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Freitag, 26. Juni 2026

Nagarro SE: Nagarro unterzeichnet Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu einem Preis von 81 Euro pro Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 26. Juni 2026 – Die Nagarro SE („Nagarro“ oder die „Gesellschaft“) hat eine Zusammenschlussvereinbarung mit Persistent Systems Limited, einem an der Bombay Stock Exchange und der National Stock Exchange of India notierten indischen Technologie-Dienstleistungsunternehmen („Persistent“), sowie mit der Galaxy Germany Holding SE (der „Bieter“), einer unmittelbaren Tochtergesellschaft von Persistent, abgeschlossen. Der Bieter beabsichtigt, wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG an alle Aktionäre der Gesellschaft für sämtliche Nagarro-Aktien zu unterbreiten (das „Angebot“).

Der Angebotspreis beträgt EUR 81,00 (in Worten: einundachtzig Euro) in bar pro Nagarro-Aktie. Dies entspricht einer Prämie von rund 93,5 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Nagarro-Aktie der vergangenen drei Monate bis (einschließlich) 25. Juni 2026. Im Zusammenhang mit dem Angebot hat der Bieter bereits einen Aktienkaufvertrag mit der Lantano Beteiligungen GmbH, dem Beteiligungsvehikel der Gründerfamilie von Nagarro, geschlossen, wonach Lantano sich verpflichtet hat, ihre gesamte Beteiligung von rund 20 % an Nagarro zum Angebotspreis an den Bieter zu verkaufen. Auch Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, ihre privat gehaltenen Aktienpakete in das Angebot einzuliefern.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie aller ausstehenden Nagarro-Aktien, einschließlich der im Rahmen des Aktienkaufvertrags mit Lantano erworbenen Aktien. Der Vollzug wird vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen und anderer üblicher Bedingungen in Q4 2026 / Q1 2027 erwartet.

Wie in der Zusammenschlussvereinbarung festgelegt, beabsichtigt der Bieter, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt der Bieter, in Abstimmung mit dem Vorstand von Nagarro und unter Vorbehalt dessen organschaftlicher Treuepflichten, so bald wie praktisch und rechtlich möglich das Delisting der Nagarro-Aktien vom regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Wesentliches Ziel der Transaktion ist es, das Wachstum und die Wettbewerbsposition der Nagarro-Gruppe durch einen verbesserten Kundenzugang, breitere Lieferpräsenz, erweiterte Kapazitäten und verbesserte globale Umsetzungsstärke.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Ansicht, dass die Transaktion im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und anderer Interessengruppen liegt. Sie unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich einer Prüfung der vom Bieter zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, den Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Die Angebotsunterlage wird vom Bieter erstellt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung vorgelegt. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage veröffentlicht und unter www.galaxy-offer.com zur Verfügung gestellt. Vorstand und Aufsichtsrat werden ihre gemeinsame begründete Stellungnahme unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeben.

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