Aus IVA-News Nr. 01 / Februar 2026
Das Handelsgericht hat das Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung abgeschlossen und folgenden Beschluss erlassen: Die angebotene Barabfindung von 1,69 EUR je Aktie der Intercell ist nicht angemessen. Die Barabfindung wird mit 5,21 EUR je Aktie festgesetzt. In der damit verbundenen Frage, ob das Umtauschverhältnis von Intercell-Aktien zu Valenva Aktien unter gewissen Nebenbedingungen angemessen war, wurde bejaht. Eine Kostenentscheidung bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vorbehalten.
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