Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
- Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -
München, 17.08.2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse und die Börse München haben der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") mitgeteilt, dass den Anträgen der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt einschließlich der Zulassung zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stattgegeben wurde.
Das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des Handelstags am 21. August 2026 und das Delisting von der Börse München mit Ablauf des Handelstags am 19. August 2026 und damit jeweils nach dem Ende der Annahmefrist für das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der Bayerische Gewerbebau AG wirksam werden.
Nach Wirksamwerden des Delisting können die Ludwig Beck-Aktien nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
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