von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Succession German Bidco GmbH (von The Carlyle Group Inc. verwaltete bzw. beratene Fonds) mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, als beherrschter Gesellschaft hat die Hauptaktionärin nunmehr ihre Antragserwiderung vorgelegt. Die Antragsgegerin argumentiert vor allem damit, dass sich die Angemessenheit alleine schon aus dem Börsenkurs ergebe.
Die anderen Beteiligten können bis zum 15. Juli 2026 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
LG Mannheim, Az. 23 O 45/25Manthey, S. ./. Succession German Bidco GmbH
33 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Kirkland & Ellis International LLP, 80529 München
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