Neuburg a. d. Donau, 12. Februar 2026. Die außerordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG („VIB“), die heute virtuell stattfand, hat den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei 88,55 % des stimmberechtigten Grundkapitals der VIB vertreten.
Unter Tagesordnungspunkt 1 wurde dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG zugestimmt.
Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde die Verkleinerung des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://vib-ag.de/investor-relations veröffentlicht.
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Anmerkung der Redaktion:
Die im Rahmens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) angebotene Barabfindung (§ 5) und der Ausgleich (§ 4) werden nach Eintragung des BuG im Handelsregister in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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