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Montag, 16. Februar 2026

PSI Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Am 13. Februar 2026 hat uns Morgan Stanley folgendes mitgeteilt:

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 13.02.2026, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 09.02.2026 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
  1. Der Stimmrechtsaufbau, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
  2. Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
  3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der PSI Software SE an.
  4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software SE an, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
  5. Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.

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