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Montag, 29. Juni 2026

Manz AG beantragt Widerruf der Börsenzulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Reutlingen, 29. Juni 2026 – Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Manz AG haben heute bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt, die Zulassung der von der Manz AG ausgegebenen Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 BörsG zu widerrufen. Es ist davon auszugehen, dass der Handel der Aktien der Manz AG im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Laufe des 3. Quartals 2026 eingestellt wird.

Ferner haben der Insolvenzverwalter und der Vorstand entschieden, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Manz AG in den Freiverkehr an weiteren Börsen in Deutschland zu beantragen.

Ziel der Anträge ist es, die Folgepflichten für die Gesellschaft entfallen zu lassen, die sich aus der Börsenzulassung und der Einbeziehung in den Börsenhandel ergeben.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3

WKN: A0JQ5U

Börsenkürzel: M5Z

Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

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