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Mittwoch, 12. März 2025

VARTA AG bestätigt Kapitalherabsetzung auf null und damit Delisting der VARTA-Aktien

Die VARTA AG hat nunmehr bestätigt, dass am 11. März 2025 die im Restrukturierungsplan (nach dem StaRUG) vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Bei VARTA handelt es sich um einen der prominentesten Fälle zur Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG). Die Aktionärsvereinigungen DSW und SdK hatten Verfassungsbeschwerden gegen die dadurch bewirkte entschädigungslose Enteignung der VARTA-Minderheitsaktionäre angekündigt.

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