Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Mondsee, am 05. Oktober 2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") der Beschluss des für die Eintragung des Gesellschafterausschlusses bei der BWT Aktiengesellschaft zuständigen Landesgerichts Wels als Firmenbuchgericht zugestellt, mit dem das Firmenbuchgericht den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 7. gefassten Beschluss auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG, in das Firmenbuch eingetragen hat. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Aktien der Minderheitsgesellschafter der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 5 Abs 4 GesAusG auf die WAB Privatstiftung über. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem der Beschluss gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen. Die Gesellschaft geht aus heutiger Sicht davon aus, dass es aufgrund der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch kurzfristig auch zum Delisting kommen wird.
Mondsee, am 05. Oktober 2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") der Beschluss des für die Eintragung des Gesellschafterausschlusses bei der BWT Aktiengesellschaft zuständigen Landesgerichts Wels als Firmenbuchgericht zugestellt, mit dem das Firmenbuchgericht den in der 27. ordentlichen Hauptversammlung zu Punkt 7. gefassten Beschluss auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG, in das Firmenbuch eingetragen hat. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Aktien der Minderheitsgesellschafter der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 5 Abs 4 GesAusG auf die WAB Privatstiftung über. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem der Beschluss gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen. Die Gesellschaft geht aus heutiger Sicht davon aus, dass es aufgrund der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch kurzfristig auch zum Delisting kommen wird.
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