Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 13.02.2026, in der mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 09.02.2026 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
- Der Stimmrechtsaufbau, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der PSI Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der PSI Software SE an.
- Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software SE an, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
- Der Anstieg der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der PSI Software SE überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Anstieg wurde durch eine Kombination aus externen und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.
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