DISO Verwaltungs AG
München
WKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 25. November 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:
― Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Vertrages zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA über die Veräußerung von 2.566.077 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.
― Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 über die Änderung von § 2 der Satzung.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16653/25 anhängig.
Rechberghausen, im Januar 2026
DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Februar 2026
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