversammlung & Finanzberichterstattung


Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen wurde die ursprünglich für den 11. April 2025 geplante Hauptversammlung von CLIQ auf einen späteren noch festzulegenden Zeitpunkt verschoben. Bis auf weiteres beabsichtigt CLIQ, seine Finanzergebnisse für das erste Quartal 2025 wie geplant am 8. Mai 2025 zu veröffentlichen.

Stellungnahme des Vorstands


"Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von CLIQ unterstützen die Pläne von Dylan Media. Darüber hinaus unterstützen die Gremien auch das Delisting unter der Voraussetzung, dass Dylan Media auch eine signifikante Beteiligung an CLIQ hält", sagte Ben Bos, Mitglied des Vorstands. "CLIQ wird weiterhin alle Interessensgruppen während dieses Prozesses auf dem Laufenden halten."

Über CLIQ


Der CLIQ-Konzern ist ein datengesteuertes Online-Performance-Marketing-Unternehmen, das gebündelte abonnementbasierte digitale Produkte an Verbraucher weltweit verkauft. Der Konzern lizenziert Content von Partnern, bündelt ihn zu digitalen Produkten und verkauft diese mittels Performance-Marketing. CLIQ ist Experte darin, das Interesse der Verbraucher in Umsatz umzuwandeln, indem es den Online-Traffic mithilfe eines Omnichannel-Ansatzes monetarisiert.

Zum 31. Dezember 2024 war CLIQ in 40 Ländern tätig und beschäftigte 132 Mitarbeiter aus 33 verschiedenen Nationen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf und Büros in Amsterdam und Paris. CLIQ ist im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A35JS4, ISIN: DE000A35JS40) und Mitglied des MSCI World Micro Cap Index.

Besuchen Sie unsere Website https://cliqdigital.com/investors. Hier finden Sie alle Veröffentlichungen und weitere Informationen über CLIQ. Folgen Sie uns auch gern auf LinkedIn.

VARTA gibt Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung sowie das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt

(Ellwangen, 11.03.2025)  Die VARTA AG gibt bekannt, dass am heutigen Tag die im Restrukturierungsplan vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien („Altaktien“) kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

VARTA AG bestätigt Kapitalherabsetzung auf null und damit Delisting der VARTA-Aktien

Die VARTA AG hat nunmehr bestätigt, dass am 11. März 2025 die im Restrukturierungsplan (nach dem StaRUG) vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Bei VARTA handelt es sich um einen der prominentesten Fälle zur Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG). Die Aktionärsvereinigungen DSW und SdK hatten Verfassungsbeschwerden gegen die dadurch bewirkte entschädigungslose Enteignung der VARTA-Minderheitsaktionäre angekündigt.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So hat sich die Zahl der aufgeführten Gesellschaften seit den zuletzt veröffentlichten Listen wieder deutlich reduziert: Bei der home24 und bei MEDION ist jeweils kürzlich ein Squeeze-out durchgeführt worden. Auch die kommende ao. Hauptversammlung der GK Software SE am 23.März 2025 soll einem Ausschluss zustimmen. Bezüglich der infas Holding Aktiengesellschaft ist eine (recht seltener) übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beim LG Frankfurt am Main beantragt worden. Bei der SYNLAB AG ist ein Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt. Auch bei der Encavis AG (früher: Capital Stage AG) und bei der APONTIS PHARMA AG kommt nunmehr jeweils ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out. Über kurz oder lang dürfte auch bei der Telefónica Deutschland Holding AG ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen. Die Liste ist also inzwischen deutlich ausgedünnt.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- 1&1 AG: geringer Streubesitz
 
- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- artnet AG

- Aurubis AG: Übernahme und Delisting?

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CGRE AG (früher: L-KONZEPT Holding AG)

- Cliq Digital AG: Transaktionsrahmenvertrag mit der Dylan Media B.V. über ein mögliches öffentliches Teilangebot  ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
 
- DF Deutsche Forfait AG: geringer Streubesitz

- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
 
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting-Angebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz ca. 7 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot, Diskussionen über ein mögliches Take-Private
 
- New Work SE: Delisting-Erwerbsangebot
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot der H2E Americas LLC
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Streubesitz 2,3 %, vorläufiges Insolvenzverfahren

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- SHS Viveon AG: erfolgreiches Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
 
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG)
 
- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 11. März 2025

SPOBAG Aktiengesellschaft: WECHSEL DES GROßAKTIONÄRS, PFLICHTANGEBOT ERWARTET

Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Düsseldorf, 11.03.2025 – Die SPOBAG Aktiengesellschaft wurde soeben darüber informiert, dass Herr Hsiao-Hsuan Wang, 10F, No. 19, Ln. 91, Sec. 5, Xinyi Rd., Xinyi Dist., Taipei City 110027, Taiwan (R.O.C.) heute eine Vereinbarung über den Kauf von 80,0 % der Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeschlossen hat. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen. Mit Vollzug wird Herr Wang die Kontrolle über die SPOBAG Aktiengesellschaft erlangen und daher verpflichtet sein, den Aktionären der SPOBAG Aktiengesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft zu unterbreiten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SPOBAG Aktiengesellschaft werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme zu dem Pflichtangebot abgeben. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich im April 2025 veröffentlicht werden. Der Angebotspreis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen.

Weiterhin hat die SGCI Corporate Finance GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 109921, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chang, Neue Mainzer Straße 6-10, 60311 Frankfurt am Main, heute eine Vereinbarung über den Kauf von ca. 4,2 % der Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen.

IMMOFINANZ AG wird zu CPI Europe AG

Pressemitteilung – Corporate News

Wien, 11. März 2025

Die Umbenennung der IMMOFINANZ AG in CPI Europe AG, beschlossen in der außerordentlichen Hauptversammlung im Jänner 2025, wird mit Eintragung in das Firmenbuch ab heute offiziell wirksam. Mit dem neuen Namen wird die Zugehörigkeit des Unternehmens zur CPI Property Group auch im Außenauftritt klar ersichtlich. Damit wird die Markenidentität und die strategische Positionierung als eine der führenden Immobiliengruppen Europas gefördert.

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Anmerkung der Redaktion:

Die IMMOFINANZ AG hatte kürzlich einen Squeeze-out bei der S IMMO AG durchgeführt. Ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre kommt auch bei der nunmehrigen CPI Europe AG in Betracht. 

Montag, 10. März 2025

Commerzbank Aktiengesellschaft: Stand Aktienrückkauf per 07.03.2025

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung

Frankfurt am Main, den 10. März 2025

Im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 07. März 2025 hat die Commerzbank AG insgesamt 3.158.265 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 13. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EURO)
03.03.2025 680.407 20,5759
04.03.2025 658.730 21,2530
05.03.2025 619.595 22,5954
06.03.2025 598.746 23,3822
07.03.2025 600.787 23,3028

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Februar 2025 bis einschließlich 07. März 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 10.857.936 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.

Mynaric AG: Mynaric informiert über Betriebskontinuität und laufende Produktion und Lieferungen

Corporate News

- Mynaric steigert weiterhin die Produktion und erhöht die Auslieferungen seines Flaggschiffprodukts CONDOR Mk3

- StaRUG-Verfahren soll das Unternehmen langfristig auf eine sichere finanzielle Basis stellen


MÜNCHEN, 10. März 2025 – Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, bestätigt heute, dass die Produktion und die Kundenauslieferungen des optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 weiter hochgefahren werden. Zudem gibt das Unternehmen ein Update zu den Hintergründen des StaRUG-Verfahrens.

„Wir halten unser Versprechen an die Branche und liefern skalierbare Produkte, die den sich entwickelnden Programm-Anforderungen entsprechen und Innovationen in Bereichen wie Multi-Orbit-Konstellationen vorantreiben. Um unsere Position in der Branche zu behaupten, müssen wir sowohl bestehende Kunden beliefern als auch zukünftige Anwendungen der optischen Kommunikationstechnologie weiterentwickeln.“

- Joachim Horwath, Chief Technology Officer und Gründer von Mynaric

Das StaRUG-Verfahren würde dem Unternehmen nach Abschluss eine erhebliche Schuldenentlastung ermöglichen, sodass Mynaric weiterhin seine aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten und Partner bedienen kann.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Restrukturierung der beste Weg für die Zukunft von Mynaric ist. Mit der Unterstützung und dem Vertrauen unserer Kreditgeber sind wir zuversichtlich, diese Phase erfolgreich zu bewältigen und als ein noch stärkerer und verlässlicherer Partner hervorzugehen.“

- Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric

Fokus auf bestehende Verträge und zukünftige Chancen

Mynaric verfolgt weiterhin Möglichkeiten zur Nutzung der optischen Freiraumkommunikation für zusätzliche Raumfahrtprogramme.

„Mynaric bleibt während dieses Prozesses voll und ganz der Lieferung hochwertiger Produkte an unsere Kunden verpflichtet. Die fortgesetzte Unterstützung unserer Kreditgeber stärkt unsere finanzielle Position und ermöglicht es uns, die Bedürfnisse unserer aktuellen Kunden zu erfüllen und gleichzeitig zukünftige Partner zu unterstützen, die unsere branchenführenden optischen Kommunikationsterminals einsetzen möchten.“

- Tim Deaver, Vice President Global Sales & Solutions

Neben der Beteiligung an den Tranche-1- und Tranche-2-Programmen der Proliferated Warfighter Space Architecture (PWSA) der U.S. Space Development Agency (SDA) wurde Mynaric auch als wichtiger Entwicklungspartner für Phase 2 des Space-BACN-Programms der DARPA anerkannt. Zudem wurde Mynaric sowohl von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) beauftragt, optische Technologien für die nächste Generation hochdurchsatzfähiger optischer Inter-Satelliten-Verbindungen zu erforschen, als auch von der deutschen Regierung für mehrere Projekte zur Entwicklung von Quantentechnologie ausgewählt.

Schaffung einer stabilen finanziellen und operativen Grundlage für die Zukunft

Die Kreditgeber von Mynaric haben dem Restrukturierungskonzept unter der Bedingung zugestimmt, dass Mynaric ein StaRUG-Verfahren einleitet und der Restrukturierungsplan eine Kapitalherabsetzung auf null vorsieht.

„Das Ziel des StaRUG-Verfahrens ist es, Mynaric einen Neustart zu ermöglichen, ohne unser operatives Modell oder unsere Fertigungsprozesse zu beeinträchtigen. Durch die Reduzierung der Schuldenlast und die Rekapitalisierung der Bilanz kann Mynaric in Hightech-Entwicklungen investieren, wettbewerbsfähige Preise beibehalten und unsere Position als Branchenführer sichern.“

- Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric

Um Mynaric die Deckung der laufenden operativen und Working-Capital-Bedürfnisse bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens zu ermöglichen, haben die Kreditgeber von Mynaric im Februar 2025 ein viertes Überbrückungsdarlehen in Höhe von 28 Millionen USD sowie ein zusätzliches Restrukturierungsdarlehen in Höhe von 25 Millionen USD bereitgestellt. Dies gibt Mynaric die notwendigen Ressourcen zur Unterstützung seines Produktionsplans und der laufenden Geschäftstätigkeit.

Die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung durch das StaRUG-Verfahren würde Arbeitsplätze sichern, die Interessen der Gläubiger schützen und die Zinslast von Mynaric erheblich reduzieren.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und raumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei einer Durchführung des geplanten StaRUG-Verfahrens werden die derzeit börsengehandelten Mynaric-Aktien durch die Kapitalherabsetzung auf null komplett wertlos. Den Altaktionären wird auch keine Möglichkeit geboten, sich an der Rekapitalisierung zu beteiligen.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2024 (HGB, testiert), Ankündigung öffentliches Aktienrückkaufsangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2024

- Gewinn nach Steuern von € 2,2 Mio. nach einem Verlust von € 1,1 Mio. im Vorjahr.

- Dividendenvorschlag von € 0,26 pro Aktie.

- Öffentliches Aktienrückkaufsangebot von 50.000 Stück á € 4,80 pro Stück.

In der heutigen gemeinsamen Vorstands- und Aufsichtsratssitzung wurde der Jahresabschluss 2024 der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) festgestellt. 

Die testierten Zahlen nach (HGB) zeigen einen starken Gewinnanstieg auf € 2,2 Mio. nach Steuer, nachdem im Vorjahr noch ein Verlust ausgewiesen wurde. 

Die Gesellschaft freut sich, dass sie der Hauptversammlung auf dieser Basis vorschlagen kann, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 wieder eine Dividende in unveränderter Höhe von € 0,26 pro Aktie aus dem steuerlichen Einlagenkonto auszuschütten.

In einem sich stabilisierenden Immobilienmarkt wurden im letzten Jahr zwei Immobilienverkäufe in einer Tochtergesellschaft getätigt. Der daraus resultierende Umsatz in Höhe von € 3,45 Mio. sowie eine Gewinnrealisierung von gut € 0,9 Mio. aus dem Beteiligungs-Portfolio innerhalb der
SMW führten zu dem sehr positiven Ergebnis. Eine Wiederholung dieses positiven Ergebnisses hängt insbesondere davon ab, inwieweit künftig stille Reserven realisiert werden können.

Die Bilanzsumme betrug € 17,8 Mio. nach € 16,8 Mio. im Vorjahr. 

Die Gesellschaft möchte in diesem Jahr deutlich wachsen und hat bereits ein erstes Projekt zum Umbau in Eigentumswohnungen in Stuttgart angekauft. 

Ungeachtet dessen sollen aufgrund der außergewöhnlich hohen Eigenkapitalquote, die sich auf gut 88 % beläuft, eigene Aktien zurückgekauft und dafür das bestehende Aktienrückkaufsprogramm mit 50.000 Stück zu einem Stückpreis von € 4,80 genutzt werden. Da ein Rückkauf über die Börse unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand verursachen würde, sollen die Aktien im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebotes zurückgekauft und anschließend eingezogen werden. Die Konzernmutter, die RCM Beteiligungs AG, wird keine Stücke einreichen.

Das genaue Datum mit dem Beginn und den Bedingungen des Rückkaufsangebotes wird kurzfristig bekannt gegeben.

Sindelfingen, 10. März 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand