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Donnerstag, 20. August 2026

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: DEAG plant Kapitalerhöhung über 10 Mio. Euro

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Vereinbarung mit Ankeraktionär Apeiron über Zeichnung der kompletten Kapitalerhöhung

- Zustimmung der Anleihegläubiger zum Change of Control als Voraussetzung; Beschlussfassung wird in Kürze initiiert


Berlin, 20. August 2026 – DEAG Deutsche Entertainment AG („DEAG“) hat heute mit ihrem Ankeraktionär Apeiron Investment Group Ltd. („Apeiron“) eine Vereinbarung über eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre über 10 Mio. Euro abgeschlossen. Apeiron hat vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Vollzugsbedingungen eine Zusage zur Zeichnung der gesamten Kapitalerhöhung abgegeben und wäre allein zeichnungsberechtigt. Der Netto-Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung, nach Transaktionskosten, soll der Finanzierung des weiteren organischen und anorganischen Wachstums der DEAG dienen.

Durch die Umsetzung der Kapitalerhöhung würde sich die Beteiligung von Apeiron und mit Apeiron verbundener Unternehmen an der DEAG von derzeit rd. 48,4 % auf über 50 % erhöhen. Gemäß Anleihebedingungen der 7,75 %-DEAG-Anleihe 2025/2029 („Anleihe“) würde dies einen Kontrollwechsel (Change of Control (CoC)) darstellen. Um die Durchführung der Kapitalerhöhung zu gewährleisten, wird die Gesellschaft daher die Anleihegläubiger um Zustimmung zu einem Verzicht auf die ihnen im Falle eines CoC zustehenden Rechte bitten. Die Zustimmung der Anleihegläubiger ist Bedingung für die Zeichnung der Kapitalerhöhung durch Apeiron. Sofern die Zustimmung erteilt wird, beabsichtigt DEAG, eine marktübliche Einmalgebühr an die Anleihegläubiger zu zahlen.

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