von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 26. Mai 2025 die Sache ohne die Parteien beraten. Nach Erläuterung des Gutachtensentwurfs durch den Berichterstatter Dr. Thomas Außerlechner stimmt das Gremium dem Gutachten zu, das dem Handelsgericht Wien übermittelt wurde.
Das Handelsgericht Wien hat nunmehr mit Beschluss vom 29. Jänner 2026 den zuletzt vom Gremium beigezogenen Sachverständigen Prof. Dr. Matthias Meitner gebeten, zu Äußerungen von Antragstellern und von diesen vorgelegten Gutachten/Stellungnahmen von IVC., FTI und Prof. Ballwieser innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Der Sachverständige soll dabei zusammenfassend darlegen, ob und allenfalls inwieweit sich dadurch Änderungen gegenüber dem im Auftrag des Gremiums erstattetem Gutachten vom 23. Juli 2024 (Grundlage des Gremialgutachtens) ergeben.
FN 212163 f
Gremium, Gr 5/18
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien,
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien,
vertreten durch GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Rechtsanwälte PartG mbB, A-1090 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Rechtsanwälte PartG mbB, A-1090 Wien
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