Die außerordentliche Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“) vom 13. Januar 2026 hat eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG sowie die entsprechende Satzungsänderung beschlossen („Kapitalherabsetzung“). Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 7.922.919,00 um EUR 5.281.946,00 auf EUR 2.640.973,00 im Verhältnis 3:1 (in Worten: drei zu eins) herabgesetzt, und zwar zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in voller Höhe in die Kapitalrücklagen. Mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 118874 am 23. Januar 2026 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von drei zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Die konvertierten Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum 19. Februar 2026
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 3:1 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Februar 2026.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 20. Februar 2026 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die Aktionärsstellung zum Ablauf des 18. Februar 2026 ab. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE000A31C3Y4) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A41YD99). Hierzu werden den Depotbanken zunächst Teilrechte (ISIN für Teilrechte DE000A41YD81) im festgelegten Herabsetzungsverhältnis eingebucht. Die in den Teilrechten entstandenen Vollrechte sind von den Depotbanken in die ISIN der konvertierten Aktien (DE000A41YD99) zu übertragen. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG über die Clearstream Europe AG. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt durch die Einbuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Ein durch drei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor Handelsschluss am 18. Februar 2026 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A41YD99) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an den weiteren Börsenplätzen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, ist für den 19. Februar 2026 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
Heidelberg, im Februar 2026
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Februar 2026
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