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Donnerstag, 6. August 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 26. Februar 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine vergleichsweise Einigung nicht zustandekam. Den von zahlreichen Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschlusses vom 29. Juli 2026 nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich zwischenzeitlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out (was das Landgericht aber nicht für relevant hielt).

BayObLG, Az. noch unbekannt 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.

75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)

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