RAS Beteiligungs GmbH
Wien / Republik Österreich
Weitere Bieter: LSW GmbH, Wels und SGW-Immo-GmbH, Wels
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3
Nr. 1 BörsG sowie gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG
I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zu dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot
Die RAS Beteiligungs GmbH (die "RAS"), die LSW GmbH (die "LSW") und die SGW-Immo-GmbH (die "SGW", und zusammen mit der RAS und der LSW die "Bieterinnen") haben am 28. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr gemeinsames Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der home24 SE, Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautendenden Stückaktien ohne Nennbetrag der home24 SE (ISIN DE000A14KEB5) (die "home24-Aktien") gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Delisting-Erwerbsangebot").
Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endet am 8. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. Bis zum 11. August 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag") ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 15.051 home24-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
2. Am Meldestichtag hält die RAS unmittelbar 13.433.975 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 39,83 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
3. Am Meldestichtag hält die LSW unmittelbar 7.041.720 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 20,88 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
4. Am Meldestichtag hält die SGW unmittelbar 7.044.736 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 20,89 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
5. Die LSW und die SGW haben eine Übertragungsvereinbarung (wie in Ziffer 6.3.6 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit einem Aktionär der home24 SE, Herrn Wilhelm Josten, abgeschlossen, in der die LSW und die SGW gemeinsam unter anderem dazu bevollmächtigt werden, die Stimmrechte für 1.181.849 home24-Aktien nach eigenem Ermessen auszuüben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,50 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE. Die Stimmrechte aus diesen 1.181.849 home24-Aktien werden der LSW und der SGW gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG zugerechnet. Zudem enthält die Übertragungsvereinbarung eine Call-Option der LSW und der SGW bezüglich der oben genannten 1.181.849 home24-Aktien, die ein Instrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG darstellt. Umgekehrt ist Herr Wilhelm Josten berechtigt, von der LSW und der SGW zu verlangen, dass diese sämtliche von ihm gehaltenen 1.181.849 home24-Aktien erwerben.
6. Die Stimmrechte aus den von der RAS unmittelbar gehaltenen home24-Aktien werden auch den die RAS kontrollierenden Unternehmen, also der XXXLutz KG und der XXXLutz Verwaltungs GmbH, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Der RAS sowie den die RAS kontrollierenden Unternehmen werden außerdem in Folge einer zwischen den Bieterinnen abgeschlossenen Konsortialvereinbarung (wie in Ziffer 6.1.1 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) die Stimmrechte aus den von der LSW und der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien und die der LSW und SGW aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet (als mit der LSW und SGW gemeinsam handelnde Personen). In Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung sind die RAS und die die RAS kontrollierenden Unternehmen zudem mittelbare Inhaber von Instrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung.
7. Die Stimmrechte aus den von der LSW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch den Mutterunternehmen der LSW, also der LSW Privatstiftung und Herrn Dr. Andreas Seifert gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Der LSW sowie ihren Mutterunternehmen werden außerdem in Folge der in Ziffer 6 dargestellten Konsortialvereinbarung die Stimmrechte aus den von der RAS und der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien als mit der RAS und der SGW gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Die Mutterunternehmen der LSW sind zudem mittelbare Inhaber des unter Ziffer 5 dargestellten Instruments gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.
8. Die Stimmrechte aus den von der SGW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der in Ziffer 5 dargestellten Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch dem Mutterunternehmen der SGW, also der WSF Privatstiftung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Der SGW sowie ihrem Mutterunternehmen werden außerdem in Folge der in Ziffer 6 dargestellten Konsortialvereinbarung die Stimmrechte aus den von der RAS und der LSW unmittelbar gehaltenen home24-Aktien als mit der RAS und der LSW gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Das Mutterunternehmen der SGW ist zudem mittelbarer Inhaber des unter Ziffer 5 dargestellten Instruments gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.
9. Ferner hält die XXXLutz KG, eine mit der RAS gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 3.353.250 home24-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,94 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus den unmittelbar von der XXXLutz KG gehaltenen home24 Aktien werden der XXXLutz Verwaltungs GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
10. Die Gesamtzahl der home24-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der home24-Aktien, die von den Bieterinnen und mit den Bieterinnen gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden oder diesen Personen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 32.070.581 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 95,09 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
11. Darüber hinaus halten am Meldestichtag weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere home24-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Ihnen sind am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus home24-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
II. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG zu dem vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot
1. Am 11. November 2022 haben die Bieterinnen ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher home24-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot"), wodurch sie die Kontrolle über die home24 SE erlangt haben. Die Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 9. Dezember 2022. Am 14. Dezember 2022 veröffentlichten die Bieterinnen die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG in Bezug auf das Übernahmeangebot.
2. Seit dem 14. Dezember 2022 bis zum Meldestichtag, mithin innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zu dem Übernahmeangebot, haben die Bieterinnen außerbörslich im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 15.051 home24-Aktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,04 % aller ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE. Die von den Bieterinnen angebotene Gegenleistung betrug EUR 7,50 je home24-Aktie. Die Übertragung der vorstehend genannten home24‑Aktien auf die Bieterinnen erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Delisting-Erwerbsangebotes nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (siehe Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage).
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter:
https://www.xxxlutz-offer.comim Internet am: 11.08.2023.
Wien und Wels, den 11. August 2023
RAS Beteiligungs GmbH und LSW GmbH und SGW-Immo-GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2023