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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 29. April 2023

Kapitalmarktexpertenverband DVFA überarbeitet "Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions"

Der Markt für Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren gewachsen, internationaler geworden und hat sich weiter spezialisiert. Deshalb nimmt auch die Bedeutung von Fairness Opinions kontinuierlich zu. Aus diesem Grunde habe der DVFA seine „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ komplett überarbeitet, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktes zu entsprechen, erläutert Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender des DVFA e.V.

Die DVFA-Expertengruppe sieht insbesondere signifikante erfolgsabhängige Vergütungen der Transaktionsberater kritisch. Deshalb fordert sie, einen unabhängigen Ersteller zu beauftragen. Entsprechend spricht sich die DVFA dafür aus, diese Empfehlung auch in den Corporate Governance Kodex aufzunehmen. Die Vergütung des Erstellers einer Fairness Opinion sollte unabhängig vom Transaktionserfolg sein. Mögliche Interessenkonflikte auf Seiten des Erstellers der Fairness Opinion sind in jedem Fall offenzulegen.

Um die Aussagefähigkeit des Opinion Letters zu erhöhen soll zukünftig die zusammenfassende Wertbandbreite im Opinion Letter dargestellt werden. Auch diese Empfehlung trägt zu deutlich mehr Transparenz bei, insbesondere bei öffentlichen Übernahmen.

Singer/Elliott steigt bei Software AG ein

Der US-Investor Paul Singer hat nach Presseberichten über seine Investmentgesellschaft Elliott Aktien der Software AG erworben, um von dem Übernahmeangebot des Finanzinvestors Silver Lake oder einer möglichen Gegenofferte zu profitieren. Mosel Bidco SE/Silver Lake hat kürzlich angekündigt, in einem Übernahmeangebot EUR 30,- je Software-Aktie zu bieten, siehe:

Singer war bzw. ist u.a. bei den deutschen Gesellschaften Kabel Deutschland,Vantage Towers und Rocket Internet aktiv.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MEDION AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) zwischen der MEDION AG (als beherrschten Unternehmen) und der zum chinesischen Lenovo-Konzern gehörenden Lenovo Germany Holding GmbH hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 26. August 2019 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Landgericht hielt die von dem gerichtlichen Sachverständigen festgestellten Erhöhungen für nicht ausreichend ("nicht einmal 3 % im Vergleich zu dem Abfindungsangebot"), um Abfindung und Ausgleich anzuheben.

Die von 23 Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss eingereichte Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 20. April 2023 zurückgewiesen. Das OLG folgt im Wesentlichen dem Landgericht. Die geringfügige Abweichung von 2,2 % rechtfertige nach Auffassung des Senats keine Korrektur der im BuG festgesetzten Abfindung (S. 26). Auch bei der mit EUR 0,82 festgesetzten Ausgleichzahlung läge nur eine unwesentliche Abweichung zu dem von dem Sachverständigen ermittelten Betrag von EUR 0,84 vor.
 
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2023, Az. I-26 W8/20 (AktE)
Landgericht Dortmund, Beschluss vom 26. August 2019, Az. 20 O 4/12 (AktE)
Vogel u.a. ./. Lenovo Germany Holding GmbH
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte, 40545 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lenovo Germany Holding GmbH: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 60323 Frankfurt am Main

BAUER Aktiengesellschaft: Stimmrechtsmitteilung

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Herr Helmuth Newin, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 28.04.2023 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 23.03.2023 über Folgendes informiert:

Am 28.03.2023 habe er gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der BAUER Aktiengesellschaft mit Sitz in Schrobenhausen am 23.03.2023 die Schwelle von 10 % überschritten hat und insgesamt zu diesem Zeitpunkt ca. 28,48 % betrug, wobei ihm sämtliche Stimmrechte nach § 34 WpHG zugerechnet werden, einerseits Stimmrechte in Höhe von ca. 27,88 % aus von der SD Thesaurus GmbH mit Sitz in München gehaltenen Aktien an der BAUER Aktiengesellschaft, im Übrigen aus von der EURO Risk Holding GmbH gehaltenen Aktien an der BAUER Aktiengesellschaft. Zwischenzeitlich habe er am 05.04.2023 weiter mitgeteilt, dass sich sein Stimmrechtsanteil an der BAUER Aktiengesellschaft zum 31.03.2023 auf insgesamt ca. 53,41 % erhöht hat, wobei ihm sämtliche Stimmrechte nach § 34 WpHG zugerechnet werden.

Er mache von der Möglichkeit nach § 37 WpHG Gebrauch, wodurch die Tochtergesellschaft SD Thesaurus GmbH von ihrer Meldepflicht befreit ist. Die Vorschriften der §§ 34 ff. WpHG sind im Rahmen des § 43 WpHG entsprechend anzuwenden.

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der BAUER Aktiengesellschaft dient der Umsetzung strategischer Ziele, nicht dagegen der kurzfristigen Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht die Absicht seitens der SD Thesaurus GmbH, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der BAUER Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, insbesondere durch das am 31.03.2023 nebst Ergänzung vom 18.04.2023 durch die SD Thesaurus GmbH angekündigte kombinierte Pflichtangebot sowie Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der BAUER Aktiengesellschaft. Herr Newin selbst habe keine Absicht, innerhalb der nächsten 12 Monate unmittelbar weitere Stimmrechte der BAUER Aktiengesellschaft zu erlangen.

c) Die SD Thesaurus GmbH strebt eine ihrer Beteiligungshöhe nach Vollzug des kombinierten Pflichtangebots- und Delisting-Erwerbsangebots entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat der BAUER Aktiengesellschaft an. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der BAUER Aktiengesellschaft strebt sie dagegen nicht an. Herr Newin selbst strebe keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der BAUER Aktiengesellschaft an.

d) Weder Herr Newin noch die SD Thesaurus GmbH streben eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BAUER Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der BAUER Aktiengesellschaft hat die SD Thesaurus GmbH Fremdmittel aufgenommen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I verhandelte Sache am 27. April 2023 und bat Prüfer um ergänzende Ausführungen - Entscheidungsverkündung am 28. Dezember 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I den zunächst für den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin am 27. April 2023 durchgeführt und dabei die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. 

Wie in München üblich, arbeitete die 5. Kammer für Handelssachen unter ihrem Vorsitzenden Richter Dr. Krenek eine detaillierte, nach Komplexen (Planung und Margen, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag, nicht betriebnotwendige Liquidität) geordnete Fragenliste ab. Bezüglich des Beta-Faktors bat das Gericht die Prüfer um eine alternative Berechnung mit einer etwas anders zusammengesetzten Peer Group (ohne Tesla als Ausreisser) und mit anderen Berechnungsweisen:

"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, unter Zugrundelegung der Peer Group und der Me-
thode von PwC den Unternehmenswert zu ermitteln, wenn beim Beta-Faktor Tesla ausge-
schlossen und bei Ferrari entsprechend der Ergänzenden Stellungnahme Seite 227 auch auf den größten nationalen Index abgestellt wird. Dabei möge der Unternehmenswert auf der Basis des arithmetischen Mittels, des Median sowie des Mittelwerts aus arithmetischen Mittel und Median dargestellt werden."

Die erbetenen ergänzenden Ausführungen sollen bis zum 16. Juni 2023 beim Gericht eingereicht werden.

Das Gericht kündigte an, am 28. Dezember 2023 eine Entscheidung zu verkünden.

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

Freitag, 28. April 2023

WHITE & CASE BERÄT ADLER-GRUPPE BEI NEUER FINANZIERUNG VON BIS ZU 937,5 MILLIONEN EURO

Pressemitteilung

Frankfurt, 27. April 2023 – White & Case LLP hat die Adler Group S.A. und ihre Tochtergesellschaften bei der Bereitstellung einer neuen, besicherten Kreditfinanzierung in Höhe von bis zu 937,5 Millionen Euro im Zusammenhang mit ihrer Restrukturierung beraten.

Die neuen Finanzierungsmittel werden von der Adler Group S.A. zur Rückzahlung bestimmter Anleihen ihrer Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG und zur Finanzierung von Investitionen sowie bestimmter Gebühren und Aufwendungen verwendet. Im Rahmen der neuen Finanzierung hat White & Case LLP die Adler Group S.A. auch bei der erfolgreichen Einholung bei einem Consent- / Zustimmungsprozess zu bestimmten Anleihen ihrer Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG beraten.

Als Teil der Gegenleistung für die neue Finanzierung erhalten die Geldgeber unter anderem neue Aktien der Adler-Gruppe, die 22,5 % des Aktienkapitals auf vollständig verwässerter Basis entsprechen.

Die Adler-Gruppe ist einer der größten Vermieter in Deutschland und hält 26.202 Einheiten mit einem kumulierten Bruttowert von ca. 5,2 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2022).

Das White & Case-Team unter der Federführung der Partner Andreas Lischka und Yannick Adler (beide Frankfurt) bestand aus den Partnern Roger Kiem, Gernot Wagner (beide Frankfurt), Christoph Schulte-Kaubrügger (Berlin), Andreas Kleinschmidt, Sébastien Seele, Karsten Wöckener, Bodo Bender, Rebecca Emory, Thilo Diehl, Vanessa Schürmann, Sebastian Pitz und Sebastian Schrag (alle Frankfurt), Sylvia Fiebig, Riaz Janjuah (beide Hamburg), Stefan Bressler (Hamburg und Frankfurt), Hadrien Servais (Luxemburg), Counsel Willem Van de Wiele (beide Luxemburg), den Local Partnern Markus Fischer, Alisa Preissler, Peter Becker (alle Frankfurt), Béla Knof (Hamburg), Astrid Lauterwein und Florian Kleinschmidt (beide Berlin) sowie die Associates Timo Lockemann, Pia Berger, Patrick Hinz, Phoebos Lazaratos, Nane Jütting, Angela Hildebrand, Lina Fiedler, Karsten Krumm, Markus Stelzig, Nicolai Fischer, Melanie Schubert, Marie-Christin Frowerk, Jan Ditrich, Philip Eichhorn, Konstantin Huber, Moritz Schneider, Yulia Chembulatova und Gürkan Akbaba (alle Frankfurt), Jonas Tangermann (Hamburg), Scott Goldner und Kacper Sztejter (beide Luxemburg). Weitere Anwälte aus den White & Case-Büros in Frankfurt, London und Luxemburg berieten ebenfalls bei der Transaktion.

Das Inhouse-Team bei Adler stand unter der rechtlichen Leitung Florian Sitta (General Counsel) und umfasste Colleen Yorke (Capital Markets), Sabine Janson, Kristin Stephan, Ivonne Behrendt, Isabelle Sachert (alle Corporate), Anja Steding, Tobias Krall, Katja Gerpott-Beyer (alle Real Estate), Steffen Dreß (Insurance).

Allane Mobility Group veröffentlicht Geschäftsbericht 2022 und erwartet für 2023 einen Anstieg des Vertragsbestands

PRESSEMITTEILUNG

Pullach, 28. April 2023 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat heute ihren Geschäftsbericht 2022 veröffentlicht. Demnach entspricht die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 den im März veröffentlichten vorläufigen Zahlen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich bei einem stabilen operativen Konzernumsatz mehr als verdoppelt. Für das laufende Geschäftsjahr 2023 erwartet Allane einen Anstieg des Konzernvertragsbestands auf bis zu 150.000 Verträge, einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro sowie ein EBT im niedrigen zweistelligen Millioneneurobereich.

Geschäftsentwicklung 2022

Insgesamt lag der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) mit 115.900 Verträgen 10,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, sank im Geschäftsjahr 2022 um 3,2 Prozent auf 717 Mio. Euro. Der operative Konzernumsatz (exkl. Verkaufserlöse) blieb hingegen mit 385,4 Mio. Euro nahezu stabil. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement sanken um 6,4 Prozent auf 331,6 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Berichtsjahr leicht um 0,6 Prozent auf 185,1 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich mit einem Zuwachs von 109,0 Prozent deutlich auf 12,8 Mio. Euro.

Dividendenvorschlag

Für das Geschäftsjahr 2022 plant der Vorstand der Allane SE, der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2023 eine Dividendenausschüttung von 0,09 Euro je Aktie vorzuschlagen. Dieser Dividendenvorschlag bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (2021: 0,06 EUR) und würde zu einer Ausschüttungsquote von rund 21 Prozent des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2022 führen. Der Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2023 veröffentlicht.

Ausblick

Laut ihrer im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichten Prognose erwartet die Allane Mobility Group für das laufende Geschäftsjahr 2023 einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 120.000 bis 150.000 Verträgen (2022: 115.860 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro (2022: 385,4 Mio. Euro). Für das EBT erwartet das Unternehmen einen niedrigen zweistelligen Millioneneurobetrag (2022: 12,8 Mio. Euro).

Die vollständige Prognose für das Geschäftsjahr 2023 ist im Geschäftsbericht 2022 der Allane Mobility Group enthalten, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

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Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 717 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 Prozent die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc. https://allane-mobility-group.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags schon vor längerer Zeit angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
  • BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen: Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
  • fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor einem Jahr am 22. April 2022)

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlung am 24. Mai 2023
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting geplant, Squeeze-out?

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023

  • Muehlhan AG: Aktienrückkauf, Delisting
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
  • SECANDA AG: geplantes Delisting

  • SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG

  • Software AG: Übernahmeangebot der  Mosel Bidco SE (derzeit noch firmierend als Blitz 22-449 SE)/Silver Lake

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023
  • Voltabox AG : Pflichtangebot

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

SWOCTEM GmbH veröffentlicht Annahmequote für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE nach Ablauf der ersten Frist

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Annahmequote liegt nach Ablauf der ersten Annahmefrist bei 2,77 %

- Weitere Annahmefrist für Aktionäre der Klöckner & Co SE beginnt am 29. April 2023 und endet am 12. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York)

28. April 2023 – Die SWOCTEM GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 % unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden, hat heute die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE nach Ablauf der ersten Annahmefrist bekanntgegeben. Bis zum Meldestichtag am 25. April 2023 ist das Angebot für insgesamt 2.762.114 Klöckner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,77 % des eingetragenen Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der Klöckner & Co SE. Die Gesamtzahl der Klöckner & Co SE-Aktien, für die das Angebot zum Meldestichtag angenommen wurde zuzüglich der Klöckner & Co SE-Aktien, die zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden, beträgt 29.895.025 Klöckner & Co SE-Aktien, was einem Anteil von 29,97 % des Grundkapitals und der Stimmrechte entspricht. Inklusive der von der SWOCTEM GmbH erworbenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG beträgt die Gesamtzahl der Klöckner & Co SE-Aktien 32.687.139, was einem Anteil von 32,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte entspricht.

Aktionäre der Klöckner & Co SE, die das Angebot bislang noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während einer weiteren Annahmefrist vom 29. April 2023 bis zum 12. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York) andienen. Der Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle. Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere in Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen sind im Internet unter https://www.offer-swoctem.com veröffentlicht.

Your Family Entertainment AG: Rekordergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022

Corporate News

- Umsatzerlöse rund 35 % über Vorjahresniveau

- EBITDA und Jahresergebnis deutlich verbessert im Vergleich zum Vorjahr

- Bankverbindlichkeiten vollständig abgebaut

- Cash-Bestand bei rd. € 3,2 Mio.

München, 28.04.2023

Die Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV) mit Sitz in München (kurz: YFE) hat gestern ihren Geschäfts-/Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 publiziert.

Dabei konnten in allen Finanzkennziffern signifikante Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Die Umsatzerlöse stiegen um rd. 35 % von € 3,1 Mio. auf € 4,2 Mio., der Jahresüberschuss lag bei T€ 835 gegenüber T€ -79 im Jahr 2021. Das bereinigte (adjusted) EBITDA stieg auf T€ 544.

„Unser Unternehmen und unsere Marken haben sich im Jahr 2022 sehr erfreulich entwickelt – insbesondere die Vereinbarungen mit unserem amerikanischen Aktionär, Genius Brands International, Inc., haben uns starkes Wachstum und das Übertreffen unserer KPIs ermöglicht. Für das laufende Geschäftsjahr sehen wir daher weiterhin organisches Wachstum sowie eine gesunde Profitabilität“, so Dr. Stefan Piëch, Vorstandsvorsitzender der YFE.

YFE konnte im Jahr 2022 mit Partnern wie Super RTL und dem ORF Lizenzvereinbarungen abschließen. Daneben konnte YFE ihren Free TV-Sender RiC TV auch erstmals auf der Plattform Magenta TV der Deutschen Telekom platzieren. Neue internationale Kunden wurden zudem durch entsprechende Vereinbarungen mit beispielsweise TV3 Group in den baltischen Ländern sowie ZYNC in den USA gewonnen. Insgesamt werden die Programme und Sender von YFE inzwischen auf 4 Kontinenten ausgestrahlt.

Neben dem positivem Geschäftsverlauf konnte die YFE die Bilanz über Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2022 fundamental verbessern. Im Ergebnis konnte die YFE die Bankverbindlichkeiten vollständig abbauen und die verfügbaren Finanzmittel auf rd. € 3,2 Mio. erhöhen. Ebenso konnte die Gesellschaft ihre Eigenkapitalquote von 46 % auf 85 % deutlich steigern.

Der vollständige Geschäfts-/Jahresfinanzbericht 2022 kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.yfe.tv/finanzberichte abgerufen werden.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ADVA Optical Networking SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 30. November 2022 hatte dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividende") gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit, ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.

Mehrere außenstehende Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Meiningen eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs beantragt. Der von der Kanzlei Gleiss Lutz vertretenen Antragsgegnerin Adtran Holdings wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen.

Das Gericht hat Herrn RA Gerd Lenuzza, Erfurt, mit Beschluss vom 19. April 2023 zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23 u.a.
39 Spruchanträge
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 22. März 2023 zurückgewiesen.

Das Gericht hatte den sachverständigen Prüfer angehört und hält dessen Ausführungen für vertretbar. Eine weitere Aufklärung oder Neubegutachtung sei nicht erforderlich.

Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.

LG Dortmund, Beschluss vom 22. März 2023, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren i:FAO Aktiengesellschaft hat das LG Frankfurt am Main - wie berichtet - mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung von (sehr niedrigen) EUR 10,03 um EUR 11,70 auf EUR 21,73 je i:FAO-Aktie angehoben (+ 117,7 %). Das Gericht hat dabei auf die (durchschnittlichen) Börsenkurse vor der Ankündigung des Squeeze-outs als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" abgestellt. 

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Frankfurt am Main.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2023, Az. 3-05 O 183/21
Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Voltabox AG: Grundlage für solide Entwicklung gelegt – Voltabox erwartet weitere Fortschritte bei Rentabilitätszielen

Corporate News

- Umsatz mit rd. 3 Mio. Euro rückläufig gegenüber Vorjahr, aber klar über Prognose – Verlust geringer als erwartet

- Eigenkapitalbasis infolge von erfolgreich durchgeführten Kapitalmarktmaßnahmen im Berichtsjahr gestärkt

- Prognose für das Geschäftsjahr 2023: Konzernumsatz in Höhe von rd. 12,8 Mio. Euro bei EBITDA-Marge von 0 % – Q1/2023 deutet solide Entwicklung für Gesamtjahr an

Paderborn, 27. April 2023 – Die Voltabox AG [„Voltabox“ oder das „Unternehmen“ oder die „Gesellschaft“; ISIN DE000A2E4LE9] hat heute ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht und in diesem Rahmen die Erwartung des Vorstands über die Entwicklung des Konzerns im laufenden Geschäftsjahr bekanntgegeben. Wie bereits kommuniziert, soll der Umsatz des Unternehmens auf Basis der im vergangenen Jahr neu ausgerichteten bzw. neu etablierten Geschäftsbereiche im laufenden Geschäftsjahr deutlich steigen.

„Wir haben es geschafft, zwei Themenfelder zu besetzen, die in den kommenden Jahren überdurchschnittliche Wachstumseffekte ermöglichen werden. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten wir die Grundlagen schaffen, um uns hier sehr schnell erfolgreich und nachhaltig zu positionieren. Für Voltabox ist in der aktuellen Situation außerordentlich wichtig, ein verlässlicher Partner für unsere Kunden zu sein. Mit einem effektiven Beschaffungsnetzwerk im Hintergrund und einem leistungsstarken Produktionspartner sind wir bereits heute mit unseren Produkten lieferfähig und damit auf die Nachfrage nach unseren Lösungen gut vorbereitet“, sagt Patrick Zabel, CEO von Voltabox.

Die für das Geschäftsjahr 2022 aufgestellte Prognose konnte in wesentlichen Teilen erreicht oder sogar übertroffen werden. So liegt das Unternehmen mit einem Konzernumsatz von rd. 3,0 Mio. Euro über den prognostizierten 2,5 Mio. Euro. Gleichwohl unterscheidet sich die Zusammensetzung der Umsatzerlöse von den ursprünglichen Annahmen des Vorstands. Die Umsätze der neu gegründeten GreenCluster GmbH, die den Geschäftsbereich VoltaStore bildet, hat den verzögerten Produktionsanlauf der ausgelagerten Fertigung von Batteriesystemen infolge von langen Lieferzeiten für Bauteile und sonstige Produktionsmaterialien überkompensiert. So setzt sich der Konzernumsatz im vergangenen Geschäftsjahr vor allem aus Erträgen durch erbrachte Serviceleistungen, den Verkauf von Batteriesystemen sowie Erlösen aus dem Handel und der Installation von Photovoltaik-Modulen zusammen. Dennoch hat der Voltabox-Konzern im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von -14,5 % (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) zu verzeichnen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt im Berichtsjahr -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro), was einer EBITDA-Marge von-77,1 % entspricht. Damit konnte die Prognose-Kenngröße besser gestaltet werden als ursprünglich angenommen (Prognose vom 28. April 2022: -2,5 Mio. Euro).

Aufgrund des erwähnten verzögerten Produktionsanlaufs und den damit einhergehenden reduzierten Geschäftsaktivitäten sind die umsatzbezogenen Kosten, insbesondere der Materialaufwand, ebenfalls rückläufig. Die Materialeinsatzquote (ermittelt aus dem Verhältnis Materialaufwand zu Umsatz und Bestandsveränderung) hat sich auf 76,6 % (Vorjahr: 93,9 %) verbessert. Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 – unter Nicht-Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge – ein Rohertrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), was einer Rohertragsmarge von 24,9 % entspricht (Vorjahr: 11,0 %). Der Personalaufwand ist durch den planmäßigen Personalabbau um 59,3 % auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) gesunken. Aufgrund der nur leicht rückläufigen Umsatzentwicklung verringerte sich die Personalaufwandsquote auf 33,8 % (Vorjahr: 80,2 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben leicht reduziert bei 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Nach planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro) verbesserte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf -3,9 Mio. Euro (Vorjahr: -10,0 Mio. Euro). Die EBIT-Marge beläuft sich entsprechend auf -130,6 % (Vorjahr: -285,7 %). So erwirtschaftete der Voltabox-Konzern im Berichtszeitraum ein Konzernergebnis in Höhe von -4,0 Mio. Euro (Vorjahr: -12,8 Mio. Euro). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,23 Euro.

Die Vermögenswerte des Voltabox-Konzerns sind zum Bilanzstichtag hauptsächlich aufgrund des Vorratsaufbaus für den Geschäftsbereich VoltaStore auf 6,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 5,7 Mio. Euro) gestiegen. Die langfristigen Vermögenswerte sanken im Wesentlichen durch die Abwertung der Finanzanlagen auf 1,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,6 Mio. Euro). Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen auf 5,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 4,1 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der flüssigen Mittel zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gleichzeitig auf 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,2 Mio. Euro). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen 2,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,4 Mio. Euro) und enthalten im Wesentlichen Forderungen aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Das Eigenkapital des Voltabox-Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,7 Mio. Euro).

„Mit unseren neuen wesentlichen Anteilseignern, der Triathlon Gruppe sowie der Sunlight Group, sind wir Teil einer einzigartigen Kombination aus Innovationskraft, Expansionsdynamik und wirtschaftlicher Solidität sowie Finanzstärke. In dieser Konstellation möchten wir zukünftig unsere Stärken im Bereich Hochvolt-Anwendungen sowie der Umsetzung von Geschäftsmodellen im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung zum Nutzen der gesamten Gruppe einbringen. Ich bin absolut überzeugt, dass Voltabox hier einen echten Mehrwert leisten und gleichzeitig perspektivisch erheblich profitieren kann“, führt Patrick Zabel aus.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtszeitraum auf -2,7 Mio. Euro (Vorjahr: -8,2 Mio. Euro) erhöht. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich infolge der durchgeführten Kapitalerhöhung auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: -3,6 Mio. Euro). Entsprechend ergibt sich ein Free Cashflow von -3,0 Mio. Euro (Vorjahr: -8,7 Mio. Euro). Damit hat die Gesellschaft die ursprünglich ausgegebene Prognose des Free Cashflow, der mit weniger als -2,5 Mio. Euro erwartet wurde, nicht erreicht.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Konzern eine deutliche Umsatzsteigerung auf rd. 12,8 Mio. Euro bei einer EBITDA-Marge von voraussichtlich 0%. Der starke Anstieg wird vor allem durch das dynamische Wachstum des jungen Geschäfts im Bereich VoltaStore ermöglicht. Gleichzeitig erwartet der Vorstand aber auch im Bereich des Kerngeschäfts mit Lithium-Ionen Batteriesystemen für Hochvolt-Anwendungen wie Bau- und Landmaschinen einen signifikanten Anstieg des Umsatzvolumens um rund 100 %.

Die verbesserte Umsatzgenerierung hat sich bereits im ersten Quartal gezeigt. Der Vorstand erwartet auf dieser Basis eine gleichmäßige Verteilung des erwarteten Jahresumsatzes über die entsprechenden Quartale des Geschäftsjahres. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilung zum 31. März 2023 ist für den 25. Mai geplant.

Über die Voltabox AG

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter für Elektromobilitätslösungen in industriellen Anwendungen. Kerngeschäft sind sichere, hochentwickelte und leistungsstarke Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis, die modular und in Serie gefertigt werden. Die Batteriesysteme finden vor allem Verwendung in Bau- und Landmaschinen sowie Elektro- und Hybrid-Bussen. Darüber hinaus ist Voltabox über die Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung und entsprechender Nutzungsmodelle tätig.

CENTROTEC SE: Verzicht auf Mindestannahmevolumen bei dem Aktienrückkaufangebot

Verzichtsmitteilung

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. April 2023 unwiderruflich den

Verzicht

auf die unter Ziffer 2.3 lit. a) geregelte Angebotsbedingung des laufenden, am 27.03.2023 veröffentlichten
Aktienrückkaufangebots beschlossen, wonach das Angebot für mindestens 500.000
Stück CENTROTEC-Aktien angenommen werden muss (Mindestannahmevolumen).

Die Durchführung des am 27.03.2023 veröffentlichten Aktienrückkaufangebots steht damit nicht
mehr unter der Bedingung der Erreichung eines Mindestannahmevolumens von 500.000 Stück
CENTROTEC-Aktien.

Brilon, 25. April 2023

CENTROTEC SE
Der Vorstand

Donnerstag, 27. April 2023

Petro Welt Technologies AG – Konzernergebnis 2022: Abgabe der operativen russischen Gesellschaften, Konzentration auf das Geschäft in Kasachstan

AD-HOC-MITTEILUNG

- Verkauf der russischen Geschäftseinheiten mit 28. August 2022 und Liquidierung des Joint-Ventures im Oman.

- Hauptmarkt des Unternehmens ist damit nunmehr Kasachstan.

- Umsatz reduziert sich in EUR um 0,8 %, in RUB um 11,8 %.

- Ergebnis durch Verluste aus dem Verkauf der Tochtergesellschaften deutlich negativ.

- Eigenkapitalquote geht auf 15,5 % zurück.

- Operativer Hauptumsatz- und Ergebnisträger ist das Segment Well Services, gefolgt von Drilling, Sidetracking und Integriertes Projektmanagement (IPM).

Wien, am 27. April 2023

Im Verlauf des Jahres 2022 geriet die Weltwirtschaft unter noch nie dagewesenen Druck. Neben der Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine stellte vor allem die hohe Inflation eine große Herausforderung dar. Geopolitische Konflikte verschärften die Energiekrise und trieben die Inflationserwartungen noch mehr in die Höhe.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. August 2022 beschlossen die Aktionäre der Petro Welt Technologies AG den Verkauf der in Russland ansässigen Geschäftseinheiten, vertreten durch die Tochtergesellschaften OOO KATKoneft, OOO KATOBNEFT, OOO KAToil-Drilling, OOO Wellprop, OOO KAT.oil Leasing, OOO Petro Welt Technologies und OOO Trading House KAToil. Die Gruppe schloss die Transaktion Ende August 2022 ab. Die von diesen Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinne und Verluste werden als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen.

Die PeWeTe beschloss außerdem, die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Rahmen des derzeitigen Joint Ventures im Oman zu beenden. Infolgedessen wird die von der Gruppe gehaltene Tochtergesellschaft PEWETE EVO SERVICES LLC, die ihre Dienstleistungen im Rahmen des Joint Ventures im Oman erbringt, gerade liquidiert. Daher wird PEWETE EVO SERVICES LLC als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Der Großteil der Vermögenswerte im Oman wurde auf die Tochtergesellschaft der PeWeTe in Kasachstan übertragen. Diese ist somit die einzige verbleibende operative Geschäftseinheit der PeWeTe Gruppe und wird unter fortgeführte Geschäftsbereiche dargestellt.

Entwicklung im Überblick

Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Ölproduktion und der Erhöhung der Quoten im Rahmen des OPEC+-Abkommens verzeichnete die PeWeTe Gruppe 2022 eine durchaus solide operative Entwicklung. Ungeachtet des Verkaufs der russischen Geschäftseinheiten mit Ende August 2022 zeigt sich der Umsatz der Gruppe für das Gesamtjahr daher nahezu stabil. Das nur für den Zeitraum Jänner bis August 2022 konsolidierte Segment Well Services und Bohrlochstimulation erzielte allein in diesem Zeitraum ein leichtes Umsatzplus gegenüber dem Gesamtjahr 2021. Der Umsatz in den ersten acht Monaten des Jahres 2022 belief sich auf 115,4 Mio. EUR (+16,4 % im Vergleich zum Gesamtjahr 2021).

In Summe sanken die Umsatzerlöse der PeWeTe Gruppe gemessen in RUB im Jahr 2022 um 11,8 % und gaben damit gegenüber dem Niveau von 2021 spürbar nach. In EUR reduzierte sich der Umsatz hingegen nur um 0,8 % auf EUR 235,1 Mio. Die Umsatzkosten sanken im Jahr 2021 in RUB um 12,2 % und in EUR um 1,2 % auf EUR 199,4 Mio. (2021: EUR 201,9 Mio.). Per Saldo fiel auch der Bruttogewinn mit EUR 35,7 Mio. etwas höher aus als im Vorjahr (2021: EUR 35,0 Mio.), entsprechend wuchs auch die Bruttogewinnmarge auf 15,2 % (2021: 14,8 %) an.

Das EBIT war hingegen durch den Verlust aus dem Verkauf der Beteiligungen in Russland – er betrug EUR 399,4 Mio. – massiv belastet und belief sich auf EUR –388,8 Mio. Entsprechend negativ fiel auch die EBIT-Marge mit –165,4 % aus. Auch das EBITDA reduzierte sich angesichts dieser Entwicklung deutlich auf EUR –361,5 Mio. (2021: EUR 33,5 Mio.), die EBITDA-Marge sank auf –153,8 % (2021: 14,1 %).

Das bereinigte EBIT ohne das Ergebnis der Ende August 2022 veräußerten russischen Tochtergesellschaften belief sich auf EUR 10,6 Mio. mit einer Marge von 4,5 %. Das bereinigte EBITDA belief sich auf EUR 37,9 Mio. mit einer Marge von 16,1 %. Vor allem dank erheblicher Fremdwährungsverluste fiel auch das Finanzergebnis mit EUR –15,8 Mio. negativ aus. Das Ergebnis vor Steuern betrug auf Basis all dieser Entwicklungen EUR –404,6 Mio., das Konzernergebnis EUR –411,8 Mio.

Die Eigenkapitalquote nahm als Konsequenz des Verkaufs der russischen Geschäftseinheiten und des dadurch erzielten Verlustes auf 15,5 % (2021: 51,0 %) ab. Weiterhin verfügt PeWeTe jedoch über eine gemessen am deutlich reduzierten Geschäftsvolumen komfortable Liquiditätsposition von EUR 58,6 Mio.

Ausblick für 2023

Vor dem Hintergrund weltweit geringerer Wachstumsraten ist die Konjunktur Kasachstans von relativ hoher Stabilität, allerdings hoher Inflation geprägt. Positiv wirken sich auch die hohen Rohstoffpreise aus. Die weltweite Ölnachfrage wird laut OPEC im Jahr 2023 voraussichtlich leicht steigen und 101,8 mb/d erreichen.

Das Management rechnet für 2023 mit einem Umsatz von rund KZT 8,8 Mrd. bis KZT 9,8 Mrd. Umgerechnet in die Berichtswährung Euro könnte der Umsatz bei einem Wechselkurs von KZT 475 bis KZT 500 je Euro in einer Spanne von EUR 17,6 Mio. bis EUR 20,6 Mio. liegen. Das EBITDA wird derzeit mit KZT 3,7 Mrd. prognostiziert, was bei einem Wechselkurs je Euro in der genannten Spannbreite einem Betrag von EUR 6,6 Mio. bis EUR 7,7 Mio. entspricht. Diese Erwartung basiert auf der Lage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts und schließt gravierende negative Effekte, insbesondere eine weitere Eskalation der angespannten geopolitischen und wirtschaftlichen Lage, nicht ein.

Der Geschäftsbericht 2022 der Petro Welt Technologies AG steht unter www.pewete.com zum Download zur Verfügung.   (...)

IVA: Klare Ablehnung zu Multi-Voting-Shares-Planungen der EU

Aus den IVA-News Nr. 4 / April 2023

Der EU-Listing-Act hat unter der schwedischen Ratspräsidentschaft an Fahrt gewonnen. Damit soll generell die Kapitalmarktunion vorangetrieben und die europäischen Kapitalmärkte attraktiver gestaltet werden. Neben anderen positiven Maßnahmen sieht der Entwurf die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, so genannten Multi-Voting-Shares, vor, die in einem neuen Marktsegment (European Growth Market) notieren und insbesondere Start-ups fördern sollen. Der IVA hat sich im Rahmen der Beratung zu diesem Entwurf klar gegen diese Aktienklasse ausgesprochen. Die Einführung wäre ein Paradigmenwechsel und würde mit dem international bewährten „one share, one vote“-Prinzip brechen. Ein beschnittener (Stimmrechts-)Einfluss, der nicht mehr dem geleisteten Kapital- und Risikoeinsatz entspricht, ist aktionärsschädlich. Zudem ist das Marktsegment des Europäischen Wachstumsmarktes in Österreich nicht existent.

Squeeze-Out Update: Intercell / Valneva

Aus den IVA-News Nr. 4 / April 2023

Im Gesellschafterausschlussverfahren Intercell/Valneva wurde nach mehrfachen erfolglosen Vermittlungsversuchen nun ein Gutachten erstellt. In diesem Gutachten wird festgestellt, dass je Aktie eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 3,52 bis EUR 3,71 (zusätzlich zur schon erfolgten Abfindung in Höhe von EUR 1,69) erforderlich ist. Das Gericht hat die Möglichkeit eingeräumt, sich binnen vier Wochen zum Gutachten zu äußern.

InCity Immobilien AG: INCITY LIEGT MIT HGB-KONZERNVERLUST VON EUR 2,9 MIO. FÜR 2022 IM PLAN – WEITER HOHE STILLE RESERVEN IM PORTFOLIO

Corporate News

- Jahresergebnis im Konzern bei EUR -2,9 Mio., im Einzelabschluss bei EUR -1,9 Mio.

- Einzelabschluss maßgeblich durch nicht liquiditätswirksame außerordentliche Abschreibung bei einer Objektgesellschaft geprägt

- Hohe Eigenkapitalquote und niedriger Loan-to-Value belegen finanzielle Stabilität

- Stabile Entwicklung der Mieterträge im Bestandsportfolio

- Net Asset Value (NAV) liegt zum 31. Dezember 2022 bei EUR 1,66 je Aktie

- Portfolio der Bestandsimmobilien erweist sich im Gesamten weiterhin als sehr wertstabil mit Marktwerten – weit überwiegend – signifikant über Buchwerten

- Positive Gesamteinschätzung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage

Schönefeld, 27. April 2022 – Der heute veröffentlichte Geschäftsbericht der InCity Immobilien AG („InCity AG“) weist für das Geschäftsjahr 2022 auf Konzernebene einen Jahresfehlbetrag (HGB) von EUR 2,9 Mio. aus; auf Einzelabschlussebene belief sich der Jahresfehlbetrag auf EUR 1,9 Mio. Damit entsprechen die finalen Ergebnisse den am 28. März 2023 veröffentlichten vorläufigen Zahlen. Der Rückgang der Ergebnisse im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr (2021: EUR 1,0 Mio. im Konzern beziehungsweise EUR 2,1 Mio. im Einzelabschluss) ist vor allem durch Einmaleffekte bedingt, da im Vorjahr ein signifikanter positiver Ergebniseffekt (im Wesentlichen Verkauf der Bestandsimmobilie „Werftstraße 3“ im Wege eines Share-Deals) angefallen war. Im Einzelabschluss der InCity AG für 2022 spiegelt sich zudem aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der InCity-Tochtergesellschaft IC Objekt8 Frankfurt GmbH eine nicht liquiditätswirksame außerordentliche Abschreibung auf die von dieser Gesellschaft gehaltene Bestandsimmobilie „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt am Main in Höhe von rund EUR 1,8 Mio. wider. „Auf Konzernebene entsprach das Ergebnis unseren Planungen, das Ergebnis des Einzelabschlusses dagegen lag – unter Beachtung von weiteren sich maßgeblich gegenseitig aufhebenden Einmaleffekten – insbesondere infolge der außerordentlichen nicht liquiditätswirksamen Abschreibung auf die Bestandsimmobilie der IC Objekt8 Frankfurt GmbH („Stiftstraße 18/20“) unterhalb der Prognose. Mit Ausnahme dieses Objektes liegen die Marktwerte aller anderen Bestandsimmobilien der InCity jedoch weiterhin – zum überwiegenden Teil deutlich – über deren HGB-Buchwerten, obwohl im Wesentlichen die Veränderungen der Kapitalisierungszinssätze erstmals seit mehreren Jahren zu einer Reduzierung von Marktwerten der Bestandsimmobilien geführt haben. Letzteres war angesichts der allgemeinen Marktentwicklung zu erwarten, und die weiterhin hohen stillen Reserven unseres Bestandsportfolios sind gerade vor diesem Hintergrund ein Indikator für die Qualität unserer Immobilien, ebenso wie die stabile Entwicklung der Erträge aus der Vermietung der Bestandsimmobilien“, sagt Finanzvorstand Helge H. Hehl.

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2022 umfasste das Bestandsimmobilienportfolio des InCity Konzerns insgesamt sieben Objekte, darunter fünf Wohn- und Geschäftshäuser sowie zwei Büroimmobilien in Berlin und Frankfurt am Main. Somit blieb die Zahl der von InCity gehaltenen Bestandsimmobilien im Geschäftsjahr 2022 konstant. Der HGB-Buchwert des Bestandsportfolios belief sich zum 31. Dezember 2022 auf rund EUR 149 Mio. (31. Dezember 2021: rund EUR 152 Mio.); der Rückgang erklärt sich dabei durch die nach HGB jährlich vorzunehmenden Regel-Abschreibungen sowie durch die bereits erwähnte außerordentliche nicht liquiditätswirksame Abschreibung auf eine Bestandsimmobilie. Es waren im abgelaufenen Geschäftsjahr weder Abgänge noch Zugänge von Bestandsimmobilien zu verzeichnen.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2022 im Konzern Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: rund EUR 7,5 Mio.) erzielt, die zum weitaus überwiegenden Teil aus Erträgen aus der Vermietung der Bestandsimmobilien stammen. Diese beliefen sich auf rund EUR 6,9 Mio., nachdem sie im Vorjahr bei rund EUR 6,7 Mio. gelegen hatten.

Neben dem aktiven Management seines Bestandsimmobilienportfolios hat der InCity-Konzern die in 2021 wieder aufgenommenen eigenen Projektentwicklungstätigkeiten, für welche die IC Bau GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der InCity AG im Jahr 2021 neu gegründet worden war, im Berichtsjahr planmäßig weitergeführt. Den Schwerpunkt der Projektentwicklungstätigkeiten bildet weiterhin die Realisierung einer neu zu errichtenden Büroimmobilie in Schönefeld in unmittelbarer Nähe zum Hauptstadtflughafen BER, wofür die IC Bau GmbH im Juli 2021 von einem Dritten als Generalübernehmer mandatiert worden war. Darüber hinaus hat InCity 2022 auf Konzernebene im Rahmen des Ende 2016 von einer Tochtergesellschaft der InCity AG mit der Luxemburger Gesellschaft Aereo Gate Properties S.A. (vormals: Lilienthalpark-Flughafen Berlin Fund SCS) geschlossenen Vertrages zur Asset-Advisory und zu damit zusammenhängenden Tätigkeiten – ebenso wie bereits im Vorjahr – Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 0,8 Mio. erzielt.

Das EBITDA des InCity-Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf rund EUR 2,6 Mio. Dabei erklärt sich der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von rund EUR 5,5 Mio. im Wesentlichen dadurch, dass im Vorjahr ein positiver Ergebnisbeitrag (EUR 3,6 Mio., inklusive Endkonsolidierungseffekt) aus dem Verkauf von 100 % der Geschäftsanteile an der die Bestandsimmobilie „Werftstraße 3“ in Berlin haltenden Objektgesellschaft angefallen war, dem im Berichtsjahr kein erneuter Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf einer Bestandsimmobilie gegenüberstand. Dieser Effekt konnte teilweise, aber nicht vollständig, durch operative Mehr-Erträge der Bestandsimmobilien (EUR +0,5 Mio.), geringere Einmal- bzw. Sondereffekte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR +0,1 Mio.) sowie periodenfremde Erträge (EUR 0,1 Mio.) kompensiert werden. Für den Rückgang des Konzernergebnisses war neben dem Rückgang des EBITDA im Vorjahresvergleich die außerplanmäßige, nicht liquiditätswirksame Abschreibung auf die Bestandsimmobilie „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt am Main in Höhe von rund EUR 1,8 Mio. maßgeblich, die im Berichtsjahr aufgrund der Marktbewertung durch einen externen Dritten zum Stichtag 31. Dezember 2022 notwendig geworden war. Teilweise konnte dieser negative Ergebniseffekt unterhalb des operativen Ergebnisses (EBITDA) durch keine im Berichtsjahr angefallenen Abschreibungen auf Finanzanlagen (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) sowie im Vorjahresvergleich geringere Zinsaufwendungen saldiert mit Zinserträgen (insgesamt: EUR 0,2 Mio.) kompensiert werden.

Ungeachtet der zunehmenden Herausforderungen durch das von steigender Inflation, höheren Zinsen und wirtschaftlichen Verwerfungen infolge des Krieges in der Ukraine geprägten Marktumfeldes hat sich das Bestandsportfolio des InCity Konzerns auch im Jahr 2022 weiterhin als resilient erwiesen und stabile Erträge generiert. So konnte in nahezu sämtlichen Bestandsobjekten die sehr gute Vermietungssituation weiter erhalten werden, und die Zahlungsquote lag weiterhin bei nahezu 100 %. Eine leichte temporäre Erhöhung des Leerstandes gegenüber dem Vorjahr ergab sich vor allem aus dem erwarteten Auslaufen eines Mietvertrages mit einem Bestandsmieter im Objekt „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt Ende Juli 2022. Bei den noch auszubauenden Penthouse- und Wohneinheiten in den Berliner Objekten „Jägerstraße 34/35“ sowie den im Umbau befindlichen drei Wohnungen am „Leipziger Platz 8“, strebt die InCity AG die Fertigstellung eines Teils dieser Wohneinheiten für Mitte 2023 sowie der weiteren Einheiten in 2024 an.

Weiterhin hohe Eigenkapitalquote und niedriger LTV belegen finanzielle Solidität

Die Eigenkapitalquote der InCity Immobilien AG lag zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2022 bei 89,6 % (31. Dezember 2021: 91,3 %). Im Konzern lag die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag bei 45,9 % (31. Dezember 2021: 50,1 %) und somit weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Rückgang der Eigenkapitalquote im Konzern im Vergleich zum Vorjahr ist maßgeblich auf den im Berichtsjahr erzielten Konzernjahresjahresfehlbetrag in Verbindung mit der Bilanzverlängerung aufgrund des Baufortschritts der neu zu errichtenden Büroimmobilie in Schönefeld zurückzuführen.

Der LTV (Loan-to-Value) liegt zum 31. Dezember 2022 bei 29,7 % (31. Dezember 2021: 27,8 %) und liegt damit weiterhin im Branchenvergleich auf einem niedrigen Niveau. Beim LTV werden die Nettofinanzverbindlichkeiten des Konzerns zum Bilanzstichtag den Marktwerten der Immobilien gegenübergestellt.

Stille Reserven bleiben auf einem hohen Niveau

Der innere Wert („Net Asset Value“, kurz: „NAV“) der Aktie der InCity AG lag zum 31. Dezember 2022 bei EUR 1,66 je Aktie (31. Dezember 2021: EUR 1,88 je Aktie). In der Verringerung des NAV spiegelt sich insbesondere die Entwicklung des Marktwertes des Bestandsimmobilienportfolios wider. Im Rahmen der durch einen externen Dritten durchgeführten Bewertung zum 31. Dezember 2022 wurde dieser mit EUR 207,0 Mio. ermittelt (31. Dezember 2022: EUR 227,2 Mio.). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der verwendeten Kapitalisierungszinssätze (beziehungsweise den Rückgang der verwendeten Vervielfältiger auf die erzielbaren Marktmieten der Bestandsimmobilien) zurückzuführen. Lediglich für die „Stiftstraße 18/20“ in Frankfurt am Main wurde eine – oben bereits beschriebene – außerordentliche, nicht liquiditätswirksame Abschreibung in der HGB-Rechnungslegung notwendig, da hier der aktuell ermittelte Marktwert unter dem HGB-Buchwert (fortgeführte Anschaffungskosten: Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Regelabschreibung gemäß der Nutzungsdauer) liegt. Für die sechs weiteren Bestandsimmobilien liegen die zum Stichtag ermittelten Marktwerte weiterhin – zum überwiegenden Teil signifikant – über den fortgeführten Anschaffungskosten.

Mit Blick auf das HGB-Ergebnis des Konzerns ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass planmäßige Abschreibungen ergebnismindernd einfließen. Die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert – die sogenannten stillen Reserven – betragen zum 31. Dezember 2022 rund EUR 58,3 Mio. (31. Dezember 2021: rund EUR 75,0 Mio.). Trotz Reduzierung der Marktwerte zum Bilanzstichtag liegen somit die Marktwerte insgesamt rund 39 % über den HGB-Buchwerten.

Zuversichtlicher Ausblick für das Geschäftsjahr 2023

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 plant der Vorstand im InCity-Konzernabschluss einen Jahresfehlbetrag zwischen EUR -3,8 Mio. und EUR -4,3 Mio. Dieser wird im Wesentlichen auf ordentliche HGB-Abschreibungen in Höhe von rund EUR 1,9 Mio. auf das Sachanlagevermögen, hiervon wiederum rund EUR 1,8 Mio. auf die Bestandsimmobilien, sowie auf Investitionen in den Bestand zurückzuführen sein. Letztere werden voraussichtlich zwischen EUR 3,1 Mio. und EUR 3,6 Mio. betragen und nicht aktiviert werden, sondern ergebnismindernd wirken. Bei dem weitaus überwiegenden Teil der geplanten Investitionen handelt es sich um werterhöhende Maßnahmen.

Auf Ebene des Einzelabschlusses der InCity AG geht der Vorstand für das Jahr 2023 derzeit von einem Jahresergebnis zwischen EUR -0,4 Mio. und EUR -0,9 Mio. aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Asset-Management-Fees der bestandshaltenden Gesellschaften der InCity-Gruppe, die sich 2022 auf rund EUR 0,6 Mio. beliefen, vom Geschäftsjahr 2023 an nicht mehr von der InCity AG, sondern von deren 100%iger Tochtergesellschaft, der IC Immobilien Betriebsgesellschaft mbH, vereinnahmt werden, und somit künftig mittelbar über Gewinnausschüttungen der InCity AG zufließen können. Nicht in diesen Planungen berücksichtigt sind eventuelle positive Ergebnisbeiträge, die aus potenziellen Akquisitionen bzw. Verkäufen von Bestandsimmobilien resultieren könnten.

„Insgesamt gehen wir davon aus, dass die in der Immobilienfinanzierung aktiven Kreditinstitute weiterhin eine vorsichtige Finanzierungspolitik verfolgen werden. Angesichts der unverändert soliden Finanzierungsstruktur des InCity Konzerns und der hohen Qualität der Immobilien in unserem Bestandsportfolio blicken wir jedoch zuversichtlich auf die kommenden Monate“, sagt Michael Freund, Vorstandsvorsitzender der InCity Immobilien AG. „Zum einen hat sich unser Bestandsportfolio in einem herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld in der Vergangenheit – im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine mit den jeweils makroökomischen Folgen – als vergleichsweise resilient erwiesen, zum anderen sehen wir gute Chancen, mit unseren Objekten beim In-Gang-Kommen eines erneuten Konjunkturaufschwungs an diesem partizipieren zu können.“

ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat einen Darlehensvertrag zur Aufnahme eines unbesicherten, nicht verzinsten Darlehens in Höhe von EUR 235 Millionen und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 von ihrer Mehrheitsaktionärin, der Adler Group S.A. („Adler Group“) unterzeichnet.

Die Adler Group hält an der Gesellschaft 96,90 % der Anteile und ist damit ein der Gesellschaft nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG. Der Abschluss des Darlehensvertrags erfolgte mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG.

Der Darlehensvertrag ist Bestandteil der Vereinbarung mit bestimmten Anleihegläubigern der Adler Group über die Bereitstellung einer Fremdfinanzierung und dient der Finanzierung der Rückzahlung der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihen.

Berlin, den 27. April 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Mittwoch, 26. April 2023

RAS Beteiligungs GmbH: Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe schließen Übernahme von home24 erfolgreich ab

Corporate News

- Übernahme von home24 durch XXXLutz erfolgreich abgeschlossen

- Sämtliche Vollzugsbedingungen inklusive kartellrechtlicher Freigabe eingetreten

- XXXLutz plant, home24-Aktie von der Börse zu nehmen 

Wels, 26. April 2023 – Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), haben die Übernahme der home24 SE ("home24") erfolgreich abgeschlossen. Bereits Mitte April hatte XXXLutz die kartellrechtliche Freigabe für den Erwerb von home24 erhalten. In einem nächsten Schritt plant XXXLutz, die home24-Aktie von der Börse zu nehmen.

XXXLutz freut sich, gemeinsam mit home24 neue Wachstumschancen zu ergreifen und dem Unternehmen als starker Partner Stabilität und Schlagkraft für die künftige Ausrichtung zu geben.

Über XXXLutz
XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 25.700 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,34 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24
home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren 25 im übrigen Europa. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).

Uniper SE: Uniper erwartet starke Ergebnisse für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Uniper erwartet für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023 ein starkes Ergebnis, das das derzeitige günstige Marktumfeld widerspiegelt. Auf der Grundlage vorläufiger und ungeprüfter Zahlen erwartet Uniper für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023 ein bereinigtes EBIT von EUR 749 Mio. (Vorjahr: EUR -917 Mio.) und ein bereinigtes Nettoergebnis von EUR 451 Mio. (Vorjahr: EUR -674 Mio.).

Im Hinblick auf die russischen Gaslieferkürzungen sind Uniper insgesamt im ersten Quartal 2023 keine weiteren Verluste aus der Beschaffung von Ersatzgasmengen entstanden. Daher benötigt Uniper bis auf Weiteres keine neuen Eigenkapitalerhöhungen des Bundes. Da die Gaspreise jedoch weiterhin volatil sind, können künftige Verluste aus der Beschaffung von Ersatzgasmengen und entsprechende potenzielle Eigenkapitalmaßnahmen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Insgesamt erwartet Uniper für das Jahr 2023 eine starke Ergebniserholung gegenüber dem Vorjahr, die zu einem positiven bereinigten EBIT und bereinigten Jahresüberschuss des Konzerns führen wird. Dieser aktualisierte Ausblick steht unter dem Vorbehalt der Marktpreisentwicklung im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2023 in einem insgesamt weiterhin volatilen und unsicheren Geschäftsumfeld.

Alle genannten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Aufgrund der Klassifizierung des Geschäftsbereichs Russische Stromerzeugung als nicht fortgeführte Aktivitäten im Jahr 2022 wurden die genannten Vorjahreswerte angepasst. Die detaillierten Finanzergebnisse für das erste Quartal 2023 werden, wie angekündigt, am 4. Mai 2023 veröffentlicht.

Die verwendeten Kennzahlen werden im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert. Der Geschäftsbericht der Uniper SE ist unter www.uniper.energy abrufbar.

GK Software SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Fujitsu erfolgreich: Mindestannahmeschwelle von 55 Prozent überschritten

Corporate News

- Fujitsu wird neue Mehrheitseigentümerin der GK Software SE

- Weitere gesetzliche Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 26. April 2023 und endet am 9. Mai 2023

Fujitsu hat heute mitgeteilt, dass die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Fujitsu ND Solutions AG festgelegte Mindestannahmeschwelle von 55 Prozent bis zum Ende der Annahmefrist am 20. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) überschritten wurde. Das Ergebnis des Angebots wird laut Bietergesellschaft voraussichtlich am 25. April 2023 bekanntgegeben.

Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, können das Angebot in der gesetzlich vorgesehenen weiteren Annahmefrist, die voraussichtlich am 26. April 2023 beginnt und am 9. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) endet, noch annehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der GK Software SE hatten in ihrer gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen begründeten Stellungnahme zum Übernahmeangebot der Fujitsu ND Solutions AG die Höhe des Angebotspreises von 190 Euro je Aktie als fair und angemessen bezeichnet und den Aktionären die Annahme empfohlen. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird noch im zweiten Quartal 2023 erwartet. Die regulatorischen Genehmigungen sind bereits erfolgt.

Alle Informationen zum Angebot finden Sie unter: https://www.nd-offer.de/

Über die GK Software SE

Die GK Software SE ist ein weltweit führender Anbieter von Cloud Lösungen für den internationalen Einzelhandel und gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Branche. Die Basis dafür sind selbstentwickelte, offene und plattformunabhängige Lösungen. Dank des umfassenden Produktportfolios setzen gegenwärtig 22 Prozent der weltweit 50 größten Einzelhändler auf Lösungen von GK. Zu Kunden der Gesellschaft gehören u. a. Adidas, Aldi, Coop (Schweiz), Edeka, Grupo Kuo, Hornbach, HyVee, Lidl, Migros, Netto Marken-Discount und Walmart International. Die GK verfügt über Tochtergesellschaften in den USA, Frankreich, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Südafrika, Singapur, Australien und ist im Besitz oder hält u. a. Mehrheitsanteile an der DF Deutsche Fiskal GmbH, der Artificial Intelligence for Retail AG und der retail7. Seit dem Börsengang 2008 ist das Unternehmen um mehr als das Siebenfache gewachsen und erwirtschaftete 2021 einen Umsatz von 130,8 Mio. EURO. GK wurde 1990 von CEO Rainer Gläß und Stephan Kronmüller (stellvertretender Vorstand) gegründet und ist bis heute gründergeführt. Neben dem Hauptsitz in Schöneck betreibt die Gruppe mittlerweile 15 Standorte weltweit. GK hat das Ziel, das führende Unternehmen für Cloud-Lösungen im Einzelhandel weltweit zu werden, um so Konsumenten auf allen Kontinenten die bestmögliche Einkaufserfahrung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Unternehmen: www.gk-software.com

SECANDA AG: Hauptversammlung der SECANDA AG soll über vollständiges Delisting vom Freiverkehr entscheiden

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Aktionär Mountain Partners AG hat den Vorstand der SECANDA AG ersucht, die „Börsennotierung“ der Gesellschaft zu beenden. Die Aktionäre Dr. Cornelius Boersch und Manfred Rietzler haben sich dem angeschlossen. Zusammen halten die genannten Aktionäre die Mehrheit der Aktien der SECANDA AG. Der Vorstand der SECANDA AG hat heute hierzu beschlossen, die Hauptversammlung der SECANDA AG im Rahmen der für den 20.06.2023 geplanten ordentlichen Hauptversammlung über ein vollständiges Delisting vom Freiverkehr entscheiden zu lassen (§ 119 Abs. 2 AktG).

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der SECANDA AG handelt es sich um die umfirmierte Intercard AG. Die Gesellschaft entwickelt und vertreibt Chipkarten für verschiedene Anwendungsgebiete. Sie ist Marktführer für multifunktionale Chipkarten für Universitäten, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen in Deutschland.

Luxempart S.A.: Öffentlicher Brief an die Aktionäre der SNP SE anlässlich der Hauptversammlung am 23. Mai 2023

Die Luxempart S.A., mit mehr als 10 Prozent der Anteile zweitgrößte Aktionärin der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN DE0007203705, WKN 720370) hat anlässlich der Hauptversammlung der SNP SE am 23. Mai 2023 heute einen öffentlichen Brief an die Mitaktionäre der SNP SE publiziert:


Sehr geehrte Mitaktionärinnen und Mitaktionäre der SNP SE,

wir schreiben Ihnen heute im Namen der Luxempart S.A., die aktuell mehr als 10 Prozent der Anteile an der SNP SE hält und damit zweitgrößte Aktionärin der Gesellschaft ist. Hinter Luxempart stehen traditionsreiche Familien, die seit mehr als 100 Jahren unternehmerisch tätig sind. Mit einem Kapital von 2,2 Milliarden Euro gehen wir langfristige und signifikante Beteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen ein. Diese begleiten wir engagiert, oftmals verbunden mit einem Sitz im Aufsichts- oder Verwaltungsrat.

Auf der anstehenden Hauptversammlung der SNP am 23. Mai 2023 soll auf Antrag eines Mitaktionärs unter anderem über die Änderung des Leitungssystems vom monistischen in das dualistische System beschlossen werden (TOP 5). Der bisherige Verwaltungsrat und die bisherigen geschäftsführenden Direktoren sollen mithin durch einen Aufsichtsrat und einen Vorstand ersetzt werden. Damit einhergehend sollen im Ergebnis auch drei der vier aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats abgewählt werden.

Wir sind gegen eine solche Änderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Auch wenn es auf lange Sicht durchaus Argumente für einen solchen Schritt geben mag, sind wir der Auffassung, dass hierfür im Augenblick nicht der richtige Zeitpunkt ist. Aus diesem Grund werden wir mit unseren Stimmen auf der Hauptversammlung gegen diesen Antrag stimmen. Damit teilen und unterstützen wir die Auffassung des Verwaltungsrats, der ebenfalls gegen eine Änderung des Leitungssystems zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist.

Die Gründe für unsere Stimmabgabe gegen die Änderung des Leitungssystems (TOP 5) sind die folgenden: Wir stehen hinter dem aktuellen Verwaltungsrat aufgrund der von diesem seit 2021 erreichten Leistungen. Der Verwaltungsrat hat zahlreiche Veränderungen initiiert und wichtige Entscheidungen getroffen und damit den Weg für eine erfolgreiche Zukunft der SNP geebnet. Darunter fallen unter anderem die Aufarbeitung und Erhöhung der Transparenz im Finanzbereich, der Compliance und des Berichtswesens, sowie die Berufung des neuen CEO Jens Amail und des kommenden CFO Andreas Röderer, die uns beide persönlich und fachlich überzeugen.
Die SNP befindet sich in einer Transformation und wird erst seit etwas mehr als drei Monaten vom neuen CEO Jens Amail geführt. Der neue CFO wird spätestens im September sein Amt antreten. In dieser kritischen Phase zusätzlich ein fast vollständig neues Aufsichtsgremium zu installieren, würde jegliche Kontinuität auf der Leitungsebene eliminieren. Die durch den eingespielten Verwaltungsrat gewährleistete Stabilität ermöglicht dem Management-Team, sich voll auf die erforderlichen operativen und strategischen Verbesserungen der SNP zu fokussieren.
Als Investmentgesellschaft mit einem langfristigen Anlagehorizont ist unserer Erfahrung nach eine gute Corporate Governance ein entscheidender Schlüssel zu nachhaltigem Unternehmenserfolg. In dieser wichtigen Transformationsphase sehen wir es deshalb nicht als zielführend an, die eingespielte und erfolgreiche Zusammenarbeit des Verwaltungsrats durch eine fundamentale Änderung des Leitungssystems zu gefährden. Zumal sich der aktuelle Verwaltungsrat durch seine komplementären Kompetenzprofile größtenteils hervorragend ergänzt. Dabei ist auch zu erwähnen, dass der Verwaltungsrat mit seiner umfangreichen Kapitalmarkterfahrung dem Management jederzeit zur Seite stehen kann.

Sollte zukünftig von der Gesellschaft ein Wechsel vom monistischen ins dualistische Leitungssystem angestrebt werden, würden wir zudem im Sinne einer guten Corporate Governance einen strukturierten Auswahlprozess der Kandidaten für den Aufsichtsrat erwarten. Dieser Prozess sollte konkret auf die im Gremium geforderten Fähigkeiten und Kompetenzen zugeschnitten sein. Die in dem Antrag vorgeschlagenen Personen (TOP 6) erfüllen das erforderliche Profil aus unserer Sicht aus diversen Gründen nicht.

Demgegenüber unterstützen wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsänderung zur Zusammensetzung und Erweiterung des Verwaltungsrats (TOP 10 und TOP 11) sowie, im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung zu diesen Punkten, die Wahl der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidatin Dr. Andrea Rösinger. Mit ihrer langjährigen internationalen Führungserfahrung in der Softwarebranche wäre sie aus unserer Sicht ideal geeignet, die Technologiekompetenz des im September 2022 ausgeschiedenen Prof. Claus Heinrich im Verwaltungsrat zu ersetzen. Darüber hinaus erlaubt es die Satzungsänderung auch, in Zukunft geschäftsführende Direktoren für den Verwaltungsrat vorzuschlagen.

Ferner möchten wir positiv hervorheben, dass der Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats den Compliance-Fall, der 2021 zu einer Bilanzkorrektur für das Jahr 2019 geführt hat, ordentlich aufgearbeitet hat. Als Aktionärin der SNP würden wir es begrüßen, wenn das Unternehmen die daraus resultierende Klage gegen die Erbengemeinschaft von Dr. Andreas Schneider-Neureither im Zusammenhang mit der Immobilie in den USA (siehe dazu Geschäftsbericht 2022, Seite 18) kurzfristig einvernehmlich, außergerichtlich beilegen könnte, um die Altlasten vollständig hinter sich zu lassen.

Zu den oben aufgeführten Punkten werden wir in den kommenden Wochen auch den Austausch mit unseren Mitaktionärinnen und Mitaktionären suchen. Darüber hinaus werden wir die SNP weiterhin konstruktiv begleiten und bestmöglich im Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aktionärinnen und Aktionäre unterstützen. Eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung und ein steigender Unternehmenswert sind schließlich im Interesse aller Parteien.

Mit freundlichen Grüßen

John Penning
Managing Director
Luxempart S.A.

Florian Herger
Principal
Luxempart S.A.