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Dienstag, 9. Juni 2026

Großaktionär beabsichtigt keine Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzender der HUGO BOSS AG mehr

HUGO BOSS AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

09.06.2026 / 16:12 CET/CEST

Mit Schreiben vom 8. Juni 2026, eingegangen am selben Tag, wurde der HUGO BOSS AG gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG aufgrund Änderung der Ziele im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1WpHG Folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung des Inhabers wesentlicher Beteiligungen nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 26. November 2025.

Wir teilen Ihnen im Namen von Michael Ashley, der Mash Holdings Topco Limited, der Mash Holdings Limited, der Mash Beta Limited und der Frasers Group Plc. gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG eine Änderung im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hinsichtlich der Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgangen der Hugo Boss AG nach § 43 Abs. 1 Nr. 3 WpHG wie folgt mit:

1. Zu den mit dem Erwerb von Stimmrechten verfolgten Zielen:
 
Die Frasers Group Plc. teilt hiermit mit, dass sie ihre Position in Bezug auf Stephan Sturm, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG, neu bewertet hat. Die Frasers Group Plc. unterstützt Herrn Sturm nunmehr in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Dementsprechend beabsichtigt die Frasers Group Plc. nicht mehr, auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hugo Boss AG mit dem Ziel Einfluss zu nehmen, Herrn Sturm abzuberufen oder einen neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu ernennen.
 
Die Frasers Group Plc. begrüßt zudem die auf der Hauptversammlung 2026 beschlossene Dividende und unterstützt insoweit die geänderte Dividendenpolitik der Hugo Boss AG.

Im Übrigen sind die in der Mitteilung vom 26. November 2025 dargestellten Ziele unverändert.

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