Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.
Der Vorstand der OHB SE („OHB“ oder die „Gesellschaft“, ISIN: DE0005936124) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien (entsprechend 8,35 % des Grundkapitals der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft hatte bereits am 22. Juni 2026 beschlossen und bekannt gegeben, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen Aktien (entsprechend 8,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) gegen Bareinlagen in zwei Tranchen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein, und den Aktionären der Gesellschaft werden Bezugsrechte eingeräumt.
Die 1.605.338 neuen Aktien werden zusammen mit 858.500 bestehenden Aktien sowie im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 weiteren bestehenden Aktien, jeweils aus dem Bestand der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. (der „Veräußernde Aktionär“), qualifizierten internationalen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 300 je Aktie mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die Platzierung hat gestern begonnen und endet voraussichtlich morgen. Die Gesellschaft erwartet aus der Platzierung der ersten Tranche einen Bruttoemissionserlös von EUR 481,6 Millionen.
Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, die FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH und Martello Value GmbH & Co. KG (zusammen „Familie Fuchs“) sowie die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine indirekt von durch Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beratenen Gesellschaften gehaltene Beteiligungsgesellschaft, hatten auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet.
Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung (d. h. bis zu 97.092 neue Aktien) wird den übrigen Aktionären während der Bezugsfrist vom 25. Juni 2026 bis zum 8. Juli 2026 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 300 je neuer Aktie angeboten. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird für den 24. Juni 2026 erwartet. Die Börsenzulassung wird voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Der Börsenhandel soll entsprechend am 26. Juni 2026 aufgenommen werden.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen. (...)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.
Der Vorstand der OHB SE („OHB“ oder die „Gesellschaft“, ISIN: DE0005936124) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von 1.605.388 neuen Aktien (entsprechend 8,35 % des Grundkapitals der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft hatte bereits am 22. Juni 2026 beschlossen und bekannt gegeben, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 durch die Ausgabe von bis zu 1.702.480 neuen Aktien (entsprechend 8,86 % des Grundkapitals der Gesellschaft) gegen Bareinlagen in zwei Tranchen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein, und den Aktionären der Gesellschaft werden Bezugsrechte eingeräumt.
Die 1.605.338 neuen Aktien werden zusammen mit 858.500 bestehenden Aktien sowie im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen bis zu 369.500 weiteren bestehenden Aktien, jeweils aus dem Bestand der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. (der „Veräußernde Aktionär“), qualifizierten internationalen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Platzierungspreis von EUR 300 je Aktie mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Die Platzierung hat gestern begonnen und endet voraussichtlich morgen. Die Gesellschaft erwartet aus der Platzierung der ersten Tranche einen Bruttoemissionserlös von EUR 481,6 Millionen.
Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, die FFS GmbH & Co. KG, VOLPAIA Beteiligungs-GmbH und Martello Value GmbH & Co. KG (zusammen „Familie Fuchs“) sowie die Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine indirekt von durch Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beratenen Gesellschaften gehaltene Beteiligungsgesellschaft, hatten auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte verzichtet.
Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung (d. h. bis zu 97.092 neue Aktien) wird den übrigen Aktionären während der Bezugsfrist vom 25. Juni 2026 bis zum 8. Juli 2026 zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 300 je neuer Aktie angeboten. Das Bezugsangebot wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Eintragung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird für den 24. Juni 2026 erwartet. Die Börsenzulassung wird voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2026 erfolgen. Der Börsenhandel soll entsprechend am 26. Juni 2026 aufgenommen werden.
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der OHB SE (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen. (...)
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