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Dienstag, 23. Juni 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KATEK SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der KATEK SE zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 3558/26 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang wohl noch nicht bestellt worden.

Die Hauptversammlung der KATEK SE vom 30. Dezember 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die zum Kontro-Konzern gehörende Kontron Acquisition GmbH als Hauptaktionärin beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister der KATEK SE beim Amtsgericht München (HRB 245284) eingetragen. 

LG München I, Az. 5 HK O 3558/26
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Mayrhofer, 80469 München

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