von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der früher als Roth & Rau AG firmierenden Meyer Burger (Germany) AG, Hohenstein-Ernstthal, ist nunmehr der Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) am 9. Oktober 2017 im Handelsregister eingetragen und noch am gleichen Tag bekannt gemacht worden.
Die Hauptaktionärin, die MBT Systems GmbH mit Sitz in Zülpich, hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,68 angeboten. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Bei der früher als Roth & Rau AG firmierenden Meyer Burger (Germany) AG, Hohenstein-Ernstthal, ist nunmehr der Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) am 9. Oktober 2017 im Handelsregister eingetragen und noch am gleichen Tag bekannt gemacht worden.
Die Hauptaktionärin, die MBT Systems GmbH mit Sitz in Zülpich, hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,68 angeboten. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Die zum Meyer Burger-Konzern gehörende Hauptaktionärin, die MBT Systems GmbH, hatte der damals noch als Roth & Rau AG firmierenden Gesellschaft bereits am 2. Juni 2014 ein Begehren zur Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG ("Squeeze-Out Verfahren") übermittelt, https://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/roth-rau-ag-mbt-systems-gmbh.html, dieses dann am 11. August 2014 aber wieder zurückgenommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2014/08/roth-rau-ag-mbt-systems-gmbh-nimmt.html.