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Sonntag, 21. Juni 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG: Antragsgegnerin legt Erwiderung vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VOQUZ Labs AG zugunsten der VOQUZ Labs BidCo GmbH (zuvor: Blitz 24-250 GmbH), ein Transaktionsvehikel der Investmentgesellschaft Main Capital Partners, hatte das LG Berlin II die Anträge zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. Die Antragsgegnerin hat nunmehr ihre Stellungnahme zu den Anträgen der Antragsteller vorgelegt. Die Erwiderung zielt im Kern darauf, den Prüfungsmaßstab möglichst eng zu ziehen, eine Neubewertung bzw. weitere Sachverständige zu verhindern und die zentralen Bewertungsangriffe der Antragsteller (Planung, Kapitalisierungszins, Synergien, Unterlagenvorlage etc.) als unsubstantiiert darzustellen.

Die Antragserwiderung betont, die Planung sei „nicht zu konservativ“, spreche von „beschleunigtem Wachstum“ und einer „deutlichen Steigerung der Profitabilität“. Das steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Vortrag der Antragsteller, wonach VOQUZ als global positionierter Nischenanbieter mit wiederkehrenden Erlösen und hoher Kundenbindung deutlich überdurchschnittliche Wachstums- und Skalierungspotenziale aufweist, die in der Planung nur unzureichend abgebildet sind (u.a. Personalkostenfunktion, Produktneuentwicklungen, internationale Expansion). Nach dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin handelt es sich bei VOQUZ Labs um einen spezialisierten Anbieter von SAP-Lizenzoptimierungs- und Compliance-Lösungen mit globalem Vertriebs- und Beratungsnetz sowie einem hohen Anteil wiederkehrender Erlöse aus Software-Subskriptionen und Beratungsmandaten.

LG Berlin II, Az. 102 O 112/25 SpruchG
SCI AG u.a. ./. VOQUZ Labs BidCo GmbH
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: McDermott Will & Schulte Rechtsanwälte Steuerberater LLP, 40219 Düsseldorf

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