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Mittwoch, 19. März 2025

:be AG: Beendigung des Börsenlistings im Vienna MTF

AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lustenau, 19. März 2025

Die :be AG (die “Gesellschaft”) teilt mit, dass der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats heute beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: AT0000A2SGH0) im Vienna MTF der Wiener Börse (Marktsegment: direct market) mit ehestmöglicher Wirkung aufzukündigen (Delisting). Das entsprechende Kündigungsschreiben soll morgen an die Wiener Börse übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; letzter Handelstag im Vienna MTF ist daher voraussichtlich der 22. April 2025 (maßgeblich ist die Veröffentlichung der Wiener Börse AG über die Notierungslöschung).

Da es sich hierbei um eine einschneidende Maßnahme für die Aktionäre der Gesellschaft handelt, hat sich der Vorstand dazu entschlossen gemäß § 103 Abs 2 AktG den Vorstandsbeschluss (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) auch zur Genehmigung der Hauptversammlung vorzulegen.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung, in der die Aktionäre um Genehmigung des Vorstandsbeschlusses (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) ersucht werden, wird in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Es ist geplant diese außerordentliche Hauptversammlung am 16. April 2025 abzuhalten (maßgeblich ist die Veröffentlichung über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes).

Der Beschluss zum Delisting erfolgte vor den Hintergrund, dass sich die Gesellschaft seit dem Börsenlisting im Jahr 2021 nicht über den Kapitalmarkt finanziert hat und seitdem auch das Handelsvolumen der Aktien im Segment direct market gering geblieben ist. Erhebliche Kursausschläge bei geringen Handelsvolumina und der große Spread haben es der Gesellschaft unmöglich gemacht, institutionelle Investoren von einer Investition in die :be-Aktie zu überzeugen.

Der mit dem Listing verbundene erhebliche administrative und finanzielle Aufwand aufgrund der anzuwendenden und immer strenger werdenden Regularien steht aus Sicht der Gesellschaft in keinem Verhältnis zum Nutzen, weshalb sich die Gesellschaft auch unter diesem Gesichtspunkt für das Delisting entschlossen hat.

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