Cherry SE
München
ISIN DE000A3CRRN9 / WKN A3CRRN
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Am 22.05.2026 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Cherry SE beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.300.000,00, eingeteilt in 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, um EUR 18.225.000,00 auf EUR 6.075.000,00, eingeteilt in 6.075.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis vier zu eins (4:1) und erfolgt in voller Höhe zum Zwecke der Deckung von Verlusten.
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2026 hinsichtlich der Kapitalherabsetzung wurde am 29.05.2026 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 6.075.000,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier auf den Inhaber lautende, unter der ISIN DE000A3CRRN9 / WKN A3CRRN geführte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 („Alte Aktien“) zu einer auf den Inhaber lautenden, unter der ISIN DE000A41YFJ9 geführten Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 („Konvertierte Aktien“) zusammengelegt werden. Die Aktionäre erhalten daher für je vier Alte Aktien je eine Konvertierte Aktie.
Die Depotbanken werden am 2. Juli 2026 die Aktienbestände in Alten Aktien der Cherry SE nach dem Stand vom 1. Juli 2026 abends (Record Date) auf die Konvertierten Aktien umstellen.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, sind die Depotbanken gehalten, sich um einen Spitzenausgleich zu bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte ist nicht vorgesehen.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Letzter Handelstag der Alten Aktien (ISIN DE000A3CRRN9) ist der 29. Juni 2026. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge für Alte Aktien erlöschen mit Ablauf des 29. Juni 2026.Ab dem 30. Juni 2026 sind nur noch die Konvertierten Aktien (ISIN DE000A41YFJ9) börslich handelbar.
Die Konvertierten Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Der Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Cherry SE bleibt durch die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung unverändert.
Die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung erfolgt parallel zur wertpapiertechnischen Umsetzung der vom Vorstand der Gesellschaft am 12. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 9.720.000,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre („Barkapitalerhöhung“).Weitere Informationen zur Barkapitalerhöhung und das entsprechende Bezugsangebot sind auf der Internetseite der Gesellschaft (https://ir.cherry.de/) abrufbar.
Cherry SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Juni 2026
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