Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der S IMMO AG macht die CPI Property Group S.A. Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Wertpapiername: S IMMO AG
WKN: 902388
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der S IMMO AG macht die CPI Property Group S.A. Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des Motorradherstellers KTM AG hat das Landesgericht Ried im Innkreis mit Beschluss vom 18. Juli 2022 Herrn RA Mag. Peter Vogl, MBA, Ried im Innkreis, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser kann bis zum 31. August 2022 zu den Überprüfungsanträgen und zu der Antragserwiderung der PIERER Mobility AG Stellung nehmen.
Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0).
LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Neben den
russischen Wertpapieren beschäftigte uns auch das Geschehen bei den
Gesellschaften der Adler-Gruppe. Zuletzt vor allem die ADLER Real Estate. Die
Perle der Adler-Gruppe wurde in den letzten Monaten vom Mehrheitsaktionär Adler
Group S.A. um ihre Liquidität gebracht. Zunächst wurde ein Darlehen in Höhe von
265 Mio. kurz vor dem Jahreswechsel an die Adler Group S.A. ausgereicht. Der
dazugehörige Darlehensvertrag wurde jedoch erst Ende März 2022 unterzeichnet!
Ende Juni wurde dann der Kauf von 1.400 Berliner Wohnungen vermeldet.
Bruttobewertung der Wohnungen: 326 Mio. Euro, also rund 233.000 Euro je
Wohnung. Ein wohl ambitionierter Preis. Wieso gerade die Tochter- der
Muttergesellschaft die Wohnungen abgekauft hat, erschließt sich uns nicht.
Schließlich sollen die ADLER Real Estate Aktionäre am 31. August 2022 auf der
Hauptversammlung der Gesellschaft dem Verkauf nahezu aller Wohnungen im Bestand
der ADLER Real Estate AG zustimmen. Dies erweckt den Eindruck, dass der Kauf
vor allem den Interessen des Mehrheitsaktionärs diente, um kurzfristig weitere
Liquidität zu erhalten, und kein externer Dritten gefunden werden konnte, der
bereit war, einen vergleichbaren Preis zu zahlen. Zusammen mit den nicht
aufgearbeiteten Vorwürfen aus dem Bericht der KPMG zur Sonderuntersuchung bei
der Adler-Gruppe macht dies alles einen sehr schlechten Eindruck.
Unternehmensführung zum Vergessen. Dem wollen wir entgegentreten, und im
Hinblick auf den angekündigten Ausschluss der freien Aktionäre der ADLER Real
Estate eine Sonderprüfung einleiten, um so sicherzustellen, dass den freien
Aktionären eine faire Abfindung bezahlt wird, inkl. dem Gegenwert eventuell
vorhandener Schadenersatzansprüche gegen (ehemalige) Organmitglieder und
externe Dritte. Dabei sind wir auf die Mithilfe der Aktionäre der ADLER Real
Estate angewiesen. Wie Sie uns helfen können, erfahren Sie hier.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Biotest-Hauptaktionärin Grifols S. A., Barcelona, hatte gem. § 39a WpÜG beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,
die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.
Dieser sog. übernahmerechtliche Squeeze-out der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Biotest-Stammaktien (von dem die Vorzugsaktien laut Antrag nicht betroffen sind) soll am 27. Oktober 2022 vor der 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main erörtert werden. Die am Verfahren beteiligten Biotest-Minderheitsaktionäre können bis zum 11. August 2022 Stellung nehmen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 19/22
Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin Grifols S.A.:
Rechtsanwälte Osborn Clarke, 200359 Hamburg
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Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 31.12.2020 möglicherweise fehlerhaft zu hoch bewertet hat (IFRS 9 in Verb. mit IFRS 13). Darüber hinaus fehlen möglicherweise wesentliche Angaben in der steuerlichen Überleitungsrechnung (IAS 12) und Angaben in der Restlaufzeitengliederung der Anleihen und Bankdarlehen (IFRS 7) sind möglicherweise fehlerhaft.
Quelle: BaFin
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 07.04.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Deutsche Konsum REIT-AG für den offengelegten Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und den zugehörigen Lagebericht (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 07.04.2022 eine Prüfung des offengelegten Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und des zugehörigen Lageberichts der Deutsche Konsum REIT-AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bilanzierung von Darlehensvereinbarungen mit einer Gesellschafterin und die Bilanzierung von über ein Fintech erworbenen Darlehen entgegen International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind.
Quelle: BaFin
Die Deutsche Balaton AG hat den Aktionären der Biofrontera AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,18 je Biofrontera-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 15. Juli 2022 bis zum 12. August 2022.
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/biofrontera_ag_2022.html
Die Elbstein AG hat den Aktionären der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, ein Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,36 je ERWE-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 14. Juli 2022 bis zum 11. August 2022.
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/erwe_immobilien_ag.html
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der ao. Hauptversammlung des Motorradherstellers KTM AG, Mattighofen/Österreich, am 16. Februar 2022 beschlossene Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ist am 23. März 2022 im Firmenbuch eingetragen worden. Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landesgericht Ried im Innkreis eine Überprüfung der von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindung beantragt.
Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0).
LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.
Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das OLG Brandenburg hat auf Anfrage der Antragsgegnerin mitgeteilt, dass es die Sache voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte beraten werde.
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hatte mit Beschluss vom 12. August 2020 von dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, eine ergänzende Stellungnahme angefordert. In der im letzten Jahr vorgelegten Stellungnahme hat der Sachverständige geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %. Er kommt damit auf einen Wert von EUR 20,81 je Aktie.