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Donnerstag, 13. August 2026

InTiCa Systems SE beschließt Vorbereitung des Wechsels vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Börsensegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Passau, 13. August 2026 – Der Vorstand der InTiCa Systems SE (ISIN DE0005874846, WKN 587484, nachfolgend die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Freiverkehrssegment Scale an der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Anträge zu stellen.

Mit dem Segmentwechsel verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den mit der Notierung im regulierten Markt verbundenen regulatorischen und administrativen Aufwand zu reduzieren und ihre Kapitalmarktpräsenz sowie die Handelbarkeit der Aktien zugleich weiterhin über die Frankfurter Wertpapierbörse sicherzustellen. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs (KMU-Wachstumsmarkt) der Frankfurter Wertpapierbörse, das sich insbesondere an Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen richtet und nach Einschätzung des Vorstands der Größe und Kapitalmarktausrichtung der Gesellschaft besser entspricht.

Der Vorstand beabsichtigt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a) des Börsengesetzes (BörsG) zu beantragen und parallel dazu die Einbeziehung der Aktien in das Segment Scale gemäß §§ 16 ff. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Unter Vorbehalt der Erfüllung dieser Voraussetzungen geht die Gesellschaft davon aus, den Wechsel im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres vollziehen zu können.

Der Wechsel vom regulierten Markt in das Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse ist auf Grundlage der gesetzlichen Neuerungen durch das Standortfördergesetz (StoFöG), das in weiten Teilen am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, ohne Durchführung eines flankierenden Delisting-Erwerbsangebots zulässig, da die Aktien der Gesellschaft weiterhin an einem inländischen KMU-Wachstumsmarkt einbezogen sein werden (§ 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a) BörsG).

Der Segmentwechsel stellt kein vollständiges Delisting dar. Die Handelbarkeit der Aktien der Gesellschaft sowie die Kapitalmarktpräsenz an der Frankfurter Wertpapierbörse bleiben durchgehend gewährleistet.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über den weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

InTiCa Systems SE
Der Vorstand

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