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Freitag, 28. August 2026

Covestro AG: Eine der Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss zurückgenommen

Covestro AG
Leverkusen
WKN: 606214 / ISIN: DE0006062144

Bekanntmachung gemäß § 248a AktG

Gemäß § 248a AktG geben wir bekannt, dass beim Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 47/26 eine weitere Anfechtungsklage einer Aktionärin gegen den von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2026 zu Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss - Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covestro AG (Minderheitsaktionäre) auf die XRG P.J.S.C. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG - anhängig war und nunmehr beendet ist. Die klagende Aktionärin, die FW Deep Value Opportunities Fund I, LLC, hat diese Klage schon vor deren Zustellung an die Gesellschaft zurückgenommen.

Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang keine Vereinbarungen getroffen und keine Leistungen erbracht. 

Leverkusen, im August 2026
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2026

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