Mitteilung von I-ADVISE
Düsseldorf, Januar 2026:
Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2025.
In der nunmehr 12. Ausgabe der Studie konnten wir keinen Fall feststellen, in dem aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung ausschließlich der Börsenkurs zur Schätzung des Unternehmenswerts herangezogen wurde, ohne auch eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In keinem der Fälle erfolgte die Abfindung zu einem unter dem Ertragswert liegenden Börsenkurs.
Im Jahr 2025 war ein Anstieg des Basiszinssatzes auf 3,25 % zum Jahresende zu beobachten. Die in den Bewertungen verwendete Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern dagegen sank ab Juli 2025 auf zuletzt 5,00 %, nachdem sie im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 noch durchgehend mit 5,75 % angesetzt worden war.
Überwiegend wenden die Bewerter nicht angepasste (raw) Betafaktoren anstelle von adjusted Betafaktoren an. Wenn adjusted Betafaktoren in die Ableitung des Risikozuschlags einfließen, erfolgt dies meist im Rahmen einer Gesamtschau, in die auch die raw Betafaktoren einbezogen werden.
Die Berücksichtigung des sog. Debt Beta kann mittlerweile als Standard angesehen werden und erfolgte in sämtlichen betrachteten Gutachten.
Die Studie steht zum kostenlosen Download bereit und wir stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung.
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