Mitteilung
nach § 27a Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz
Am 24. August 2017 hat JP’s Nevada Trust gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass durch Erwerb von 49.841 Stückaktien und Stimmrechten am 19. August 2017 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft überschritten wurden und seit diesem Datum der JP’s Nevada Trust ein Stimmrechtsanteil von insgesamt 91,54 %, entsprechend 49.841 Stückaktien und Stimmrechten von insgesamt 54.450 Stückaktien und Stimmrechten an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft („Gesellschaft“), zusteht.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt JP’s Nevada Trust hiermit gemäß § 27a Abs. 1 S.1 und 3 WpHG mit, dass JP’s Nevada Trust
1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet;
2. innerhalb der nächsten 12 Monate im Rahmen des Pflichtangebots gemäß § 35 WpÜG aufgrund der am 25. August 2017 veröffentlichen Mitteilung über die Kontrollerlangung nach § 35 Abs. 1 WpÜG beabsichtigt, weitere Stimmrechte zu erwerben;
3. eine Repräsentanz im Aufsichtsrat anstreben wird und ihre Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt;
4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt.
Des Weiteren teilt die JP’s Nevada Trust gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mit, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde.
14. September 2017
JP’s Nevada Trust
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