von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller hatten im Jahr 2020 gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt.
Nur wenige Jahre später hat das Landgericht kürzlich mit Beschluss vom 20. November 2025 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) als dem zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt. Das BayObLG hat die rechtzeitige Beschwerdeeinlegung bestätigt. Die beschwerdeführenden Antragsteller können ihre Beschwerden bis zum 27. Februar 2026 ergänzend begründen. Darauf kann bis zum 15. Mai 2026v erwidert werden. Die gemeinsame Vertreterin kann sodann bis zum 31. Juli 2026 Stellung nehmen.
BayObLG, Az. 101 W 164/25
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)
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