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Freitag, 7. August 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG verzögert sich weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem 2016 eingeleiteten Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG, Berlin, zugunsten der zur Publicis-Gruppe gehörenden MMS Germany Holdings GmbH hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 5. Mai 2020 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 2,41 je PIXELPARK-Aktie angehoben (+ 22,96 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_15.html

Die Antragsgegnerin sowie einige Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt, denen das Landgericht mit Beschluss vom 16. Februar 2021 nicht abgeholfen hat.

Das Kammergericht hatte vor drei Jahren auf Anfrage mitgeteilt, dass der Berichterstatter aus dem Senat ausgeschieden sei. Angesichts der unzureichenden Personalausstattung sei nicht absehbar, wenn das Verfahren zur Bearbeitung anstehe. Auf eine erneute Sachstandsanfrage teilte das Kammergericht nunmehr mit:
 
"Aufgrund historischer Begebenheiten bestehen im Senat erhebliche Verfahrensbestände, die sich nur langsam abbauen lassen. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ab, dass mit der Bearbeitung der ältesten Spruchverfahren in diesem Jahr begonnen werden kann."
 
Eine abschließende Entscheidung dürfte daher frühestens im nächsten Jahr ergehen, 
 
Kammergericht, Az. 2 W 26/21 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2020, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH (Publicis-Gruppe): Rechtsanwälte GvW Graf von Westphalen, 60325 Frankfurt am Main
(zuvor: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main)

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