von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) hatte das LG München I mit Beschluss vom 19. April 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Von mehreren Antragstellern wurden gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, dass sich das Verfahren verzögern werde. Wegen zahlreicher vorrangiger Verfahren sei die Sache nicht bearbeitet worden.
BayObLG, Az. 101 W 117/24Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr, 80333 München
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