Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Zur Historie:
Einleitung StaRUG-Verfahren: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/07/varta-ag-ag-kundigt-finanzielle.html
Kommerzielle Einigung über Sanierungskonzept: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/08/varta-ag-varta-ag-gibt-kommerzielle.html
Sanierungskonzept: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/08/varta-ag-einigt-sich-mit.html
Kurzfristige Brückenfinanzierung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/10/varta-ag-varta-ag-schliet-wesentliche.html
Ankündigung der unmittelbar bevorstehenden Kapitalherabsetzung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/03/varta-ag-varta-ag-erwartet-kurzfristig.html
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