von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I den zunächst für den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin am 27. April 2023 durchgeführt und dabei die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört.
Wie in München üblich, arbeitete die 5. Kammer für Handelssachen unter ihrem Vorsitzenden Richter Dr. Krenek eine detaillierte, nach Komplexen (Planung und Margen, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag, nicht betriebnotwendige Liquidität) geordnete Fragenliste ab. Bezüglich des Beta-Faktors bat das Gericht die Prüfer um eine alternative Berechnung mit einer etwas anders zusammengesetzten Peer Group (ohne Tesla als Ausreisser) und mit anderen Berechnungsweisen:
"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, unter Zugrundelegung der Peer Group und der Me-
thode von PwC den Unternehmenswert zu ermitteln, wenn beim Beta-Faktor Tesla ausge-
schlossen und bei Ferrari entsprechend der Ergänzenden Stellungnahme Seite 227 auch auf den größten nationalen Index abgestellt wird. Dabei möge der Unternehmenswert auf der Basis des arithmetischen Mittels, des Median sowie des Mittelwerts aus arithmetischen Mittel und Median dargestellt werden."
Die erbetenen ergänzenden Ausführungen sollen bis zum 16. Juni 2023 beim Gericht eingereicht werden.
Das Gericht kündigte an, am 28. Dezember 2023 eine Entscheidung zu verkünden.
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
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