PRESSEMITTEILUNG
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, PUBLIKATION ODER VERBREITUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER AUS RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOẞ GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.
UniCredit hat in vollem Umfang regelkonform und transparent gehandelt und wird dies auch
weiterhin tun
Aktienbeteiligungen und Instrumente wurden klar und präzise offengelegt
Behauptungen über angebliche Wertpapierleihegeschäfte von UniCredit sind falsch
Die Verwirrung und das daraus resultierende irreführende Narrativ gehen auf Äußerungen der
Commerzbank zurück, die von den Vorzügen des Angebots ablenken sollten
UniCredit hat diese Vorgänge der BaFin zur Prüfung vorgelegt
Bislang hat UniCredit bewusst davon abgesehen, sich auf die negative Rhetorik rund um die erhebliche Einlieferung von Aktien durch Aktionäre der Commerzbank einzulassen. Diese Rhetorik hatte lediglich den Zweck, von den Vorzügen der Transaktion und den erheblichen Vorteilen abzulenken, die ein Zusammenschluss von HypoVereinsbank und Commerzbank für Aktionäre, weitere Interessengruppen und Deutschland bringen könnte.
Angesichts der fortgesetzten und unablässigen Verbreitung unzutreffender und irreführender Informationen und der daraus resultierenden Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Ablaufs und der Integrität des Übernahmeverfahrens – einschließlich der Anregung aufsichtsrechtlicher und rechtlicher Untersuchungen, um die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen – sieht sich UniCredit gezwungen, ihren Standpunkt klarzustellen und den Sachverhalt richtigzustellen.
UniCredit wird die für die Wahrung ihrer Interessen und des Interesses des Markets an transparenten und zutreffenden Informationen am besten geeigneten Maßnahmen sorgfältig prüfen. Im Rahmen ihres fortlaufenden Dialogs mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat UniCredit diese Vorgänge bereits der BaFin gegenüber erörtert und angeregt, die Umstände dieser Äußerungen, deren Richtigkeit sowie deren naheliegende Motivation, die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen und bei Stakeholdern für Verwirrung zu sorgen, zu prüfen und weiter zu untersuchen.
UniCredit weist die Behauptungen und Unterstellungen betreffend ihre Offenlegungen und das Übernahmeverfahren weiterhin entschieden zurück. Sämtliche Offenlegungen von UniCredit standen in vollem Einklang mit den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und erfolgten in fortlaufendem, transparentem Dialog mit der BaFin. Die Offenlegungen haben durchgängig klare und zutreffende Informationen sowohl zur Stimmrechtsposition als auch zum Fortgang des Angebots vermittelt. Zu keinem Zeitpunkt hat UniCredit die verschiedenen Kategorien, die nach den geltenden Vorschriften offenzulegen sind, zusammengefasst oder vermischt; die Vermischung dieser Kategorien ist wiederholt von der Geschäftsleitung der Commerzbank ausgegangen, nicht von UniCredit, und augenscheinlich mit der Motivation, für Verwirrung zu sorgen. Zur Erhöhung der Transparenz hat UniCredit zudem Informationen offengelegt, die über die regulatorischen Offenlegungspflichten hinausgehen.
Behauptungen, die tatsächliche Zahl der eingelieferten Aktien sei niedriger, weil diese Aktien von UniCredit geliehen worden seien, sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Wie bereits erklärt, hat UniCredit keine Wertpapierleihegeschäfte in Bezug auf die von ihr gehaltenen Commerzbank-Aktien getätigt. Eingelieferte Aktien sind eingelieferte Aktien und unwiderruflich gebunden.
UniCredit weist darauf hin, dass diese Themen nicht von den wesentlichen Tatsachen ablenken sollten. Die unmittelbare Beteiligung von UniCredit übersteigt zusammen mit den im Rahmen ihres Übernahmeangebots eingegangenen wirksamen Annahmen die Schwelle von 30 %, die mit dem Angebot erreicht werden sollte, deutlich.
Sollte UniCredit auf der Hauptversammlung ausreichende Unterstützung durch Aktionäre erlangen, wäre sie in der Lage, sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu wählen, der seinerseits für die Bestellung des Vorstands zuständig wäre. UniCredit ist zuversichtlich, dass dies die Umsetzung einer Strategie unterstützen würde, die die von UniCredit identifizierten strategischen Wertschöpfungsmöglichkeiten nutzt, die die Commerzbank insbesondere in Deutschland stärkt und transformiert.
Jede Behauptung, dass für diese Governance-Maßnahmen eine höhere Beteiligung erforderlich sei, ist unzutreffend. Die einzigen Angelegenheiten, die auf einer Hauptversammlung eine Mehrheit von 75 % erfordern würden, wären eine Verschmelzung oder sonstige gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen. Dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht relevant, da UniCredit wiederholt und unmissverständlich erklärt hat, dass sie keine Absicht hat, eine Verschmelzung von Commerzbank und HypoVereinsbank zu verfolgen, bevor die Commerzbank gestärkt und transformiert ist.
Es bleibt enttäuschend, dass sich die Commerzbank einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Vorzügen der Transaktion verweigert, die ihren Aktionären, Stakeholdern, der deutschen Wirtschaft und Europa erhebliche Wertschöpfung und langfristige Vorteile bietet, und sich stattdessen auf unbegründete Behauptungen konzentriert, mit der offenkundigen Absicht, die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen und bei Stakeholdern für Verwirrung zu sorgen. Dies lenkt von der strategischen Chance ab, einen stärkeren, wettbewerbsfähigeren europäischen Bankenchampion aufzubauen, der für alle Wert schafft.
Mailand, 15. Juni 2026
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