von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 30. November 2022 hatte dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividende") gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit, ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.
Mehrere außenstehende Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Meiningen eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs beantragt. Der von der Kanzlei Gleiss Lutz vertretenen Antragsgegnerin Adtran Holdings wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen.
Das Gericht hat Herrn RA Gerd Lenuzza, Erfurt, mit Beschluss vom 19. April 2023 zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23 u.a.
39 Spruchanträge
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen