Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Berlin, 12. August 2026: Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Hypoport SE heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen.
Im Zuge dieses Aktienrückkaufsprogramms sollen eigene Aktien für einen Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. Euro zzgl. Nebenkosten erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 11. August 2026: 83,35 Euro) entspricht das einem Volumen von bis zu 119.976 Stück Aktien. Die maximale Anzahl zurückgekaufter Aktien darf jedoch in keinem Fall ein Gesamtvolumen von 400.000 Aktien überschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm soll noch im August 2026 beginnen und bis zum 30. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 02. Juni 2026.
Die zurückgekauften Aktien sollen zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie für sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Organe der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 8. März 2016.
Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die Hypoport SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu modifizieren oder einzustellen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen