von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2020 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH kam die gerichtliche Sachverständige Roll auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie. Die Sachverständige hat dieses Ergebnis in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 22. Januar 2025 bestätigt. Der so ermittelte Wert liegt um EUR 24,55 je Aktie beziehungsweise rund 24,9 % über der angebotenen Barabfindung von EUR 98,51.Nach der aktenkundigen Berechnung der Kammer ergab sich aus der Kapitalisierung der Netto-Ausgleichszahlung mit einem Basiszinssatz von minus 0,04 % und der Hälfte des für die Ertragswertberechnung angesetzten Risikozuschlags von 2,875 % ein Wert von EUR 124,51 je Aktie. Bei Ansatz eines Beta-Faktors von 0,9 ergab sich ein Barwert von EUR 138,57 je Aktie. Die angebotene Barabfindung liegt damit deutlich unter beiden Berechnungswerten.
Die Antragsgegnerin war jedoch nicht zu einer vergleichsweisen Beilegung bereit. Auf Sachstandsanfrage hat das Landgericht nunmehr mitgeteilt, "dass beabsichtigt ist, die Sache im letzten Quartal 2026 oder ersten Quartal 2027 zu verhandeln".
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 92/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtige der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
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