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Montag, 17. März 2025

BayWa AG ist in fortgeschrittenen Gesprächen über alternatives Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014:

München, 17. März 2025 – Am 23. Februar 2025, 23.31 Uhr, hat die BayWa AG über EQS News gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht, dass sie sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG, vorbehaltlich der Abbildung in verbindlichen Verträgen und der erforderlichen Gremienzustimmungen, auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG geeinigt hat, welches vorsah, die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an EIP abzugeben. Eine finale Einigung auf die Details dieses Konzepts konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erzielt werden.

Die BayWa AG ist nunmehr in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Die Umsetzung soll durch weitere Finanzierungsbeiträge, teilweise unmittelbar an die BayWa r.e. AG, teilweise an die BayWa AG zur Weiterreichung als Gesellschafterdarlehen an die BayWa r.e. AG erfolgen.

Durch die Umsetzung des alternativen Finanzierungskonzeptes würde die BayWa AG vorerst Mehrheitsgesellschafterin der BayWa r.e. AG bleiben. Zudem würde das Eigenkapital der BayWa AG im Jahresabschluss 2024 voraussichtlich positiv bleiben. Zur operativen Trennung sowie Entkonsolidierung ist in einem weiteren Schritt die Übertragung der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG auf eine Beteiligungsmanagement-Gesellschaft angestrebt.

Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass man auf dieser Grundlage zeitnah auch eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung erzielen wird, und wird die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplanes im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vornehmen.

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