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Montag, 29. Juni 2026

Vorstand der FamiCord AG beschließt beabsichtigten Wechsel der Börsennotierung vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Leipzig, 29. Juni 2026 – Der Vorstand der FamiCord AG hat („die Gesellschaft“) heute in seiner Vorstandssitzung beschlossen, die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft neu auszurichten und einen Wechsel vom regulierten Markt (Prime Standard) in das Scale-Segment des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse vorzubereiten.

Hierzu beabsichtigt die Gesellschaft, einerseits den Widerruf der Zulassung der Aktien der FamiCord AG zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und andererseits die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Scale-Segment des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Hintergrund der Entscheidung ist die durch das Gesetz zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland (Standortförderungsgesetz – StoFöG) neu geschaffene Möglichkeit eines vereinfachten Segmentwechsels aus dem regulierten Markt in einen KMU-Wachstumsmarkt. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass das Scale-Segment als KMU-Wachstumsmarkt im Sinne von Art. 33 der Richtlinie 2014/65/EU einen geeigneten und angemessenen Handelsrahmen für die Aktien der FamiCord AG bietet.

Nach Einschätzung des Vorstands stehen die mit der bisherigen Notierung im regulierten Markt (Prime Standard) verbundenen regulatorischen Anforderungen und Kosten für ein Unternehmen der Größe der FamiCord AG nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen. Der Wechsel in das Scale-Segment soll die Gesellschaft administrativ entlasten und es ihr ermöglichen, Ressourcen verstärkt auf die Stärkung des operativen Geschäfts zu konzentrieren, ohne auf eine öffentliche Handelbarkeit der Aktien an einer deutschen Wertpapierbörse zu verzichten.

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Segmentwechsel ist keine Ausgabe neuer Aktien vorgesehen. Der Gesellschaft werden aus der Einbeziehung der Aktien in das Scale-Segment daher keine Wertpapierverkaufserlöse zufließen.

Der Vollzug des Segmentwechsels steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Antragstellung sowie der entsprechenden Entscheidungen und Verfahrensschritte der Frankfurter Wertpapierbörse.

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