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Freitag, 6. Februar 2026

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der artnet AG

artnet AG
Berlin

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der artnet AG, Berlin
- ISIN DE000A1K0375, WKN A1K037 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der artnet AG vom 20. November 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH als Hauptaktionärin, welche mit ca. 95,42 % unmittelbar am Grundkapital der artnet AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Januar 2026 in das Handelsregister der artnet AG beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 98006) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der artnet AG auf die Leonardo Art Holdings GmbH übergegangen.

Seit diesem Zeitpunkt verbriefen die Aktien der artnet AG keine Aktionärsrechte mehr, sondern den Anspruch auf Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Leonardo Art Holdings GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,16 je auf den Namen lautende Stückaktie der artnet AG. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der artnet AG beim Amtsgericht Charlottenburg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der artnet AG ist am 23. Januar 2026 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

ODDO BHF SE, Frankfurt am Main

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung zzgl. angefallener Zinsen an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt voraussichtlich im Februar 2026 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen. 

München, im Februar 2026
Leonardo Art Holdings GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Februar 2026

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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