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Freitag, 11. August 2023

Kehrt DOUGLAS nach dem Squeeze-out an die Börse zurück?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die seit 2015 mehrheitlich dem Finanzinvestor CVC Capital Partners gehörende Kette DOUGLAS könnte nach mehr als zehn Jahren wieder an die Börse zurückkommen. CVC will Insidern zufolge im nächsten Jahr das Börsen-Comeback für den Parfümhändler wagen. DOUGLAS könnte dabei laut Wirtschaftswoche mit bis zu sieben Milliarden Euro bewertet werden. CVC soll 2015 für die Mehrheitsbeteiligung knapp drei Milliarden Euro gezahlt haben.

Bei DOUGLAS erfolgte 2013 nach der gemeinsamen Übernahme durch den damaligen Finanzinvestor Advent und die noch mit 15 % beteiligte Eigentümerfamilie Kreke ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out). Jetzt scheint CVC ein Comeback als ertragreiches Exit zu prüfen. Konkrete Entscheidungen gebe es aber noch nicht, so Insider. CVC habe aber bereits die Investmentbank Rothschild & Co als Berater angeheuert. Diese soll die Chancen für einen erneuten Börsengang ausloten und bei der Auswahl der begleitenden Banken helfen.

In dem seit zehn Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG hatte das Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, mit der Gutachtenerstattung beauftragt, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Erstellung des Gutachtens hatte sich durch insgesamt drei Ablehnunganträge der Antragsgegnerin gegen den Sachverständigen und anschließend durch die Pandemie verzögert. Herr WP Dr. Franken hatte zuletzt angekündigt, das sich sein Gutachten aufgrund von unerwarteten Verzögerungen bis Juli verschieben werde.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

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