Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, Deutschland, 06. Juli 2022.
Die Acorn HoldCo, Inc. ("Acorn HoldCo") hat die ADVA Optical Networking SE
("ADVA") heute über ihre Absicht informiert, in Verhandlungen zum Abschluss
eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags (jeweils der "Vertrag") im Sinne des § 291 Abs. 1
AktG mit der Acorn HoldCo (oder eine erst noch zu gründenden
Tochtergesellschaft) als herrschendem Unternehmen und der ADVA als
beherrschtem Unternehmen einzutreten.
Der Vorstand der ADVA hat entschieden, in Verhandlungen über einen solchen
Vertrag einzutreten. Zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört
unter anderem die Einholung eines Bewertungsgutachtens und der Vorschlag
eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. Die Entscheidung für oder
gegen den Abschluss eines solchen Vertrages wird erst zu einem späteren
Zeitpunkt nach umfassender Prüfung in Abstimmung mit der Geschäftsführung
der Acorn HoldCo getroffen werden. Zu seiner Wirksamkeit bedürfte dieser
Vertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der ADVA.
Wenn diese Zustimmung erfolgt, wird Acorn HoldCo den außenstehenden
Aktionären der ADVA ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung
machen und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewähren
müssen. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen
Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit
den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung
festlegen.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen