Der EU-Listing-Act hat unter der schwedischen Ratspräsidentschaft an Fahrt gewonnen. Damit soll generell die Kapitalmarktunion vorangetrieben und die europäischen Kapitalmärkte attraktiver gestaltet werden. Neben anderen positiven Maßnahmen sieht der Entwurf die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, so genannten Multi-Voting-Shares, vor, die in einem neuen Marktsegment (European Growth Market) notieren und insbesondere Start-ups fördern sollen. Der IVA hat sich im Rahmen der Beratung zu diesem Entwurf klar gegen diese Aktienklasse ausgesprochen. Die Einführung wäre ein Paradigmenwechsel und würde mit dem international bewährten „one share, one vote“-Prinzip brechen. Ein beschnittener (Stimmrechts-)Einfluss, der nicht mehr dem geleisteten Kapital- und Risikoeinsatz entspricht, ist aktionärsschädlich. Zudem ist das Marktsegment des Europäischen Wachstumsmarktes in Österreich nicht existent.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen