von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der KATEK SE zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 3558/26 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang wohl noch nicht bestellt worden.
Die Hauptversammlung der KATEK SE vom 30. Dezember 2025 hatte die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die zum Kontro-Konzern gehörende Kontron
Acquisition GmbH als Hauptaktionärin beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das
Handelsregister der KATEK SE beim Amtsgericht München (HRB 245284)
eingetragen.
LG München I, Az. 5 HK O 3558/26
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Mayrhofer, 80469 München
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