Corporate News
Wie die Alexanderwerk AG bereits am 6. Juli 2023 mitgeteilt hat, hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2023 unter anderem einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2 und im Zusammenhang damit eine Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen.
An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 treten zwei Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,30. Das Grundkapital wird damit neu eingeteilt in 3.600.000 Stückaktien.
Die Satzungsänderung wurde am 13. Juli 2023 in das Handelsregister der Alexanderwerk AG eingetragen und damit wirksam. Der beschlossene Aktiensplit bedarf noch der technischen Umsetzung. Hierbei wird die Gesellschaft durch ein Kreditinstitut unterstützt.
Über die weiteren Schritte zur technischen Umsetzung des Aktiensplits und den voraussichtlichen Zeitplan wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit gesondert informieren.
Remscheid, den 11.08.2023
Alexanderwerk AG
Der Vorstand
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