Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 25. Juni 2026
Die GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und die Grondbach GmbH (zusammen: die „Bieter“) haben heute öffentlich darüber informiert, dass sie eine Vereinbarung über die dauerhafte und verbindliche Abstimmung ihres Verhaltens getroffen und – infolge wechselseitiger Stimmrechtszurechnung – die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die InnoTec TSS AG („InnoTec“ oder die „Gesellschaft“) erlangt haben.
Gegenstand der getroffenen Vereinbarung ist nach Angaben der Bieter die abgestimmte Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung von InnoTec mit dem Ziel, eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 30,00 % des Konzernjahresüberschusses des jeweiligen Geschäftsjahres zu erreichen.
Die Bieter haben angekündigt, infolge des Kontrollerwerbs ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis zu unterbreiten, d.h. zum gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten drei Monate vor der heutigen Veröffentlichung – mit befreiender Wirkung auch für Herrn Dr. Gerson Link und Herrn Reinhart Zech von Hymmen als weitere Kontrollerwerber.
InnoTec ist weder Partei der getroffenen Vereinbarung zwischen den Bietern noch anderweitig hieran beteiligt und hat auch keine Abreden oder Vereinbarungen in Bezug auf das Pflichtangebot bzw. dessen Durchführung getroffen.
Einzelheiten sind der Veröffentlichung der Bieter gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG zu entnehmen. Die Angebotsunterlage werden die Bieter gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu gegebener Zeit im Internet unter https://gligro-pflichtangebot.de/ veröffentlichen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen