Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft teilt mit, dass die Gesellschaft im Verfahren vor dem Landgericht Berlin II (Az. 93 O 60/26), in welchem ein Aktionär die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie des von der Hauptversammlung vom 11. Juni 2026 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses begehrt, die geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich anerkannt hat.
Nach Rechtskraft des Urteils wird die Gesellschaft einen neuen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 aufstellen, prüfen lassen und die hierfür erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse herbeiführen. Hierzu beabsichtigt die Gesellschaft, eine außerordentliche virtuelle Hauptversammlung einzuberufen, in welcher den Aktionären der neu aufgestellte Jahresabschluss sowie ein neuer Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Fortgang des Verfahrens sowie die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung informieren.
Berlin, 24. August 2026
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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