von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem seit 2023 laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG als beherrschter Gesellschaft hat das LG Potsdam eine Stellungnahme der Prüfer angefordert. Auszug aus dem Beschluss vom 14.Januar 2026:"Es soll gem. § 7 Abs. 6 SpruchG eine schriftliche Stellungnahme der Prüfer Dr. Nils Mengen und Jörg Neis (Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Holzmark 1, 50676 Köln) zu den jeweiligen Einwendungen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters gegen die Höhe der vertraglichen Ausgleichszahlung sowie der je Stückaktie festgelegten Abfindung eingeholt werden.
Die schriftliche Stellungnahme soll dem Gericht bis zum Ablauf des 30.04.2026 vorgelegt werden."
LG Potsdam, Az. 51 O 63/23
Arendts, F. ./. Kino BidCo GmbH
41 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart
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